DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 01 | |||
Wie Ihr seht, seht Ihr nichts. Leider wird auch in diesem Jahr im Familien- und Erbrecht keine Veranstaltung angeboten. Wie aus offizieller Quelle zu vernehmen war, hat dies den Lenkungseffekt, dass kein Student mehr dieses Wahlfach wählen soll, um es später in das Pflichtfach einzugliedern. Angesichts der Stofffülle des Pflichtfaches BGB im Examen keine sehr erfreuliche Perspektive... Wer es aber trotzdem wagen möchte, dem sei empfohlen (wie sollte es auch anders sein) sich mit den einschlägigen Lehrbüchern (sehr eingängig Giesen, Familienrecht und Leipold, Erbrecht) oder Skripten (z.B. die Alpmann-Skripten) zu befassen. Besonders zu empfehlen ist das Examinatorium von Andreas Roth "Familien- und Erbrecht mit ausgewählten Verfahrensfragen". Dies führt nun auch gleich zum nächsten Problem dieser Wahlfachgruppe, nämlich zum prozessualen Teil. Dieser , d.h. die besonderen Vorschriften der ZPO, sowie das FGG werden in den Grundzügen verlangt und man sollte sich nicht darauf verlassen, dass diese nicht im Examen verlangt werden, was die Verfasserin aus eigener schmerzlicher Erfahrung weiß. (Es wurde eine vorwiegend prozessuale Klausur im Unterhaltsrecht gestellt, wo sogar eine Anspruchsberechnung anhand der Düsseldorfer Tabelle verlangt wurde.) Wer sich trotzdem nicht abhalten lässt: Die Wahlfachgruppe ist sicher sehr interessant, nicht zuletzt, weil es dort doch ein wenig "menschelt". Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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