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Negativliste der Länder

Die Länder verwenden im Streit um den Rundfunkbegriff inzwischen ein an (Medien-)Diensten orientiertes Konzept. Das ist eine gewisse Abkehr von der bislang üblichen eher technischen Definition von Rundfunk als ,,Veranstaltung und Verbreitung einer Darbietung in Wort, Ton und Bild unter Benutzung elektrischer Schwingungen``, wie sie der Rundfunkstaatsvertrag verwendet. Der Versuch, den Rundfunkbegriff zu retten, zwingt sie dabei zu negativen Abgrenzungen.

Das zentrale Problem, durch das Rundfunkregulierung erschwert wird, die wachsende Interdependenz zwischen Telekommunikation und Medien (vgl. Kapitel 3.2), bleibt dabei jedoch außen vor.



Martin Recke
Fri May 17 20:40:57 MET DST 1996