Die neue Regulierungsbehörde erhält, wie zu sehen war, eine relativ zentrale Position. Ob die vorgeschlagene Institutionalisierung dem angemessen ist, ob die Behörde also hinreichend unabhängig und stark genug sein wird, um ihren Aufgabenkatalog zu bearbeiten, diese Frage liegt jenseits der Reichweite dieser Arbeit. Die politische Unabhängigkeit dieser neu zu schaffenden Behörde war als einer von mehreren Punkten im laufenden politischen Prozeß lange umstritten. Inzwischen ist entschieden, daß sie als obere Bundesbehörde dem Bundeswirtschaftsministerium zugeordnet werden soll. Um die neuen Machtfragen der Telekommunikation (siehe Kapitel 3.2.1) zu bearbeiten, reicht eine reine Lizenzbehörde vermutlich nicht aus. So verwies die Kritik am Gesetzentwurf vielfach auf die Alternative, statt einer neuen Behörde das Bundeskartellamt zur Aufsichtsinstanz über die Telekommunikationsmärkte zu machen. Die Deutsche Postgewerkschaft (1995 b) fordert vor allem mit Blick auf die Definition des Universaldienstes ein ,,demokratisch legitimiertes Nachfolgeorgan des Regulierungsrates``, der das Ergebnis eines gesellschaftlichen Dialogs in Regulierungsentscheidungen umsetzen soll.
Die Regulierungsbehörde dürfte sich als sektorspezifische Aufsichtsinstanz in einer ähnlichen Position befinden wie die Landesmedienanstalten und die öffentlich-rechtliche Medienaufsicht, im Zielkonflikt zwischen politischer Einflußnahme und politischer Unabhängigkeit. Je weiter und schneller der Wechsel vom hoheitlichen zum wettbewerblichen Paradigma voranschreitet, desto mehr schwindet die Rechtfertigung sektorspezifischer Verhaltenkontrolle. Umso eher könnte die Regulierungsbehörde - mangels anderer Aufgaben - sich zum Vehikel politischer Steuerungsversuche und zum Kampfinstrument in anstehenden Verteilungskämpfen zwischen Infrastruktur- und Inhalts-Anbietern (commodity vs. content) eignen.