DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 01 | |||||||||||
Die Straßen waren so leer wie die Augen eines Toten. Es war Abend. Einer dieser Abende, an dem Böses in der Luft lag. In meinem Büro war nichts los. Bis eine einsame Klingel die erwartungsschwangere Stille störte. Eine Blondine stand in der Tür. Eine von der Sorte, die das Unglück anzieht und doch völlig schuldlos ist. Ihre angstgeweiteten Augen flehten mich um Hilfe an. Dann zerriß ein Schuß die Luft und erschütterte ihren Körper. Eine Blutlache breitete sich zu ihren Füßen aus und sie sah mich ungläubig an mit ihren veilchenblauen Augen, bis sie brachen. Dann sank sie in sich zusammen. Mein Blick fiel auf ihre zusammengekrampften Hände. Sie schienen etwas zu verbergen. Etwas, daß mehr Wert war, als ihr erbärmliches Leben. Behutsam öffnete ich ihre Finger, die sich um einen zerknitterten, halb verbrannten Zettel krampften. Einige vergilbte Worte standen dort, die ich nur mit Mühe entziffern konnte: "Folkmar Koenigs". War es vielleicht ein Code? Welches Geheimnis hüteten diese Buchstaben? Und was sollte "Europarecht II" bedeuten? Plötzlich kam mir ein Gedanke. Ich griff nach dem DEFO-Info, daß ich heute morgen gelesen hatte. Dort hatte ich diesen Namen schon einmal gesehen. Dann fand ich es. "Europarecht II... Inhalt: Grundfreiheiten, Keck, Cassis de Dijon und sonstiges." Was bedeuteten dies mysteriösen Worte? Wer war Folkmar Koenigs? Oder was war Folkmar Koenigs? Und was hatten damit Grundfreiheiten, Cassis de Dijon und Keck zu tun? Ich spürte, daß ich tiefer und tiefer in einen Sumpf gezogen wurde, der gefährlich war. Doch konnte ich den Tod der fremden Blondine ungesühnt lassen? Nein, ich mußte herausfinden, was es mit diesem Zettel auf sich hatte. Zeit, endlich wieder einen alten Freund anzurufen: Philip Marlowe. Und vielleicht fand ich sogar den Mut, ihn zu besuchen, sollte ich jemals das dunkle Geheimnis lüften, das Folkmar Koenigs und "Europarecht II" verband.
Tja, der Klassiker des Europarechts. Diese AG ist unverzichtbar! Fälle, Fälle, Fälle, die zusammen genommen einen sehr breiten und hinreichend vertieften Überblick über die Dogmatik der Grundfreiheiten ergeben. Formulierungsvorschläge und kompetente Antwort auf Rückfragen inklusive. Kann glatt die Vorlesung ersetzen. Die AG stellt zwar den zweiten Teil des europarechtlichen Zyklus dar, aber die Vorkenntnisse aus dem ersten Teil sind nicht zwingend notwendig, da die Grundfreiheiten doch nur lose mit dem institutionellen Aufbau der EG verknüpft sind. Also lieber jetzt, als gar nicht hingehen, all ihr zeitplangestressten Freischüssler.
Our boys in Kosovo graben auch nicht mehr nur Brunnen, und die Frage, welche rechtlichen Regeln beim Kriegführen zu beachten sind, erweist sich als relevanter, als einem mit Seitenblick auf die Notwendigkeit der Kriegsverhütung lieb sein kann. Beide Rechtsgebiete bringt Euch der Experte auf diesem Gebiet Prof. Randelzhofer näher, der ja auch die einschlägige Textsammlung herausgibt. Dabei wird er ein weiteres Mal bemüht sein, den Studenten ihre Blütenträume auszutreiben und sie grimmigen Realismus zu lehren. Und Anwendungsmaterial für das Recht der Repressalien und andere allgemeine Rechtsinstitute des Völkerrechts gibt es in diesem vergleichsweise intensiv geregelten Teilgebiet des Völkerrechts zuhauf, was ihm auch kürzlich wieder den Weg in die Examensklausur geebnet hat. Lehrbücher zum Thema sind hingegen rar. Fazit: so gut wie hier kriegt Ihr es sonst kaum geboten und brauchen tut Ihr es auch.
Diese Veranstaltung klingt wie ein Hit. Vergau ist ein Botschafter a.D., also bestens geeignet für dieses spannende Thema. Anhand eigener Erfahrungen insbesondere in der Lösung der Namibia-Frage und dem Ringen um eine tragfähige Regelung bezüglich Zypern werden nach einer Darstellung der Bedeutung und Praxis der Diplomatie Hintergründe und praktische Einleitung der Verhandlungsinitiative, Strategie und deren ständige Anpassung, Eingreifen von Drittstaaten, Medien und Wirtschaft, Methoden wie Reisediplomatie oder getrennte Gespräche zeitgleich unter einem Dach vorgestellt. Daran soll sich eine Debatte über die Möglichkeiten der Stärkung der Vereinten Nationen in ihrer zentralen Aufgabe der friedlichen Streitbeilegung anschließen. Klingt alles sehr interessant, zumal nicht einmal englische Sprachkenntnisse erforderlich sein sollen. Insbesondere für alle, die an einer späteren Tätigkeit in diesem Bereich interessiert sind, sollte die Teilnahme Pflicht und Vergnügen zugleich sein.
In dieser Vorlesung wird es um den Schutz der Menschenrechte gehen. Nach einer Darstellung der einzelnen Systeme zu ihrem Schutz mit vergleichender Wertung wird das Problem der verschiedenen internationalen Rechtswege erörtert werden. Bartsch, der früher für die EMRK tätig war, ist ein echter Praktiker und bestens vertraut mit den Problemen des Menschenrechtsschutzes. Da dieses gerade eines der wichtigsten Themen des Völker- und Europarechts ist, kann der Besuch dieser Veranstaltung nur empfohlen werden.
Diese Veranstaltung verspricht schon jetzt nicht gerade an Überfüllung zu leiden. Moot-Court-Training. Da denke ich grundsätzlich an einen Herrn Dörr, der durch die Vorlesungen der WFG 11 geistert und versucht, noch einen Dritten für den Moot-Court zu begeistern. Unter diesen Voraussetzungen erscheint es eben eher unwahrscheinlich, daß sich Völkerscharen zum Moot-Court-Training versammeln werden. Andererseits macht dies ja vielleicht Herrn von Arnauld ganz froh. Zu viele Studenten erschrecken ja ohnehin nur. Völkerrechtliche Kenntnisse sind erwünscht, was angesichts der Tatsache, daß später Studenten diese vor einem Komitee von Juristen in konkurrierenden Teams unter Beweis stellen sollen, nicht übersteigert erscheint. Daß Englisch- und/oder Französischkenntnisse Pflicht sind, ist selbstverständlich. In der Veranstaltung sollen die nötigen "anwaltlichen" Techniken vermittelt werden, die letztendlich zum Moot-Court-Gewinn befähigen sollen, aber wohl auch darüber hinaus für das spätere Juristenleben nicht schädlich sein werden. Erwähnt sei noch, daß die FU einen guten Ruf zu verteidigen hat im Moot-Court und - obwohl die Teilnahme an dieser Veranstaltung nicht zur Moot-Court-Teilnahme verpflichtet - von Arnauld natürlich hofft, die Studenten zur Teilnahme am Moot-Court zu animieren.
Er ist inzwischen schon zur festen Einrichtung geworden, der Flickenteppich von Kleingruppenveranstaltungen, welcher das Lehrangebot der Wahlfachgruppe 11 abrundet. Dies ist unter anderem der Verdienst von Oliver Dörr, der dieses Colloquium anbietet. Gegenstand soll die völkerrechtliche Rechtsprechung sein, allerdings Völkerrecht im weiten bzw. herkömmlichen Sinne, denn auch Europarecht soll behandelt werden. Dabei soll auch tatsächlich miteinander geredet werden, denn nach Erfahrungen aus der Vergangenheit ist Dr. Dörr bemüht, die Teilnehmer aus der Reserve zu locken. Zu diesem Zwecke sind auch Referate der Teilnehmer zu den jeweils behandelten Urteilen vorgesehen. Neben besonders wichtigen Urteilen (welches der paar Handvoll IGH-Urteile ist eigentlich unwichtig?) sollen auch aktuelle Entscheidungen (wohl mehr so vom EuGH) dabei sein. Aber Ihr könnt ja selbst mal im Internet schauen, was so ansteht (doerr@zedat.fu-berlin.de). Anmeldung (braucht man die?) unter 838-56474, Vorkenntnisse sind nötig. Nutzt die Gelegenheit, Eure Fähigkeit zur freien Rede weiterzuentwickeln, denn man braucht es und übt es zu wenig!
Die Grundfreiheiten sind ja bekanntlich nicht völlig unbeachtlich im Rahmen des Europarechts. Umso netter, dass Forsthoff hierzu ein Colloquium anbietet (diese unkomplizierte Mischung aus der Größe eines Seminars kombiniert mit der Scheinlosigkeit einer Vorlesung). Fraglich ist allerdings (ist das nicht wunderschön juristisch formuliert?), ob ihr, wenn ihr dies lest, noch ein Referat abkriegt. Die Verteilung begann nämlich schon mit der Bekanntmachung am schwarzen Brett. Viel Spaß dann! Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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