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Die
Medien- und Telekommunikationspolitik sind gezwungen, über
die Durchsetzungschancen der konkurrierenden massenkommunikativen
Paradigmen one-to-one (Telefon), one-to-many
(broadcasting) und many-to-many (Internet)
mitzuentscheiden. Die fortschreitende Digitalisierung - so die These,
deren technische und ökonomische Aspekte im Kapitel 3 entfaltet wurden - führt zu einer weiteren
Komplexitätssteigerung, auf die Medien- und Telekommunikationsrecht
und -politik mit adäquaten Mitteln zu reagieren gezwungen sind.
Gibt es für diese Thesen Belege in der politischen Wirklichkeit? Die
Agenda im ersten Halbjahr 1996 ist gefüllt mit einer ganzen Reihe
potentieller Schlüsselentscheidungen:
- Koalition und Opposition haben einen gemeinsamen Entwurf
für ein Telekommunikationsgesetz in den Bundestag eingebracht, der
bis zum Sommer von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll
(Kapitel 5.1).
- Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich Anfang März auf eine Novellierung des Medienstaatsvertrages
geeinigt (Kapitel 5.2).
- Auf allen (politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen) Ebenen
wird um den Rundfunkbegriff und damit um Regelungsdichte und -kompetenzen
gestritten. Bundes-,,Zukunftsminister`` Jürgen Rüttgers
legte Anfang Mai erste Eckpunkte für ein ,,Multimedia``-Gesetz
als Bundesmedienrechts-Rahmengesetz vor. Schon mit der Ankündigung
dieser Pläne hatte er zur Jahreswende die politischen
Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern um die
Regelungskompetenzen verschärft (Kapitel 5.3).
- In diesem Zusammenhang muß auch über einen Rechtsrahmen
für online- und Internet-Dienste entschieden werden. Eine
Länder-Arbeitsgruppe hat bereits im März den ersten Entwurf
für einen ,,Mediendienste-Staatsvertrag`` veröffentlicht,
der den Btx-Staatsvertrag als Prototyp künftiger Regulierung der
online-Medien weiterentwickeln und ablösen soll (Kapitel
5.4).
Für diese De- und Re-Regulierungsprozesse hat die Europäische
Union einen Rahmen gesetzt, auf den jeweils nur kursorisch hingewiesen
werden kann, da es jenseits der Möglichkeiten dieser Arbeit liegt,
die EU-Aktivitäten angemessen abzubilden oder zu analysieren. Aus
ähnlichen Gründen wird auch die gerade abgeschlossene Neuregulierung der Telekommunikation in den USA und die Clinton/Gore-Initiative
für eine National Information Infrastructure nicht in der
gebührenden Ausführlichkeit, sondern nur als Beispiel für
die Implementierung neuer Regulierungsformen referiert.
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Die
Martin Recke
Fri May 17 20:40:57 MET DST 1996