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Wahlfachgruppe VII   WS 00 / 01


Grothe - Rechtsvergleichung I   (09 130 V)

Des weiteren umfaßt die WFG VII die Rechtsvergleichung. Dabei geht es um das Privatrecht anderer Staaten/Rechtskreise, insbesondere innerhalb Europas. Nach einer kurzen Einführung in die Methodik der Rechtsvergleichung wird es um deren Bedeutung für Rechtsvereinheitlichung, Rechtsangleichung und ihre Bewandtnis für die supranationale Gesetzgebung. Insbesondere das Deliktsrecht soll dabei näher beleuchtet werden. Prof. Grothe hält die Vorlesung in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur IPR Vorlesung und wird sicherlich - wie immer - die Themenkreise gelegentlich verbinden. Niveau und Tempo der Veranstaltung erlauben keine kurzen Nickerchen, aber wer es bis zur Entscheidung für eine Wahlfachgruppe geschafft hat, sollte keine Probleme haben sich donnerstags 4 Stunden zu konzentrieren. Zudem ist der Dozent durchaus kein Langweiler und wer aufpaßt bekommt auch gelegentlich auftretende subtil komische Pointen mit.


Grothe - Internationales Privatrecht   (09 131 V)

Wahlfach-Neulinge seid willkommen! Im Wintersemester beginnt wieder der WFG VII spezifische Jahresturnus. In der Wahlfachgruppe VII geht es zum einen um das internationale Privatrecht und zum anderen um die Rechtsvergleichung. Das IPR ist eigentlich kein "internationales" Recht. Es handelt sich dabei lediglich um deutsche Normen (hauptsächlich des EGBGB), die die Frage beantworten, nach welchem Recht Sachverhalte mit Auslandsberührung (Türke heiratet Deutsche; Scheidung nach deutschem oder türkischen Recht?) zu beurteilen sind. In diesem Semester wird es um allgemeine Fragen des deutschen IPR gehen (z.B.: Kollision, Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung, ordre public). Ebenso zum Stoff der Vorlesung gehört eine Einführung in das internationale Zivilverfahrensrecht. Die Veranstaltung ist außerordentlich examensrelevant, denn in der mündlichen Prüfung Eures ersten Staatsexamens wird Prof. Grothe mit Sicherheit auch Fragen zu speziellen Problemen aus dieser Vorlesung stellen.


Nautré - Der Grundrechtsschutz in Frankreich   (09 132 AG)

Die Ausrufung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 war nur ein erster - aber noch lange nicht der letzte - Schritt zur heutigen Grundrechtsprechung in Frankreich. Erst durch eine Entscheidung des Verfassungsrats von 1971 sind die 17 Artikel als Bestandteil der Verfassungsordnung qualifiziert worden. Untersucht wird zunächst die Grundrechtsprechung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und des Staatsrats (höchstes Verwaltungsgericht), bevor die Rechtsprechung des Verfassungsrats vorgestellt wird. Dabei wird besonders auf die Unterschiede zwischen dem deutschen Bundesverfassungsgericht und des französischen Verfassungsrats, dem "Conseil constitutionel", eingegangen.


Nautré - Französisches Deliktsrecht mit rechtsvergleichenden Hinweisen zum dt. Deliktsrecht   (09 133 AG)

Das französische Deliktsrecht nimmt einen zentralen Stellenwert im Rechtsschutzbedürfnis des durchschnittlichen deutschen Autoreisenden ein. Wer dort Auto fährt, muß ja schließlich bekanntlich mit dem einen oder anderen Schaden rechnen. In weiser Voraussicht hat sich Frau Dr. Nautré des Problemes angenommen, wie man diesen Schaden ersetzt bekommt. Auch die Verfasser des code civil von 1804 hatten vor den entschädigungslosen deutschen Autofreaks offensichtlich genug Respekt, um ein Deliktsrecht einzufügen. Dieses wird jetzt fast ein Jahrhundert später in einigen historischen Augenblicken Frau Dr. Nautré anhand von aktuellen Fällen auch unter Bezugnahme auf das deutsche Deliktsrecht erläutern. Es ist übrigens ein weit verbreiteter Irrtum, daß das Auto erst Ende des letzten Jahrhunderts erfunden wurde.


Nautré - Terminologie juridique francaise   (09 135 AG)

Ein mutiges Unterfangen: In der Veranstaltung von Dr. Nautré soll in einem Semester das Vokabular der großen Gebiete des öffentlichen Rechts und des Privatrechts vermittelt werden. Dazu sind mündliche und schriftliche Übungen vorgesehen. Offen ist Frau Nautré für die Themen anhand derer das Vokabular erarbeitet werden soll. Das Referendum über die Dauer der französischen Präsidentschaft (24. September 2000) kommt dafür genauso in Frage wie die Korsika-Problematik und der französische Zentralismus. Comme préparation: Une visite au site Internet "www.legifrance.gouv.fr" ou une ouvrage de droit français dans la salle de lecture de la bibliothèque (cote: PIV a).


Nautré - Französisches Familienrecht   (09 134 AG)

Also, jetzt mache ich mir ernsthaft Sorgen um Frau Dr. Nautré. Vier Veranstaltungen dieses Semester! Also entweder muß sie von der säckerschen Seuche befallen worden sein oder sie muß sich mit ernsthaften Selbstmordgedanken tragen. Soviel Besuch verträgt sie vielleicht gar nicht. Und wir wollen doch auf so eine starke weibliche Kraft am Fachbereich nicht verzichten! Liebste Frau Nautré, im Interesse Ihrer Gesundheit: Treten sie in Zukunft wieder kürzer. Wir Studenten wollen nicht Ihren vorzeitigen Tod verschuldet haben! Und auch an Euch, meine lieben Kommilitonen, muß ich ein ernstes Wort richten. Überlastet sie nicht! Sie muß erst langsam an den gehäuften Kontakt mit Euch gewöhnt werden. Auch wenn das französische Familienrecht Euch noch so verführerisch erscheint, versucht Euch zu beherrschen. Schon auf ihren Veranstaltungsinformationen waren erste Anzeichen der Überarbeitung zu erkennen: Es waren erste Störungen im Zählen mit römischen Zahlen zu festzustellen. Wo nur war die römische Zwei hin? Was verbirgt sich hinter "juristischer Union"? Und was hat es mit der "gewollten Auflösung der Ehe" auf sich? Bis das der Tod euch scheidet, oder wie sonst sieht die ungewollte Auflösung aus? Alles unbeantwortete Fragen. Wer allerdings schon immer französisch heiraten wollte, darf sich diese Veranstaltung nicht entgehen lassen.


Greff-Bohnert - Französisches Vertragsrecht   (09 140 V)

Nachdem im letzten Semester die Veranstaltung der Richterin Greff-Bohnert zum französischen Rechtsschutz einige Male Ort und Zeit wechseln mußte, um von mehr Studenten besucht zu werden, hofft man dieses mal auf eine regere Beteiligung von Anfang an. Dies wird wohl auch gelingen, schließlich paßt eine Veranstaltung zum französischen Vertragsrecht doch zu Prof. Grothes Rechtsvergleichungsvorlesung fast wie die berühmte Faust aufs Auge. Zudem bietet Frau Dr. Nautré wieder einmal eine Vorlesung zum französischen Deliktsrecht an. Für Interessierte bietet sich damit die Möglichkeit einen nahezu lückenlosen Einblick in das französische Recht zu nehmen. Es dürfte zudem kaum jemand besser geeignet sein, uns das französische Vertragsrecht nahe zu bringen, als Frau Greff-Bohnert, die in Frankreich als Richterin tätig war. Thema der Veranstaltung sind der Vertragsschluß und dessen Wirkungen incl. all der schönen Probleme, die wir schon aus dem BGB AT kennen, freilich nach französischem Recht gelöst. Vorausgesetzt werden Kenntnisse in französischer Sprache, wobei ich empfehlen würde, die Teilnahme auch mit geringen Kenntnissen zu versuchen ...


Roggemann / Wohlgemuth - Die Osterweiterung der EU - Rechtliche Probleme und Auswirkungen auf die Rechtsordnungen einzelner ost- und südosteuropäischen Staaten   (09 136 V)

Also ich glaube, der Titel der Veranstaltung hat schon mal mehr Buchstaben, als mein IQ und EQ zusammen. Es erfüllte mich schon mit Ehrfurcht, mit welcher Eloquenz unsere Layouterinnen den Titel fehlerfrei herunterbeten konnten. Mir ist das nicht gegeben. Und bei Osterweiterung denke ich mehr an die neue polnische Freundin eines Bekannten, von dem ich schon manchmal dachte: Der kriegt nie eine. Da netterweise Herr Roggemann sich auch einer Geheimhaltung befleißigte, die eines Stanley Kubrick würdig wäre - nur einige wenige Informationen drangen nach außen, dank einer Indiskretion eines Mitarbeiters, der dafür einen fünfstelligen Bestechungsbetrag einstreichen konnte - bleibt uns nur das KVV. Dort steht, daß grundlegende Fragen der Voraussetzungen, des Verfahrens und der Auswirkungen des EU-Beitritts einzelner ost- und südosteuropäischer Staaten sowie der "Europafähigkeit" und Rechtsangleichung ihrer nationalen Rechtsordnungen behandelt. Da laut KVV sowohl in der Vorlesung als auch in der Übung ein Schein nicht erteilt wird, ist der Unterschied nicht so immanent sichtbar. Aber auch dies ist vermutlich Teil des Roggemann-Geheimhaltungs-Plans. Es bleibt zu vermuten, daß in der Übung Klausuren angeboten werden, aber hierbei handelt es sich um eine reine Interpretation unter Heranziehung des Üblichen. Könnte natürlich auch sein, daß nur der geistige Europagedanke unter Hinzuziehen von Yoga und Qi Gong-Übungen eingeübt werden soll. Erfahren werdet Ihr es vermutlich nur, wenn Ihr diese Veranstaltungen besucht. Da sage ich nur: Psssst, wollt Ihr ein "R" kaufen?


Roggemann / Wohlgemuth - Die Osterweiterung der EU - Rechtliche Probleme und Auswirkungen auf die Rechtsordnungen einzelner ost- und südosteuropäischen Staaten   (09 137 Ü)

siehe oben


Roggemann - Rechtsvergleichung und Rechtsentwicklung in Ost-Südosteuropa   (09 237 S)

Die Seminarfabrik Osteuropainstitut (OEI) bietet wieder die Gelegenheit zum Blick über den Tellerrand. Vom Verfassungsrecht osteuropäischer Staaten über die Osterweiterung der Europäischen Union bis hin zur internationalen Strafgerichtsbarkeit reicht die Sammlung der Themen, die Gegenstand dieses Seminars sein werden. Konkrete Einzelthemen werden ausgehangen und können ggf. noch in der ersten Einführungsveranstaltung am 26.10. übernommen werden. Nach einem ersten Block von Einführungsveranstaltungen wird es eine Reihe von Gastvorträgen von Referenten aus Wissenschaft und Praxis geben, bis dann schließlich die Studierenden ihre Werke zum besten geben dürfen. Da sowohl Studierende aus unseren Gefilden als auch Leute vom OSI und von den Sozialwissenschaften sowie Teilnehmer des OEI- hauseigenen Magisterstudiengangs und Doktoranden angesprochen sind, ist für Vielfalt gesorgt. Im Vorfeld dieses Seminars fand im September ein Deutsch-Kroatisches Seminar an der Universität Split/Dalmatien statt.


Scholz - Islamisches Recht im deutschen internationalen Privatrecht   (09 138 V)

Endlich! Hadschi hat es geschafft! Er ist jetzt in Deutschland, ganz legal. Er hat hier Arbeit gefunden, eine junge deutsche Frau geheiratet und mit einheimischen Wilden gab es bis jetzt zum Glück auch noch keine Probleme. Nur mit der Ehe verlief es nach einer Weile nicht mehr ganz so toll. Inzwischen hat er seine deutsche Frau drei mal verstoßen (wobei das letzte "Ich verstoße Dich" per email an seine Frau ging. Hadschi ist jetzt der Ansicht er sei von seiner deutschen Frau endgültig geschieden und möchte gerne wieder in seine Heimat zurück um weiterhin Kamele zu züchten und schließlich auf dem Land seiner Familie nach Öl zu bohren. Hadschis Frau wühlt im EGBGB und fragt sich, ob sie nicht doch noch verheiratet ist. Vor allem möchte sie wissen, ob eine islamische Scheidung via dreimaligem Verstoßen in Deutschland überhaupt gültig wäre, ein Nachbar hat ihr gegenüber angedeutet, da könne es Probleme mit dem ordre public geben ... Tja, dieses Semester geht es also das "islamische Recht im deutschen Internationalen Privatrecht". Und spätestens mit dieser Veranstaltung landet Dr. Scholz einen Volltreffer in der WFG VIII.


Black - Introduction to the anglo-american law legal system   (09 139 Ü)

"Das können Sie doch wohl kaum ein Rechtssystem nennen? " soll ein Hochschullehrer unseres Fachbereichs einen Studenten vor nicht wenigen Jahren angefahren sein. One might answer: Well, you don't know Black. Ronald Black has taken it upon himself to prove our esteemed professor wrong. The first part of his lecture will center on a basic introduction to the system of common law followed by a more traditional overview of American civil and criminal law. School level knowledge of the English language is required. Intimate knowledge of all Grisham novels may be helpful. However, in case Grisham should not cover all subjects of the lecture in his upcoming novel, Black's Legal Reader (An Introduction to the Anglo-American Law and Legal System, 2nd edition, Sabphonie Musik- und Buchverlag) is recommended - at least by himself. A Wahlfachschein will be issued to those passing a final exam.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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