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Wahlfachgruppe VII   WS 99 / 00


Grothe - Rechtsvergleichung I   (09 122 V)

Der Veranstaltungsgegenstand ist die Methodik und Bedeutung der Rechtsvergleichung für Rechtsvereinheitlichung, -angleichung und Gesetzgebung (Wie machen das denn unsere Nachbarn???). Ein Schwerpunkt soll im Vergleich des Deliktsrechts vor allem innerhalb der Europäischen Rechtsordnungen liegen. Der Blick über den eigenen Tellerrand hat noch niemandem geschadet und schon mancher soll das eigene Rechtssystem danach besser verstanden haben. Dies alles macht die Veranstaltung für alle Studierenden interessant, vor allem für die Wahlfachgruppenstudierenden ist die Teilnahme jedoch unerlässlich, da die zweite Examensklausur in dieser Wahlfachgruppe die Rechtsvergleichung zum Gegenstand hat. Als Bücher seien hier Zweigert/Kötz , Einführung in die Rechtsvergleichung, und von Bar, Gemeineuropäisches Deliktsrecht, empfohlen.



Grothe - Internationales Privatrecht I   (09 123 V)

Grieche G heiratet die Spanierin S in Zürich und möchte sich nun in Deutschland scheiden lassen. Schweizer S verkauft dem Norweger N in einem Flugzeug über der Staatsgrenze von North- und South-Carolina eine Uhr der Marke R. Diese Uhr ist beschädigt. Welches Recht ist anwendbar?????? Dies ist die Kernfrage des IPR, welches daher auch als Rechtsanwendungsrecht bezeichnet wird. Geregelt wird das IPR vor allem im EGBGB. Behandelt werden alle Fragen des Allgemeinen Teils des IPR wie beispielsweise Qualifikation, Anpassung, Ordre public, Renvoi und vieles mehr. Prof. Grothe pflegt einen kommunikativen Stil und beabsichtigt in der Veranstaltung auch eine Einführung in die Fallbearbeitung zu ermöglichen. Fremdsprachenkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Veranstaltung ist der Einstieg in die Wahlfachgruppe und man sollte sich überlegen, ob man einige Semester bis zur nächsten Vorlesung Allgemeiner Teil warten möchte. Als Buchempfehlung sei hier auf die Lehrbücher von Kropholler, Christian von Bar und Junker verwiesen. Als Textsammlung ist auch hier der Jayme / Hausmann unerlässlich.



Oldörp - AG im Internationalen Privatrecht   (09 129 V)

Die Vorlesung zum IPR wird diesmal von einer AG begleitet. Es besteht daher die Möglichkeit, das IPR sowie das internationale Verfahrensrecht an Hand von Fällen praktisch zu erlernen. Es wird in der AG auch mindestens eine Klausur zur Übung angeboten. Bei all' den Vorlesungen in den höheren Semestern ist so eine AG sicherlich wieder erfrischend. Keine andere Lehrveranstaltung hat eine so gute Hey-ich-hab'-auch-was-gelernt-Quote wie die AG. Viel Spaß dabei!



Grothe - Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht   (09 124 V)

Gegenstand des Internationalen Zivilverfahrensrechts ist zum einen die Frage nach der Zuständigkeit des Gerichts, zum anderen Fragen der Anerkennung im Ausland ergangener Entscheidungen. Hier wird man sowohl auf Normen der FGG und der ZPO treffen, wie auch auf das EuGVÜ. Die IPR-Klausur birgt im Vergleich zu den anderen Klausuren aus dem Zivilrecht häufig prozessuale Fragestellungen, deren Lösung der Besuch dieser Veranstaltung erleichtern wird. Diese Veranstaltung ist höchst examensrelevant, so dass man an der Teilnahme kaum vorbeikommen wird. Den Studenten der Wahlfachgruppe ist Prof. Grothe wohl bekannt, ist er doch der IPR-Professor und Prüfer im mündlichen Examen. Motiviert und für Fragen aufgeschlossen begegnet dem Studenten hier ein sehr kommunikativer Professor. Der Besuch der Veranstaltung ist daher zu empfehlen. Als Textsammlung ist Jayme/ Hausmann unerlässlich. Als Lehrbuch sei hier Schack, Intern. Zivilverfahrensrecht empfohlen.



Roggemann - Vorlesung: Einführung in das Internationale Strafrecht   (09 125 V)

Die Lehrveranstaltung dient der Einführung in Grundbegriffe des Internationalen Strafrechts. Neben dem Schwerpunkt aktueller Fragen des Völkerstrafrechts (Einrichtung einer internationalen Gerichtsbarkeit), werden auch das Strafanwendungsrecht, das Rechtshilfe- und das Auslieferungsrecht behandelt. Auch hier kann man durch Anfertigung und Vortrag eines Referates entweder den Seminarschein oder den Ausserrechtlichen Schein erschlagen. Die Themenvorschläge reichen von dem Tadic-Fall über Weltrechtsprinzip und Völkermord bis zur Vergewaltigung als Straftatbestand im Internationalen Strafrecht. Die Begeisterung mancher Altteilnehmer dieser Veranstaltung lässt aufhorchen. Das Internationale Strafrecht ist wohl spannender als es auf den ersten Blick scheint. Auch hier lautet die Teilnahmeempfehlung ab dem dritten Semester und der Kursort befindet sich ebenso im OEI. Anmeldungen können unter 838 62 92 erfolgen.



Roggemann - Übung: Einführung in das Internationale Strafrecht   (09 126 Ü)

siehe oben



Roggemann / Wohlgemuth - Projektgruppe: Einführung in die Rechtssysteme ausgewählter Osteuropäischer Staaten   (09 127 PG)

Diese Veranstaltung soll eine Einführung in die Rechtssysteme Rußlands, Polens, Tschechiens und Kroatiens geben. Hierbei wird man sich an der Rechtsgeschichte, dem Staats- und Verfassungsrecht, Zivil-, Wirtschafts-, Familien- und Strafrecht orientieren. Gemeinsam mit Prof. Roggemann wird die Veranstaltung von Dr. Wohlgemuth durchgeführt, welcher einigen Studenten der Wahlfachgruppe schon durch seine IPR-Veranstaltungen bekannt ist, die er am Osteuropa-Institut durchführt. Mit Anfertigung einer schriftlichen Arbeit und einem Kurzreferat kann entweder ein Seminarschein oder der Ausserrechtliche Schein erschlagen werden. Die Themenvorschläge reichen von den Grundrechten über das Erbrecht bis zum Gesellschaftsrecht. Die Anmeldung kann unter 838 20 92 erfolgen. Empfohlen ab dem ersten Semesters findet diese Veranstaltung ebenso im OEI statt.



Hiller / Klimó - Projektgruppe: Staat und Verfassung in Ungarn seit 1918 - Historische und juristische Aspekte   (09 128 PG)

Thema dieses interdisziplinären Seminars ist die Frage nach dem rechtlichen und historischen Gestaltswandel des als Folge des Ersten Weltkrieges entstandenen ungarischen Staates und seiner Verfassung. Die Dozentin Kinga Hiller widmet sich mal wieder ihrem Spezialgebiet Ungarn und verfügt hier über hervorragende Kenntnisse und Kontakte. Da auch die Verfassungswirklichkeit im Vergleich zu Deutschland, Frankreich und den USA betrachtet wird, ist dies herrlichste Rechtsvergleichungskost und für jeden Wahlfachstudenten besonders zu empfehlen. Ein Ausserrechtlicher Schein kann durch Anfertigung einer schriftlichen Arbeit und einem Kurzreferat erschlagen werden. Empfohlen ab dem dritten Semester findet die Veranstaltung ebenso im OEI statt.



Roggemann - Rechtsvergleichung und Rechtsentwicklung in Osteuropa   (09 241 S)

In diesem Seminar werden aktuelle Fragen und Probleme der Rechtsentwicklung in Osteuropa erörtert. Hier kann durch die Anfertigung und den Vortrag eines Referates entweder der Seminarschein oder auch der Ausserrechtliche Schein erschlagen werden. Das Angebot von Themenvorschlägen reicht von der EU-Osterweiterung über den Zerfall Jugoslawiens bis zur Legitimation des Kosovo-Einsatzes der NATO. Diese Themen, bergen eine Menge an Diskussionsstoff. Mit Prof. Roggemann hat man einen sehr gut informierten Seminarleiter, führt er doch seit Jahren Veranstaltungen zu diesem Themenkreis durch. Von seinen hervorragenden Kontakten profitiert man hier, indem wie bisher auch auswärtige Fachreferenten und Institutionen in den Meinungsaustausch einbezogen werden. Wer nicht nur Examensrelevantes lernen möchte, sondern auch mal über den Prüfungstellerrand hinausschauen möchte, der ist hier sehr gut aufgehoben. Empfohlen ab dem dritten Fachsemester findet das Seminar im Osteuropa-Institut (OEI) in der Garystr. 55 statt.





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