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Die Regulierung der Telekommunikation setzt in bisher unbekannter Weise
einen Teil der Rahmenbedingungen für (,,neue`` wie alte)
online-Medien. Die Durchsetzungschancen neuer Dienste und
Medien hängen weit stärker von Regulierungsentscheidungen ab als
seinerzeit die Einführung des Kabelfernsehens. War es damals eine
einfache politische Regierungs-Entscheidung, die auf dem Verwaltungswege
durch die Post realisiert werden konnte, so sind es nun komplexe
telekommunikationsregulatorische Fragen, die (teils unterderhand)
medienpolitische Wirkung entfalten.
- Mit der Lizenzpflicht für öffentlich
genutzte Übertragungswege und für Sprachtelefondienst bekommt
die neuzuschaffende Regulierungsbehörde regulatorischen Zugriff auf
die gesamte kommunikationstechnische Infrastruktur.
- Mit dem Regulierungskonzept des Universaldienstes
(universal service) steht der Bundesregierung (unter Zustimmung
von Bundestag und Bundesrat) ein Instrument zur Verfügung, das
prinzipiell auf alle Schichten der Kommunikationstechnik
durchgreifen kann.
- Mit den verschiedenen Formen der Preiskontrolle kann die
Regulierungsbehörde einen (jedenfalls gegenwärtig) entscheidenden
Anteil der Kosten kontrollieren, zu denen neue Dienste und Medien
realisiert werden können, und damit auch über die Preise neuer
Dienste und Medien auf dem Markt mitentscheiden.
- Der Gesetzentwurf verzichtet auf eine eigenständige Regulierung
der Breitbandkabelnetze, obwohl sie bislang de facto zum
Monopolbereich der Deutschen Telekom zählten, die auch künftig
in diesem Bereich jedenfalls eine marktbeherrschende Stellung
haben dürfte.
- Hingegen bekommt die Regulierungsbehörde mit dem Zugriff auf
die Bedingungen der Zusammenschaltung auch Einfluß auf das
Kerngeschäft der Internet service provider, das daraus
besteht, ihren Nutzern Zugriff auf ein Netz von Standleitungen zu geben
und die Kosten zu teilen.
Martin Recke
Fri May 17 20:40:57 MET DST 1996