DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 01 | |||||||||
Steuern steuern? Abgaben? Abgeben an wen oder für was? Diese Begrifflichkeiten werden als erste in der Vorlesung von Prof. Heintzen geklärt werden. Anschließend geht es Art. 3 GG rauf und runter (Stichwort: Leistungsfähigkeitsprinzip), so daß die Vorlesung auch eine umfangreiche Wiederholung und Vertiefung zu den Gleichheitsgrundsätzen unseres Grundgesetzes liefern kann. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung wird die Abgabenordnung sein - das Verfahrenrecht des Finanzrechts. Herr Heintzens Veranstaltungen sind systematisch aufgebaut und haben einen weiteren unschätzbaren Vorteil: Alle Vorlesungen können im Internet (auf seinen Seiten der Fachbereichswebsite) nachgelesen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Kleine Zugabe am Rande: Hast Du eine Vorlesung verpaßt, so findest den Stoff sogar mit Datumsangabe im Netz - wow! Herr Heintzen empfiehlt literarisch Birk, Steuerrecht und Tipke/Lang, Steuerrecht. Apropos Selbststudium: Zu ersterem Werk in aktueller Auflage findet sich eine Rezension an der entsprechenden Stelle in diesem DEFO-Info.
Reden Studierende der Wahlfachgruppe von Prof. Sedatis, tritt ein verklärtes Leuchten auf ihr Gesicht. Sie stammeln etwas von "perfekte Vorlesungsmaterialien", "tolles Konzept" und "wenn man das gehört, hat braucht man vor dem Examen nicht mehr viel machen" ... Diese Veranstaltung ist also auf jeden Fall ein Muß!
Prof. Dr. Schulze-Osterloh gibt sein letztes Stück - nach eigenen Angaben zumindest. Insofern kann man die Veranstaltung eigentlich nur empfehlen, gilt es doch, ein letztes Mal einen echten Professor in Aktion zu erleben. Geboten ist pünktliches Erscheinen in Begleitung aktueller Gesetzestexte. Vielleicht gelingt es ja in diesem Semester, den Dozenten davon zu überzeugen, daß es auch noch Studenten gibt, die ordentlich studieren. Dazu gehört natürlich auch eine entsprechende Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung, die regelmäßig in entsprechenden Nachfragen, zu denen Prof. Schulze-Osterloh zu Beginn einer jeden Vorlesung auffordert, münden müßte, auch wenn ihn das im Glauben an seine didaktischen Fähigkeiten erschüttern könnte. Der Inhalt der Veranstaltung ist im übrigen schnell erzählt: Es erwartet Euch die Fortsetzung der Grundzügevorlesung im Gesellschaftsrecht. Höhepunkte der Veranstaltung, zu neudeutsch "Highlights", sind die GmbH und die GmbH und Co. KG. Die AG und die verbundenen Unternehmen kommen hinzu, für Wahlfachstudenten insgesamt Pflichtstoff. Schade, daß der "Störfaktor Frau bei der Betriebsaufspaltung" inhaltlich außen vor bleiben dürfte.
Der Dozent hat sich verändert - oder eben auch nicht: Univ.-Prof. Dr. (em.) Schulze-Osterloh. Er mag zwar emeritiert sein - so stellt es auch das KVV fest - ist aber alles andere als "aus dem Verdienst": Er macht sich weiterhin um unseren Fachbereich im allgemeinen und die Wahlfachgruppe IV im besonderen verdient. Er veranstaltet freiwillig diesen Klausurenkurs mit vier Klausuren und einem wöchentlich zweistündigen Examinatorium. Sowohl die Klausuren als auch die simulierten Prüfungsgespräche behandeln die Gebiete Gesellschafts- Bilanz-, und Unternehmenssteuerrecht. Es wird sogar ein Wahlfachschein erteilt, insoweit man zwei der angebotenen Klausuren besteht. Die Veranstaltung zu loben, hieße "Eulen nach Athen tragen", denn in "Athen" ist dies bereits bekannt, schließlich richtet sich die Veranstaltung an die bereits Fortgeschrittenen in der Wahlfachgruppe. Aber: Ein besonderes Lob muß es geben, schließlich macht Prof. Schulze-Osterloh diese Veranstaltung freiwillig! Also: Hingehen, mitmachen und weitersagen, damit viele etwas davon haben und uns Herr Schulze-Null (so sein Name auf den Fluren unseres Fachbereichs) noch möglichst lange und aktiv erhalten bleibt!
Dankenswerterweise bietet Herr Franke auch in diesem Semester eine AG zum Unternehmenssteuerrecht an. Immerhin eine Veranstaltung, in der die WFG 4-Studenten in Kleingruppen in Aktion treten dürfen. Der Dozent ist sehr um die Studenten bemüht, je nach Teilnehmerkreis plant er, überwiegend neue Fälle zu bringen oder auf einen wesentlichen Teil der bewährten Fälle des letzten Semesters zurückzugreifen. Lassen wir uns überraschen, wie sich die Gruppe zusammensetzt, nachdem nun endlich ein Termin gefunden scheint, der nicht mit dem externen Repetitor und auch nicht mit uni-internen Examinatorien und Klausurenkursen kollidiert. Neue sollten sich nicht abschrecken lassen, jeder wird seinen Teil beitragen dürfen... Die AG beschäftigt sich mit dem Stoff der Vorlesung zum Unternehmenssteuerrecht, die in diesem Semester allerdings nicht angeboten wird. Ohne den vorherigen Besuch der Vorlesung wird es daher sicherlich nicht besonders leicht werden.
Wer sich für die Wahlfachgruppe IV interessiert, dem kann zum Besuch dieser AG nur angeraten werden. Sie ist als Einstieg hervorragend geeignet und ohne wesentliche juristische Vorkenntnisse besuchbar, also durchaus schon im 4. Semester. Inhaltlich wird Euch, wie der Titel unschwer verrät, ein Einstieg in die kaufmännische Buchführung geboten. Wer also bereits eine kaufmännische Ausbildung absolviert hat, wird sich ein wenig langweilen. Allerdings wird natürlich nicht nur die Praxis der Buchführung dargestellt, sondern die Verknüpfung zu den Regelungen im HGB hergestellt. Ohne entsprechende Vorkenntnisse ist die AG daher nicht nur Einführung, sondern Grundvoraussetzung für das Verständnis der Vorlesungen im Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht. Tatsächlich ist die AG schon mehr als ein Klassiker und auch Frau Löhr dürfte inzwischen recht routiniert sein. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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