DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 01/02 | |||||||
Es geht auf in den vierteiligen Zyklus zum Sozialrecht. Hier findet der Einstieg in das Stoffgebiet statt, das sich über mehrere Gesetzesbücher hinzieht, deshalb stehen die allgemeinen Prinzipien, wie die Unterschiede zwischen Sozial- und Privatversicherung und die allgemeinen Sozialversicherungsbereiche. Das Sozialrecht hat in unserem sozialen Rechtsstaat nicht nur heute, sondern auch in Zukunft einen beachtlichen Stellenwert, den die private Vorsorge nicht zu ersetzen vermag. Die soziale Sicherung ist und bleibt die soziale Grundsicherung unseres Sozialstaates. Von den jüngsten Veränderungen sind 98 % unserer Bevölkerung betroffen. Für den juristischen Nachwuchs mit sozialrechtlichen Kenntnisse eröffnet sich ein großer Arbeitsmarkt in der gesamten Verwaltung der sozialen Leistungsträger. Nur die schnelle Markt lässt sich mit den sozialrechtlichen Kenntnissen nicht verdienen. Es lockt die sichere Armut des öffentlichen Dienstes. Die Vorlesung wendet sich insbesondere an Anfänger.
Die Studierenden der Wahlfachgruppe haben großes Glück, denn im Privatversicherungsrecht verdreifacht sich das Veranstaltungsangebot. Die Einführung in das Privatversicherungsrecht von Prof. Schwintowski wird ergänzt durch zwei weitere Vorlesungen. Es wird so ein gleichberechtigter Teil neben dem Sozialrecht und stellt als spätere Arbeitsmöglichkeit eine Alternative zu der sicheren Armut in der Verwaltung dar, da die Bezahlung in der privaten Versicherungswirtschaft wirklich gut ist. Die Arbeitsleistung ist jedoch enorm und der eisige Wind des Kapitalismus weht einem ins Gesicht. Der Stoff der Wahlfachgruppe wird so noch einmal vergrößert, was mit Blick auf das Sozialrecht schon etwas problematisch erscheint. Die Studierenden der Wahlfachgruppe, welche die Stofffülle des Sozialrechts überblicken, erhalten jetzt Einblick in viele Gebiete des Privatversicherungsrechts, wobei der Teil "Privat-" leichtfüßig übergangen wird. In Teil II werden die einzelnen Versicherungszweige näher beachtet. Der Teil III entfernt sich sehr weit aus dem Privatrecht, denn jetzt stehen das Versicherungsaufsichts-, Versicherungsgesellschafts- und Versicherungskartellrecht auf dem Plan. Die Wahlfachgruppe X beginnt mit der Expansion und aus den geheimen Plänen, die auf den Webseiten stehen, geht hervor, dass demnächst das Gesellschaftsrecht und das Kartellrecht übernommen werden. Ich kann den Studierenden dieser Wahlfachgruppen nur empfehlen, auf die expandierende WfG X aufzuspringen, und die sinkenden Schiffe zu verlassen.
s.o.
Hier steht das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren auf dem Lehrplan. Alle BAföG-Empfänger haben einen kleinen Eindruck in die Schwierigkeiten des Verfahrens. Das sozialrechtliche Verfahren wird zur Zeit von zwei großen Problemen beherrscht. Auf der einen Seite erschwert der Gesetzgeber mit jeder neuen Novelle nicht nur das Verständnis, sondern auch das gesamte Verfahren. Teilweise sind die Regelungen so kompliziert, dass nicht einmal Einigkeit über den Wortlaut hergestellt werden kann. Auf der anderen Seite wird an allen Ecken gespart. Es stehen also immer weniger Bearbeiter immer komplizierteren Regeln gegenüber. Das Dilemma ist groß. Die Veranstaltung wendet sich an die Freunde des Sozialrechts, die eventuell ihre spätere berufliche Tätigkeit erkennen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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