DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 01 | |||||||
Wer das Wahlfach verstehen will, der kommt ohne eine Mindestmaß an wirtschaftlichem Grundverständnis einfach nicht aus. Und eben jenes wird euch von Prof. Schmidt kompetent geliefert. Was im GWB vielleicht noch unverständlich blieb, weil wirtschaftliche Zusammenhängen sich nicht sofort erschlossen, soll hier zumindest in Ansätzen deutlich werden, die einem in der Argumentation der Fallbearbeitung ein gutes Stück weiter bringen. Prof. Schmidt hat denn auch immer den praktischen Fall im Blick und schaut auch gerne einmal auf die Situation in den USA. Der Besuch lohnt sich und ist auch für den Blick über den Tellerrand hinaus nicht zu verachten.
Der Dozent, Prof. Raue, ist ein Praktiker reinsten Wassers und Spezialist für das Urheberrecht. In verschiedenen Medien wurde er auch als graue Eminenz des Berliner Kulturlebens bezeichnet und so berichtet er denn von seinen Fällen, die von Christo über die Neue Wache bis hin zu Germania III von Müller reichen. Die große Begeisterung und die lebendige Schilderung der Sachverhalte sind die Stärke des Dozenten. Seine Schwäche liegt allerdings darin, daß er dem Bedürfnis des Studenten nach Struktur und Prüfungsaufbau nicht immer gerecht wird. Voraussetzung für einen gewinnbringenden Besuch der Veranstaltung ist Interesse, zumindest aber Verständnis für die Kultur und das Werk. Etwas, das nicht jedem in die Wiege gelegt ist. Für letztere sei bemerkt, daß in der Wahlfachgruppe eine Wahlmöglichkeit bezüglich der zweiten Examensklausur besteht: entweder UWG oder eine Klausur aus dem Wirtschaftsrecht III. Man kann sich also entscheiden, ob man die Veranstaltung als Ergänzung und allenfalls für eine mündliche Prüfung relevant einstuft. Interessant ist sie aber in jedem Fall.
Kann man Klone patentieren lassen? Oder Computerprozessoren? Auf diese Fragen wird die Vorlesung Antwort geben, respektive das PatentG, um das es sich hauptsächlich dreht. Dabei ist Dr. Füller ein moderner Dozent: gestützt auf Laptop und sein im Internet abrufbares Skript führt er kompetent durch die Materie. Kleine Beispielsfälle, Definitionen und Prüfungsübersichten erleichtern das Verständnis. Obligatorisch ist die Raucherpause, die hauptsächlich Dr. Füller selbst nutzt, in der er aber auch alle Fragen beantwortet. Gefürchtet sind die Querfragen des Dozenten aus UWG und GWB, die aber manchen Zusammenhang verdeutlichen und das im Wintersemester Gehörte nicht in Vergessenheit geraten lassen. Auch hier gilt: Wer für die zweite Examensklausur das UWG wählt, für den hat die Vorlesung mehr ergänzenden Charakter und ist eine Absicherung für den worst case des mündlichen Examens.
Das Energierecht ist eine sich zur Zeit rasch verändernde Materie, wie nicht zuletzt die großen Fusionen der Versorger gezeigt haben. Aber auch um Netzzugänge und Durchleitungen wird heftig gestritten und Säcker ist hier ein Dozent, der haut- und praxisnah am Geschehen beteiligt ist. Den Studenten der Wahlfachgruppe ist er spätestens seit dem Wintersemester bestens bekannt, mit all seinen Stärken und Schwächen. Zu letzteren vielleicht noch ein Hinweis: Die Abschlußklausuren aus dem Wirtschaftsrecht I wollte Prof. Säcker als Gradmesser des eigenen Lehrerfolges werten. Die Durchfallquote von knapp 70% wird der Qualität des Dozenten dabei nicht gerecht, sollte diesen aber auch zum Nachdenken anregen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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