Die neue Regulierungsbehörde erhält, wie zu sehen war, eine
relativ zentrale Position. Ob die vorgeschlagene Institutionalisierung dem
angemessen ist, ob die Behörde also hinreichend unabhängig und
stark genug sein wird, um ihren Aufgabenkatalog zu bearbeiten, diese Frage
liegt jenseits der Reichweite dieser Arbeit. Die politische
Unabhängigkeit dieser neu zu schaffenden Behörde war als
einer von mehreren Punkten im laufenden politischen Prozeß lange
umstritten. Inzwischen ist entschieden, daß sie als obere
Bundesbehörde dem Bundeswirtschaftsministerium zugeordnet werden
soll. Um die neuen Machtfragen der Telekommunikation (siehe Kapitel 3.2.1) zu bearbeiten, reicht eine reine Lizenzbehörde
vermutlich nicht aus. So verwies die Kritik am Gesetzentwurf vielfach auf
die Alternative, statt einer neuen Behörde das Bundeskartellamt zur
Aufsichtsinstanz über die Telekommunikationsmärkte zu
machen. Die Deutsche Postgewerkschaft (1995
b)
fordert vor allem mit Blick auf die Definition des Universaldienstes ein
,,demokratisch legitimiertes Nachfolgeorgan des Regulierungsrates``,
der das Ergebnis eines gesellschaftlichen Dialogs in
Regulierungsentscheidungen umsetzen soll.
Die Regulierungsbehörde dürfte sich als sektorspezifische
Aufsichtsinstanz in einer ähnlichen Position befinden wie die
Landesmedienanstalten und die öffentlich-rechtliche Medienaufsicht,
im Zielkonflikt zwischen politischer Einflußnahme und politischer
Unabhängigkeit. Je weiter und schneller der Wechsel vom hoheitlichen
zum wettbewerblichen Paradigma voranschreitet, desto mehr schwindet die
Rechtfertigung sektorspezifischer Verhaltenkontrolle. Umso eher könnte
die Regulierungsbehörde - mangels anderer Aufgaben - sich zum
Vehikel politischer Steuerungsversuche und zum Kampfinstrument in
anstehenden Verteilungskämpfen zwischen Infrastruktur- und
Inhalts-Anbietern (commodity vs. content) eignen.