DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 99/00 | ||||||||
Das kollektive Arbeitsrecht: Ein Thema, das mir schon per se nicht liegt. Arbeit, und dann auch noch kollektiv. Dabei bin ich doch ein überzeugter Kapitalist. Nun ja, zweifelsfrei ein Thema, das regelmäßig in den Nachrichten zu finden ist: Arbeitskampfrecht, Tarifrecht. Bezüglich des Professors kann man wohl geteilter Meinung sein. Die einen schätzen sein leutseliges Wesen und seinen umgänglichen Charakter. Frei nach dem Motto, irgend etwas muß man ja schätzen an einem Menschen. Die anderen schätzen die Anwesenheit anderer Professoren einfach mehr. Dabei kann ich das doch gar nicht nachvollziehen: Noch in Schulzeiten war das Fehlen von Lehrern doch immer ganz toll? Und außerdem muß ein Mann doch das Recht haben, seine Berühmtheit zu fördern, da sind wir Studenten doch nicht so wichtig!
Die Vorlesung bietet eine vertiefte Darstellung des Betriebsverfassungsrechts entsprechend der Vorgaben des § 6 Abs. 1 Nr. 6 JAO. Was so schnöde, kurz und lapidar im KVV steht, wird dieser Veranstaltung kaum gerecht. Ist doch das Betriebsverfassungsrecht häufig Bestandteil einer der beiden Wahlfachklausuren. Obenan stehen wird die betriebliche Mitbestimmung. Professor Schmitt ist bestens geeignet, um diese Themen dem unbedarften Studenten nahezubringen. Wer sich also für diese Wahlfachgruppe interessiert, für den ist diese Veranstaltung ein Muß.
In dieser Veranstaltung soll die Entwicklung und Organisation der Gerichte für Arbeitssachen in Deutschland behandelt werden ebenso wie die allgemeinen Grundsätze und Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlußverfahrens. Empfohlen wird sie ab dem 5. Fachsemester. Der Dozent ist Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht. Laut Hörensagen sollten Teilnehmerinnen sich aber darauf einstellen, daß mindestens eine von ihnen sich ständiger, wenn auch sehr charmanter, Bemerkungen des Dozenten erwehren darf (Info WS 94/95). Laut Hörensagen, soll der Dozent rote Rosen verschenken. Aber aufgepaßt mit auffälligen Kleidungsstücken oder ähnlichem: dies wird vor versammelter Zuhörerschaft kommentiert! Jedoch jetzt schon ein kleiner Trost: den Anwälten und Anwältinnen, die im Gericht zu ihm kommen, ergeht es ebenso (Info WS 92/93). Literaturempfehlung: Schaub, Stahlhacke/Bader und Germelmann/Matthes/Prötting.
Ein Seminar im Betriebsverfassungsrecht bei Prof. Schmitt. Etwas Besseres kann Studierenden in der Wahlfachgruppe nun wirklich nicht passieren. Die Betreuung durch den Lehrstuhl wird durch engagierte Mitarbeiter gewährleistet, die Leitung der Veranstaltung durch Prof. Schmitt wird wie gewohnt eher ruhig und zurückhaltend, aber immer auf den Punkt des Problems kommend sein. Dem Dozenten ist es ja auch zu verdanken, daß ganze Scharen von Studierenden diese Wahlfachgruppe wählen, nachdem sie seine Pflichtfachvorlesung gehört haben. Das Seminar selbst beinhaltet Themen des Betriebsverfassungsrechtes. Die Mitwirkung des Betriebsrates bei Personalplanung, bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen und im Bereich der Berufsbildung (§§ 92 - 98 BetrVG) mögen zwar keine besonders prickelnden Themen sein. Bei der Mitbestimmung bei Kündigungen oder auch der Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer entfaltet sich die Praxisrelevanz dagegen auf den ersten Blick. Die Themen sind bereits vergeben, Nachfragen im Lehrstuhl jedoch eventuell erfolgreich.
Wieder mal eine Kommentierung, die nur der Dokumentation halber stattfindet. Denn die Vorbesprechung mit Themenvergabe hat bereits Ende Juli stattgefunden. Und selbst für den Fall, daß noch Themen frei sein sollten, können wir Euch näheres über den Gegenstand des Seminars nicht mitteilen. Denn der Dozent hat es vorgezogen, diese der Öffentlichkeit in dem Aushang zum Seminar nicht mitzuteilen. So bleibt Euch und uns nur die Auslegung des Veranstaltungstitels. Der Wortlaut: "Aktuelle Probleme des Gesellschafts- und Arbeitsrechts" spricht für sich. Und wer wissen will, ob noch etwas frei ist, kann am Lehrstuhl unter 838-2180 nachfragen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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