DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 99/00 | ||||||||
Gäbe es einen Preis für Auskunftsfreudigkeit gegenüber dem Redaktionsteam des DEFO Info für Dozenten, so wäre Prof. Maier bereits seit Jahren der Gewinner der Kategorie »Bestes Gesamtwerk«. Stets läßt er uns ausführlichste Informationen zu seinen Veranstaltungen zukommen. Immer wieder haben wir uns bemüht, die wesentlichen Punkte aus Prof. Maiers Hinweisen zur kurzen Darstellung auszuwählen. Diesmal - in der 40. Ausgabe des DEFO Infos - wollen wir unseren Honorarprofessor selbst zu Wort kommen lassen. So schrieb er in seinem Anschreiben an uns kaum der Ergänzung bedürfend: »Ich brauche wohl kaum zu betonen, dass das Sozialrecht nach wie vor seinen Stellenwert hat. Die Streitigkeiten um die Krankenversicherungsreform und die Berichte hierüber in der Tagespresse demonstrieren dies augenscheinlich. Immerhin sind 98 % unserer Bevölkerung davon betroffen. Das verdeutlicht nicht zuletzt eklatant den Stellenwert dieses Rechtsgebiets.« In der Vorlesung Sozialrecht I wird Prof. Maier einen Einstieg in das Sozialrecht vermitteln. Dazu gehört die Abgrenzung zum Privatversicherungsrecht ebenso wie ein Überblick über die Sozialversicherungszweige und ihre Grundprinzipien (Sozialversicherungsverhältnis, Sozialleistungsanspruch etc.). Dabei ist der Dozent ein Garant dafür, daß der Blick auch auf die aktuelle Diskussion und zukünftige Entwicklungen gerichtet wird. In der Vorlesung reichert Prof. Maier seinen Vortrag gerne durch Beispiele aus seiner Berufspraxis an, was der Veranstaltung durchaus dienlich ist.
Wenn der Aushang Juristen dazu auffordert, einen Taschenrechner mitzubringen, dann treten die Sozialrechtler zu ihrem Klausurenkurs an, höchstwahrscheinlich zu einer Rentenrechtsklausur von Prof. Maier. Diesmal betreuen neben Prof. Maier die Prof. Dres. Schirmer und Schmitt den Klausurenkurs, der erneut aus Klausuren zum Privat- und Sozialversicherungsrecht besteht. In der Vergangenheit trat bei diesem in eher kleinem (besser: kleinsten) Kreis abgehaltenen Klausurenkurs das Phänomen auf, daß bei der Besprechung wesentlich mehr Studierende anwesend waren, als an der Klausur teilgenommen haben. Für die Teilnahme am Klausurenkurs in dieser Wahlfachgruppe wird ein Schein erteilt!
Nachdem im letzten Wintersemester unser jetziger Dekan die Flagge des Privatversicherungsrechtes hochhielt, übernimmt nun wieder Prof. Schirmer die (einzige) privatrechtliche Vorlesung der Wahlfachgruppe 10. »Versicherungen sind Institutionen zur Ablehnung von Leistungen«, dieses und ähnliches werdet Ihr wiederholt hören, während Prof. Schirmer den Abschluß von Versicherungsverträgen und deren Abwicklung erörtert. Die Veranstaltung sei empfohlen, denn inzwischen ist eine der beiden Wahlfachklausuren im Berliner Examen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Klausur aus dem Bereich des Privatversicherungsrechtes. Besonders hinzuweisen ist auf das mehr als 200seitige Script von Prof. Schirmer, das während der Vorlesung sukzessive ausgegeben wird.
Die Vorlesung, ebenfalls von Prof. Maier abgehalten, findet in dieser Form zum ersten Mal statt. Sie widmet sich den Besonderheiten des Verwaltungsverfahren nach SGB X sowie den Gerichtsverfahren nach dem SGG. Bedarf an einer solchen Veranstaltung besteht allemal, zudem die Beherrschung des Verfahrensrecht für die zügige Fallbearbeitung im Examen Grundvoraussetzung ist. Für Wahlfachgruppler in der Examensvorbereitung daher wohl unverzichtbar.
Regierung erzittere, Kanzler erschaudere, jetzt wirft Prof. Sodan einen eisernen Blick auf die Reformvorhaben der Politik und sucht dafür noch studentische Unterstützung aus der Wahlfachgruppe 10. Die wackeren Studierenden des Sozialrechts werden vom Dozenten sicherlich angehalten, die aktuellen Vorlagen äußerst kritisch auf Vereinbarkeit mit Europa- und Verfassungsrecht zu überprüfen. Die grundlegenden Ansichten von Prof. Sodan kann man dabei seiner als Literaturempfehlung angegebenen Habilitationsschrift entnehmen. Es hilft auch ein Blick in die Aufsätze des Meisters im letzten Jahrgang der NZS. Das Seminar wird sicherlich einen Rahmen für interessante Diskussionen bieten, denn man kann Prof. Sodan nicht vorwerfen, daß er andere Meinung nicht zuläßt, allerdings stellt er durchaus Anforderungen an deren Begründung. Zu der Bedeutung der aktuellen Diskussion, insbesondere zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung, sei auf die Zitate von Prof. Maier bei den Hinweisen zur Vorlesung Sozialrecht 1 verwiesen. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, daß nunmehr auch wieder eine Kleingruppenveranstaltungen zu speziellen Bereichen des Sozialversicherungsrechtes angeboten wird. Das Seminar findet als Blockveranstaltung statt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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