DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 99/00 Home
 
Wahlfachgruppe XI   WS 99 / 00


Randelzhofer - Völkerrecht I (Friedenrecht)   (09 170 V)

In dieser Vorlesung, die alternierend mit Völkerrecht II (Kriegs- und Kriegsverhütungsrecht) und Völkerrecht III (Recht der Internationalen Organisationen) alle 3 Semester angeboten wird, geht es um das Friedensrecht. Behandelt werden sowohl die historischen Grundlagen des Völkerrechts, als auch die Quellen und Subjekte des Völkerrechts bis hin zum völkerrechtlichen Deliktsrecht. Randelzhofer bietet diese Vorlesung schon lange an, ist bekanntermaßen eine Kapazität und weiß insbesondere die Verflechtungen des Völkerrechts mit der Politik gut rüberzubringen, auch wenn er manchmal der Faszination seines Wissens nicht widerstehen kann (die Geschichten von Kopernikus bis zu den Peripathetikern sind ja von ihm bekannt ...). Hinsichtlich der Literatur empfiehlt Prof. Randelzhofer eigentlich immer den Berber, der allerdings etwas älter ist, aber sein Lehrmeister war. An neuerer Lektüre wird Euch vom Professor am Anfang seiner Vorlesung eine persönliche Einschätzung geliefert werden, es bleibt allerdings anzumerken, daß die 4. Auflage des Ipsen schon angekündigt war, als ich diese Veranstaltung gehört habe...



Heintzen - Europarecht I   (09 171 V)

Puh! Es hält mal ein gut strukturierter, ordentlicher Mensch diese Vorlesung. Die Art und Weise, in der Heintzen seine Vorlesung hält, kann einen beeindrucken. Er wartet nicht nur mit einem guten Skript auf, man kann es sich auch aus dem Internet runterladen. Er findet alles, was er sich notiert. Wow! Inhaltlich geht es um das sogenannte institutionelle Recht von Europäischer Gemeinschaft und Europäischer Union sowie das Verhältnis von Gemeinschaft/Union und ihrem Recht einerseits zu den Mitgliedstaaten und ihren Rechtsordnungen andererseits. Außerdem wird das Rechtsschutzsystem der Europäischen Gemeinschaften behandelt. Bleibt anzumerken, daß Heintzens Vortragsstil nicht jedermanns Sache ist. Und, daß es dem Mann ja zur Ehre gereicht, daß er offensichtlich nicht eitel ist.



Gundel - AG Europarecht I   (09 172 AG)

Auf diese Veranstaltung hinzuweisen ist ja eigentlich fast überflüssig. Sie findet nicht nur zuverlässig alle zwei Semester - im Wechsel mit der AG Europarecht II - statt, sie ist auch gut und geradezu unverzichtbar für jeden Wahlfachgruppler. Wo sonst läßt sich die Fallbearbeitung im Europarecht so gut erwerben? Und eigentlich weiß dies ja auch fast jeder, der sich für diese Wahlfachgruppe interessiert. Also warum noch was dazu schreiben? Vielleicht, um an dieser Stelle mal hervorzuheben, mit welch gutem Beispiel die Europarechtler hier vorangehen und daß die Völkerrechtler dem ruhig folgen könnten, gibt es doch da leider keine AG... Ach ja, eine Anmeldung ist nicht nötig, ein Scheinerwerb (allerdings kein JPA - relevanter) ist möglich bei regelmäßiger Teilnahme. Sinnvoll ist diese Veranstaltung nach 5. Semester, da Kenntnisse des "gewöhnlichen" Öffentlichen Rechts schon vorhanden sein sollten.



Forsthoff - Teilnahme an Moot-Court-Wettbewerben im Völker- und Europarecht   (09 173 PG)

Hierbei handelt es sich wohl um eine außergewöhnliche Veranstaltung, die mit anderen Projektgruppen nur die Bezeichnung gemein hat. Auch dem Umfang nach handelt es sich hier wohl nicht um eine Veranstaltung im üblichen Sinn. Vielmehr betreuen die Dozenten diejenigen studentischen Mannschaften, die an den Wettbewerben Philipp-C.-Jessup (Völkerrecht), European Law Moot Court Competition (Europarecht) und Concours René Cassin (EMRK) teilnehmen wollen. Diese Wettbewerbe eröffnen den teilnehmenden Gruppen die Chance, die bisherigen (und auch neue) Kenntnisse in den jeweiligen Rechtsgebieten praxisnah anzuwenden und zu vertiefen. (Für Berliner besonders interessant: Philipp C. Jessup, ehemaliger IGH-Richter, machte sich u.a. auch dadurch einen Namen, daß er im Jahre 1949 als UN-Botschafter mit seinem sowjetischen Kollegen Malik das Ende der Berlin-Blockade vereinbart hatte.)

Das ideale Team besteht dabei aus zwei bis fünf Teilnehmern und muß einen fiktiven Fall, der sich in den Rechtsgebieten der verschiedenen Wettbewerbe abspielt, zunächst schriftlich aufbereiten, d. h. Schriftsätze in englisch und/oder französisch verfassen. Bei einer bis dahin erfolgreichen Teilnahme reisen die Teams dann an die Veranstaltungsorte und treten in Gerichtsverhandlungen vor zumeist echten Richtern auf. Gefordert ist dann u.a. das Halten von Plädoyers. Die genauen Anforderungen ergeben sich dabei aus den unterschiedlichen Wettbewerben. Allen Wettbewerben gemein sein dürfte die umfangreiche Arbeit, die jedoch mit der dabei zu gewinnenden und vor allem einzigartigen Erfahrung belohnt wird. Die Belohnung im herkömmlichen Sinn besteht wahlweise in einem Seminar- oder Wahlfachgruppenschein. Nähere Informationen könnt Ihr auch dem DEFO-INFO des SS 1999 entnehmen, in dem die teilnehmende Gruppe am European Law Moot Court ihre Erfahrungen beschrieben hat. Dieses Team erreichte übrigens den dritten Platz. Über eine Teilnahme der deutschen Ausscheidung am Philipp-C.-Jessup International Law Moot Court Competition könnt Ihr auch im Info SS 1984 nachlesen (nur bei uns im Raum).

Da die Sachverhalte zum Teil bereits im September ausgegeben werden, besteht eine Teilnahmechanche nur noch für besonders motivierte Studenten, die diesen Zeitverlust wieder wettmachen wollen. Kompetente und sachliche Betreuung bieten hierbei Herr Dr. Dörr und Frau Dr. Forsthoff, die auch Hilfe beim Abfassen der Schriftsätze und später dann Vorbereitung der mündlichen Plädoyers in Form von Proberunden mit und ohne Publikum versprechen. Wer sich jetzt für eine Teilnahme interessiert, dieses Semester aber keine Zeit hat, sollte sich gleich den nächsten September vormerken, wenn erneut die Sachverhalte ausgegeben werden. Informationen könnt Ihr sicher bereits jetzt schon bei Dr. Dörr (Lehrstuhl Prof. Randelzhofer) erhalten oder im Internet unter http//www.fu-berlin.de/jura/projekte/national/mootcourt.html.

Abschließend sei angemerkt, daß die Teilnahmebegeisterung an der FU im Gegensatz zu anderen Universitäten, an denen die Teilnehmer wegen des großen Andrangs ausgesucht werden müssen, äußerst gering ist. Traut Euch also!



Forsthoff - Colloquium zu aktuellen Enscheidungen des EuGH   (09 175 C)

Dank des Engagements der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Ehrenbergstr. 17 gibt es in dieser Wahlfachgruppe immer wieder Veranstaltungen, die dem Wahlfachgruppler nicht nur hilfreich sind, sondern interessant und aktuell. So auch diese hier. Thema sind Entscheidungen zu den Grundfreiheiten, ein Gebiet, das eine der Kernmaterien des Europarechts darstellt und auch (zum Beispiel in der letzten Kampagne) höchst klausurrelevant ist. In dieser Veranstaltung soll vor allem die Methode im Umgang mit der Rechtsprechung geschult werden, aus der Analyse der einzelnen Urteile das Verallgemeinerungsfähige herausgefiltert werden. Besonders interessant ist auch, daß es sich um eine Blockveranstaltung handelt, deren Anmeldung noch nicht gelaufen ist (sie findet erst am 1.11.99 um 18 Uhr statt!!!). Insofern ein ganz heißer Tip zum Scheinerwerb.



Randelzhofer - Völkerrechtliches Seminar   (09 244 S)

Das Seminar von Prof. Randelzhofer, das jedes Jahr zuverlässig wie Ebbe und Flut wiederkommt, behandelt dieses Mal eine Reihe von hochaktuellen Themen, wie z.B. die Entscheidung des House of Lords im Falle Pinochet und die Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs, bzw. das Eingreifen der NATO-Staaten im Kosovo. Auch Angesichts einer mündlichen Prüfung könnte so etwas vielleicht interessant werden und wo läßt sich eine mündliche Prüfung so gut simulieren, wie bei einem mündlichen Vortrag im Rahmen eines Seminars. Dieses Mal steht Prof. Randelzhofer wiss. Mit. Ulrich Forsthoff zur Seite, an den sich Interessenten wenden können. Fraglich ist allerdings, ob noch Plätze frei sind, hierzu liegen uns leider auch keine Informationen vor. Bezüglich des Seminarablaufs kann die Autorin aus eigener Erfahrung bekennen, daß Herr Prof. Randelzhofer sehr fair mit seinen Teilnehmern umgeht, auch wenn eine exorbitant hohe Benotung nicht einfach so zu erwarten ist. Bezüglich des Eigenbeitrages hat der Professor nicht immer eine schriftliche Ausarbeitung verlangt, hält er es diesmal auch so, ist dies allerdings trotzdem nachhaltig zu empfehlen, da diese nach seinem eigenen Konzept nicht zur Verschlechterung führen kann. Randelzhofer wird zwar häufig nachgesagt, vor allem seine eigene Meinung zu schätzen; eine gut fundierte, energische Verteidigung der eigenen Thesen weiß er jedoch auch zu schätzen!





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