DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 99/00 | |||||||
Das Colloquium ist einer der wenigen Plätze im Jurastudium, wo die Möglichkeit besteht, ins Gespräch und vielleicht sogar in den Diskurs zu kommen. Für eine Disziplin, die davon lebt, andere zu überzeugen oder wenigstens überzeugend zu wirken sollte man diese Möglichkeit nutzen. Es werden verschiedene Texte zum Problem der Privatautonomie und ihrer rechtlichen Grenzen beleuchtet. Die Privatautonomie ist eine Kompetenz der Privatperson, die auf seinen Rechten beruht. Eine Einschränkung dieser Rechte durch das Recht ist sicher ein sehr vielschichtiges Problem. Es werden Texte besprochen, die am Anfang durch einen Teilnehmer kurz vorgestellt werden. Dieser Teilnehmer sollte auch eine kleine Einleitung zur Diskussion geben. Erfahrungen über diese Veranstaltung liegen noch nicht vor. Es kann aber auf Erfahrungen aus der Veranstaltung des Prof. Bohnerts zurückgegriffen werden. Leider wird die traditionelle Veranstaltung dieses Semester nicht angeboten. Falls eine ähnliche Atmosphäre herrscht, werden sich die Horizonte der Teilnehmer erweitern und die Veranstaltung ist für Interessierte sehr empfehlenswert. Ein erster Blick in das Denken des Dozenten läßt sich aus seinem Werk Prozedurales Recht gewinnen. Eine Voranmeldung ist erwünscht unter der Tel. 838-5411.
"Seminar für Rechtsphilosophie" - dies kann vieles sein. "Es wird ein Seminar sein über aktuelle Fragen der Rechts- und Sozialpolitik, über die gedanklichen Zusammenhänge mit allgemeinen Prinzipien." - so der Dozent in seiner Veranstaltungsankündigung. Dies läßt vieles offen und alles unklar - wäre da nicht der Aushang mit den Seminarthemen: Über Hegels Philosophie, das Kommunistische Manifest, Ludwig Erhards "Wohlstand für alle" über die Kritik am Flächentarifvertrag hin zum Schröder/Blair-Papier und zum Jahreswirtschaftsbericht 1998. Dieses Sammelsurium läßt für mich nur teilweise gedankliche Zusammenhänge erkennen - aber vielleicht gelingt es Herrn Prof. Dr. Adomeit, vorhandene Bezüge deutlich werden zu lassen. Die Einzelthemen erscheinen einerseits durchaus interessant - andererseits aber auch wie die "Best of Adomeit" (Motto: Was mich als Dozent immer schon mal interessiert hat und ich vor meiner Pensionierung noch klären [lassen] wollte.)
Prof. Rottleuthners Spezialgebiet ist die Rechtssoziologie, also ein ganzer anderer Blickwinkel auf die Rechtsmaterie. Auch in diesem Seminar soll ein neuer Blick auf die riesige Rechtsmaterie geworfen werden. Hier werden die Grundmauern der Juristerei offengelegt. Worauf gründet sich das Recht? Welche Möglichkeiten der Fundierung bestehen? Es werden sich bestimmt viele neue Blickwinkel ergeben und im Diskurs kann sich dann der eigene Blick schärfen. Dies ist bestimmt keine Veranstaltung für einen gehetzten Studenten, aber ein Blick nach unten lohnt sich immer.
Nach herrschender Meinung (unter den Mitarbeitern des DEFO-Info - Teams) ist dieses Seminar nicht die erste Veranstaltung Prof. Rottleuthners zu diesem Thema. Eigenartiger Weise gelang es uns nicht, diese These anhand einer Quelle zu beweisen. Das Recht des Nationalsozialismus ist sicherlich ein von Prof. Rottleuthner gern bearbeitetes Gebiet, und so dürft Ihr Euch auf ein spannendes Seminar gefaßt machen. Während es immer wieder Studenten gibt, die der Einführung in die Rechtssoziologie nicht viel mehr als ein müdes Lächeln entgegenbringen können, so sollte diese Veranstaltung für interessierte Studenten zum absoluten Renner werden. Es werden Themen zur Vorgeschichte des Nationalsozialismus, zur Entwicklung von Recht und Justiz in der Zeit des Nationalsozialismus und auch nach 1945 behandelt. Wer sich also mit der Entwicklung des "Mensch"-Begriffs in § 1 BGB oder mit Freislers Volksgerichtshof beschäftigen möchte, kann dies vielleicht sogar mit einem Wahlfachschein verbinden (je nach Themenvergabe ...). Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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