DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 01 Home
 
Wahlfachgruppe VII   SS 01


Grothe - Internationales Privatrecht II   (09 131 V) - Do 18-20 h - Hs. 2215

Das (deutsche) internationale Privatrecht beschäftigt sich mit der Frage, nach welchem Recht ein (deutscher) Richter einen bestimmten Lebenssachverhalt (mit "Auslandsberührung" - obwohl dies für die Anwendung unseres IPR eigentlich gar keine Rolle spielt, aber das wissen wohl die wenigsten) zu beurteilen hat. Im Grunde genommen ist das IPR also nicht international, es handelt sich vielmehr um nationale Rechtsanwendungsvorschriften (die selbstverständlich mit denen Frankreichs oder Englands nicht identisch sind!).

Bsp.: Der berühmte Tennisstar und dreimalige Wimbledonsieger B hat Probleme in seiner Ehe, seine Frau schnappt sich die Kinder und macht sich auf den Weg nach Florida. Dort reicht sie vor einem US-Gericht die Scheidung ein. B tut vor dem AG München das Gleiche. Nach deutschem Recht stünden der Ehefrau des B aufgrund eines Ehevertrages etwa 7 Mio. DM zu, das Sorgerecht über die beiden Kinder sollten beide gemeinsam ausüben. Nach dem Recht Floridas wird der Ehevertrag nicht so genau genommen, die Ehefrau des B erhofft sich ein Urteil in Höhe von etwa 22 Mio. DM. Nach welchem Recht erfolgt die Scheidung? Nach welchem Recht beurteilen sich die Unterhaltsansprüche?

Um solche Fragen wird es in diesem Semester gehen. Denn im Sommersemester wird in der Vorlesung zum IPR nun schon traditionell der besondere Teil unseres IPR besprochen. Wer im letzten Semester bereits IPR I gehört hat, weiß vermutlich, was ihn erwartet und wird sich diese Vorlesung wohl nicht entgehen lassen (es sei denn, der Termin korrespondiert nicht mit dem Repetitor - obwohl diese Veranstaltung auch davor Priorität haben sollte ...). Wer mit der Wahlfachgruppe jetzt beginnen will, kann das beruhigt tun. Zwar baut IPR II natürlich auf IPR I auf, es ist aber nicht so, daß der Neuling hier gar nichts versteht. Also, schnappt Euch ein Lehrbuch und kommt zu uns (obwohl - es könnte eng werden, wenn die Wahlfachgruppe weiter so boomt...).

Als Literatur zum IPR (I + II) empfehle ich hier eindringlichst das "Kurz"lehrbuch von Kegel/Schurig - Ja, ich höre Euch schon alle aufstöhnen, zu dick, zu viel Kleingedrucktes ... Trotzdem bin ich in den Ferien ein echter Fan geworden, es ist wirklich spannend und verständlich geschrieben ... (Ich muß aber gestehen, daß ich vor einigen Semestern, als ich es rezensierte noch anderer Meinung war - errare humanum est!).


Grothe - Rechtsvergleichung II   (09 130 V) - Do 16-18 h - Hs. 2215

Im Gegensatz zum IPR ist die Rechtsvergleichung wirklich international. Für das Verständnis des eigenen Rechts, die Auslegung internationaler Abkommen, Gesetzesreformen und sogar internationale Rechtsvereinheitlichung (Bsp.: das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG - oder auch UN-Kaufrecht genannt) ist die Kenntnis fremden Rechts mindestens hilfreich, meist aber lebensnotwendig. In der Rechtsvergleichung geht es darum, das eigene Recht mit dem Recht anderer Staaten zu vergleichen, Unterschiede und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsordnung zu erkennen. Nachdem im letzten Semester das Deliktsrecht Thema war (wer erinnert sich noch an den Wachvogelstrauß vor der Kanzleitür?) wird uns Prof. Grothe in diesem Semester das Vertragsrecht näher bringen. Insbesondere das bereits erwähnte UN-Kaufrecht wird dabei eine Rolle spielen (dabei werden die Nichtsportbegeisterten auch nicht mehr mit Fußball-Fällen gequält - doch, ganz nebenbei gesagt, könnte etwas mehr Sportbegeisterung recht hilfreich sein, so ist zum Beispiel, während ich diesen Kommentar schreibe, gerade eine Referendarin am LG aus einer Gameshow ausgeschieden, weil sie der Meinung war, Michael Schumachers Teamkollege sei Eddie Irvine ...). So genug damit: Ich denke, alle Wahlfachstudenten werden diese Veranstaltung zu schätzen wissen ...


Greff-Bohnert - Französisches Haftungsrecht- Vertrags- und Deliktshaftung   (09 139 V) - Zeit und Ort wird noch festgelegt - Zeit und Ort wird noch festgelegt

Und da soll noch einer behaupten, der Fachbereich bemühe sich nicht um seine Internationalität: Außer drei englischsprachigen Veranstaltungen gibt es für die WFG VII in diesem Semester auch drei französischsprachige. Eine von Frau Greff-Bohnert, die - nachdem sie in der Vergangenheit kein Glück mit ihren Terminvorschlägen hatte - bisher Zeit und Ort der Veranstaltung noch nicht bekannt gemacht hat. Im letzten Semester las Frau Greff-Bohnert französisches Vertragsrecht. Mit Haftungsrecht, Vertrags- und Deliktshaftungsrecht folgt die Fortsetzung. Soll nicht heißen, die Teilnahme an der ersten Veranstaltung sei unentbehrlich für den Besuch. Französische Sprechkenntnisse werden aber sicher von Vorteil sein. Denn französisches Recht ist natürlich nur im Original zu haben.


Black - Introduktion to the Anglo-American Law and Legal System   (09 138 V) - siehe Aushang zu Semesterbeginn - siehe Aushang zu Semesterbeginn

Ästhetisch wird diese Veranstaltung schon mal kein Vergnügen... Auch sonst erfüllt der Dozent alle Klischees, die man jemals über Amerikaner gehört haben könnte... Er trinkt Cola light in der Vorlesung und in den ersten Stunden spricht er über das Wunderwerk Internet und die Segnungen der Globalisierung, wobei er die Überlegenheit des amerikanischen Systems preist... Die Abschlussklausur bestand im letzten Semester aus einem true-or-false-Test, bei dem man den Reader des Dozenten benutzen kann. Den Test kann also jede/r bestehen, auch wenn sowohl Englischkenntnisse als auch Verständnis des amerikanischen Rechts sich auf niedrigstem Niveau bewegen. Die einzige Hürde ist, dass der Dozent eine Anwesenheitsliste führt, so dass nur Leute, die nicht mehr als dreimal gefehlt haben, an der Abschlussklausur überhaupt teilnehmen können. Die kontinuierliche Teilnahme gestaltet sich aufgrund des einschläfernden Vorlesens seines Readers (den alle Teilnehmer/innen am Anfang kaufen sollten) unglaublich anstrengend! Wir hoffen, dass diese Veranstaltung sich auf das Level einer deutschen Universität hebt!


Sebok - Basic Torts (Deliktsrecht)   (09 137 V) - Mi 15-18 h - Hs. 1122

One of the fewer courses at the FU that are only being offered in English, American English. Not only will one be taught the American principles of tort law (law of delict) but also get an absolutely free introductory course to American classroom lifestyle and their lecture techniques. Definitely something different compared to the rather tedious lectures from some courses of the other German colleagues. Case-law is predominant but theory, i.e. policy, principles and doctrine, will not come too short. Not to forget, we still are in Germany! The syllabus of this "basic" course will introduce the students to the concepts of duty, breach of duty, cause in fact, proximate cause, strict liability and intentional torts. The Professor will give textbook recommendations at the beginning of the course. It will most probably be an American textbook.


Sebok - Advanced Torts   (09 140 S) - Di 16-18 h - R. 3306

This course will too be taught in English. As the title implies this lecture will touch areas that are not being handled in the Basic Torts course. Here students will be introduced to three areas of tort practice, namely business torts (fraud and misrepresentation), common law defamation (including invasion of privacy) and mass torts. It is helpful if the students visited the basic torts course beforehand, but it is not a necessity. Literature will be prepared and provided by the Professor and will include cases, naturally, and articles.


Nautré - Grundrechtsschutz in Frankreich   (09 132 AG) - Fr 16-18 h - R. 3315

Im Wintersemester hat Mme Nautré den ersten Teil dieser AG gehalten, jetzt kommt die Fortsetzung. Auch wer bei Teil I nicht dabei war, kann noch einsteigen. Der Grundrechtsschutz ist in Frankreich völlig anders organisiert als in Deutschland, weil es weder einen Grundrechtskatalog in der Verfassung gibt, noch das Institut der Verfassungsbeschwerde. Vielmehr befassen sich Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte mit Verletzungen "allgemeiner Rechtsprinzipien", aus denen sich Grundrechte ergeben. Solche Fälle von Grundrechtsverletzungen werden anhand neuerer Entscheidungen behandelt. Zur Einstimmung eignet sich Sonnenberger/Autexier: "Einführung in das französische Recht", 3. Auflage 2000.

Fleißige Teilnehmer erwerben einen Außerrechtlichen bzw. Grundlagenschein oder einen Lustschein. Mme Nautré hat uns aber leider nicht mitgeteilt, welche Leistungen sie dafür erwartet.


Nautré - Einführung in den romanischen Rechtskreis   (09 133 AG) - Di 16-18 h - R. 3315

Ein Schwerpunkt der WFG VII liegt auf dem anglo-amerikanischen "case law". Mme Nautré wird in dieser AG die andere Möglichkeit, das Recht in der romanischen Tradition, behandeln. Hierbei geht es um die Verfassungen und Zivilgesetzbücher von Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, der Niederlande, Spanien und Portugal. Die Teilnehmer sollen sich nach ihren persönlichen Vorlieben je ein Land aussuchen und in kurzen Referaten aktuelle Rechtsfragen und -entwicklungen vorstellen. Für diese Mühe wird die Dozentin einen Außerrechtlichen bzw. Grundlagenschein erteilen oder einen Lustschein, denn Scheine schmücken. Die behandelten Gesetze sind in der Bibliothek vorhanden, Internetquellen will Mme Nautré mit Euch besprechen, und ansonsten empfiehlt sie für den größeren Überblick David/Grasmann: "Einführung in die großen Rechtssysteme der Gegenwart".


Nautré - Französisches Familienrecht   (09 134 AG) - Mi 12-14 h - R. 3315

Was die Gleichstellung und vor allem rechtliche Absicherung nichtehelicher Lebensgemeinschaften angeht, sind die Franzosen mit ihrem "pacte de solidarité" einen großen Schritt weiter als wir. Es gibt bei unserem westlichen Nachbarn aber natürlich auch die uralten Themen Ehe, Güterrecht, Kindschaftsverhältnis, Scheidung, Unterhalt und Adoption - und auch diese leicht verstaubten Antiquitäten sollen in der AG vor allem anhand von Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs behandelt werden.

Wer will, kann natürlich auch in dieser AG einen Schein erwerben. Aber wozu? Was nützt es mir, wenn ich auf Frau Nautré einen guten Eindruck mache und sie mit meinem Interesse und meinen überragenden Kenntnissen beeindrucke, wenn ich am Tag X in der Salzburger Straße doch einem anderen Gesicht gegenüber sitze? Wie auch immer, der Besuch lohnt sich aus Gründen des zweckfreien Wissenserwerbs trotzdem. Besagter Wissenserwerbs wird durch die Lektüre von Ferid/Sonnenberger: "Das französische Zivilrecht", Bd. 3 und Bergmann/Ferid: "Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht" noch befördert.


Nautré - Terminologie juridique francaise   (09 135 AG) - Do 10-12 h - R. 3315

Voilà une des grandes énigmes de notre faculté: Est-il vraiment nécessaire que ce cours ait lieu chaque semestre? Il n`y a jamais trop de participants et personne n'a vraiment besoin du "Schein" qu'on peut obtenir quand on tient un court exposé. Reste une solution possible. Peut-être les participant qu'il y a (et dont le nombre diminue chaque semaine) ont-ils un interêt tellement grand pour la terminologie juridique française qu'il justifie qu'on le donne régulièrement? Qui sait. Mme Nautré lit avec vous des textes de lois et des jugements récents et elle vous distribue des listes de mots juridiques provenant des principaux domaines du droit public et privé. Mme Nautré vous propose la lecture de Schmidt: Introduction à la langue juridique française, 1997.


Grothe - Klausurenkurs mit Examinatorium zum Internationalen Privatrecht und Rechtsvergleichung   (09 216 KK/Ex) - siehe Aushang - siehe Aushang

Der Meister geht bald ins Forschungssemester, diese Veranstaltung zur Examensvorbereitung im Bereich IPR und Rechtsvergleichung wird es aber hoffentlich auch weiter geben! Den Wahlfächler/inne/n muß man ja nichts mehr über Herrn Grothe sagen, viel Spaß bei den Klausuren... und den vielen anderen interessanten Veranstaltungen in der WFG 7!





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



zurück weiter

FB Jura

Studienberatung
Sprechzeiten
Vorlesungs-Kommentierung
Veranstaltungsdaten
Infos, Bücher, Skripte
Aktivitäten
Ersti-Wochenende

Jur. Ausbildungsreform

Fachbereichsrat
Fachschaftsrat

Sonstiges



Wahlfachgruppe  SS 01

WFG I
WFG II
WFG III
WFG IV
WFG V
WFG VI
WFG VII
WFG VIII
WFG IX
WFG X
WFG XI


  EMail          Impressum          Fragen+Meinung          Links          Übersicht Zum Seitenanfang