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Wahlfachgruppe IV   WS 00 / 01


Sedatis - Übung im Gesellschaftsrecht   (09 100 Ü)

Diese Übung behandelt wesentliche Teile der Wahlfachgruppe IV. Wer also diese Wahlfachgruppe die seine nennt, der sollte erstens vorbereitet sein und zweitens wird er dann den Inhalt der Übung kennen. Prof. Sedatis spielt in einer anderen Liga, wenn es um die Vermittlung von Lehrstoff geht. Nunmehr geht leider er - nämlich in den wohl verdienten Ruhestand! Ich hoffe aber, daß er den Ruhestand wenigstens ein klein wenig als Unruhestand versteht, also dem Fachbereich und insbesondere der Wahlfachgruppe IV, zumindest gelegentlich zur Verfügung steht. Einen kleinen Vorschlag habe ich noch: Da nunmehr auch Prof. Dr. Schulze-Osterloh emeritiert wurde, aber beide Professoren in der Lehre sehr gut waren und sind, liegt doch die Fortführung des Lehrengagements in neuer Form geradezu auf der Hand. Beide sollten ein Repetitorium für Gesellschaftsrecht gründen (na gut, der Name Examinatorium täte es denn auch). Der Namensvorschlag liegt auf der Hand: SOS (Schulze-Osterloh-Sedatis). Werbespruch: "Wahlfachgruppe IV? Hier werden Sie geholfen!". Für die Markteinführung steht den beiden Dozenten unser DEFO-Info gern zur Verfügung: Ein Gespräch mit unserem Werbebeauftragten genügt - und die Anzeige ist geschaltet!


Sedatis - Repetitorium im Kapitalgesellschaftsrecht   (09 211 Rp)

An dieser Stelle wurde schon oft der Kommentar mit dem Spruch "Sie nannten ihn Turbo" begonnen. Jetzt, wo Prof. Sedatis sich der Emeritierung nähert, bekommt die Zeitform eine neue Bedeutung. Es bleibt zu hoffen, dass auch Sedatis der Tradition folgt, auch nach dem Ende der eigentlichen Lehrverpflichtung den Studierenden noch was anzubieten. Denn seine Repetitorien im Personengesellschafts- und Kapitalgesellschaftsrecht zählen zur Kategorie "Arbeitsplatzvernichtung". Gäbe es mehr Repetitorien dieser Qualität, wären die kommerziellen Kollegen nämlich arbeitslos. Zwar ist Sedatis' Vortragsstil nicht jedermanns Sache, manchen ist er zu monoton, aber die Inhalte sind qualitativ Extraklasse. Das Kapitalgesellschaftsrechtsrep. ist extrem komprimiert, so dass höchste Aufmerksamkeit geboten ist. Hört man aber konzentriert zu und arbeitet den ausgegebenen Themenkatalog durch, ist man recht ordentlich auf die gesellschaftsrechtliche Wahlfachklausur vorbereitet. Was will man mehr?


Schulze-Osterloh - Besteuerung des Unternehmensgewinns nach dem Einkommen- und Körperschaftssteuergesetz   (09 101 V)

Bei der Besteuerung des Unternehmensverkaufs/der Unternehmensaufgabe, die mit zum Stoff dieser Vorlesung gehört, pro- biert die Politik gerade die Rolle rückwärts. Das wird wieder ein gefundenes Fressen für Schulze-O.! Er wird sicherlich wie- der ein paar messerscharfe Anmerkungen aus seinem unerschöpflichen Reservoir an Beschimpfungen zaubern. Je nachdem, ob Ihr pünktlich und mit vollständigem Werkzeug erscheint oder nicht, bekommt Ihr vor oder nach dem Gesetzgeber Euer Fett weg. Eins ist sicher: Die Lufthoheit im Hörsaal gehört allein ihm. Seine Umgangsformen in Gegenwart von mehr als zwei Personen sind nichts für Warmduscher. Dabei kann er one-to-one durchaus umgänglich und charmant sein. Wenn sich der Pulverdampf des Kommentierens des aktuellen Gesetzgebungsgeschehens verzogen hat, werdet ihr mit ihm in die Ein- zelheiten der Unternehmensbesteuerung eintreten. Diese werden gern als der bedeutsamste Teil des Ertragssteuerrechts an- gesehen. Was die Kompliziertheit der Regelungen angeht, haut das sicher hin, wenn man es unter dem Aspekt des Steuer- aufkommens betrachtet, kommen leise Zweifel auf, denn das Aufkommen der Lohnsteuer steckt die Erträge aus Körper- schaft- und veranlagter Einkommensteuer locker in die Tasche. Ansonsten gilt: Nicht verzweifeln über die zweifelhaften Er- gebnisse der steuerrechtlichen Gesetzgebungs"kunst"! Vertiefte Kenntnisse in diesem Bereich verschaffen auch beim gegen- wärtig überschwemmten Absolventenmarkt Lohn und Brot. Mehr noch als woanders gilt hier allerdings, dass lebenslange Fortbildung garantiert ist. Die nächste Steuerreform, samt Steuerreformergänzungsgesetz, Steuerreformkorrekturgesetz und Steuerreformteilrückgängigmachungsgesetz kommt bestimmt. P.S. Hat Schulze-Osterloh eigentlich seine Doppelnamensteuervoranmeldung abgegeben und die Steuer ordnungsgemäß ab- geführt? Vielleicht sollten wir § 164 AO zur Anwendung bringen....


Schulze-Osterloh - Handels- und Bilanzsteuerrecht   (09 102 V)

Wer mit dem Titel der Veranstaltung nichts anzufangen weiß, dem sei dringend geraten, sich zunächst den Stoff der AG "Einführung in die kaufmännische Buchführung" anzueignen, ohne gewisse buchhalterische Grundkenntnisse wird man hier kaum weit kommen. Denn inhaltlich geht es hier um die wahre kreative Buchhaltung: wie sind die Forderungen des Unternehmens zu bewerten, mit welchen Sätzen ist das angeschaffte Firmenfahrzeug abzuschreiben, sind die produzierten Waren nun noch unfertig oder doch schon so gut wie verkauft? Und natürlich geht es auch um die Schnittstellen zum Ge- sellschaftsrecht: hat das Darlehen des GmbH-Gesellschafters nun eigenkapitalersetzenden Charakter oder nicht? Da der zwischenzeitlich emeritierte (eremitierte?) Prof. Schulze-Osterloh etwas größeren Wert darauf legt, könnte es von Vorteil sein, ein aktuelles HGB, AktG, GmbHG und EStG dabei zu haben und pünktlich zu erscheinen.


Hoffmann-Theinert - Das Unternehmen in der Krise: Rechtsprobleme bei der Sanierung und Insolvenz   (09 105 V)

Leider sind es immer mehr Unternehmen, die in die Krise geraten. Es dürfte also eines der aussichtsreichsten Aufgabenge- biete für Juristen darstellen, diese entweder wieder aus der Krise zu führen oder eben die Interessen der geschädigten Gläu- biger zu vertreten. Für beides wird die Vorlesung hoffentlich Aufschluß liefern. Zum Zeitpunkt der Kommentierung standen Ort und Zeit der Veranstaltung noch nicht fest, nähere Angaben zum Inhalt der Veranstaltung oder eine Literaturempfehlung hat der Dozent weder bei uns noch fürs KVV abgeliefert. Da er in unserem Kreis noch ein unbeschriebenes Blatt darstellt, müßt Ihr Euren ersten Eindruck wohl selbst gewinnen.


Grimm - AG "Einführung in die kaufmännische Buchführung"   (09 103 AG)

Was ist eigentlich eine Buchhalternase? a) ein Riechkolben eines Langweilers b) ein Farbtropfen an einer von einem Buchhalter renovierten Tür c) eine überschüssigen Platz bedeckende Zeichnung am unteren Ende eines Bilanzpostens Die Antwort gibt es vielleicht in dieser AG. Wichtiger sind allerdings die geheimnisumwitterten "GoB" - die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Keine Bange, einiges ist mittlerweile im HGB kodifiziert. Man kann sich also auf ver- trautem Terrain bewegen. Zusätzlich zu einem HGB-Text solltet Ihr Euch allerdings T-Konten-Papier mitbringen. Dann kann es los gehen in die Welt von Soll und Haben. Im Gegensatz zur Vergewaltigung der Logik durch manche Gesetzesauslegungen, sind bei der Buchführung einige technisch bedingte, eiserne Gesetzmäßigkeiten zu beachten. Dafür darf dann ein wenig gejubelt werden, wenn die Bilanz am Ende aufgeht. Viel Spaß!


Franke - AG zum Unternehmenssteuerrecht   (09 104 AG)

Herr Franke wird zum Wiederholungstäter - die AG findet wie bereits im vergangenen Sommersemester auch im Wintersemester statt. Diesmal findet die Arbeitsgemeinschaft sogar parallel zur Vorlesung seines Chefs statt. Die enge Verzahnung mit der "Besteuerung des Unternehmensgewinns ..." von Prof. Dr. Schulze-Osterloh ist somit wohl garantiert. Wer noch Probleme mit der Buchführungstechnik hat - obgleich derlei Kenntnisse eigentlich vorausgesetzt werden -, kann und sollte zur AG von Frau Grimm gehen! Der Schwerpunkt der Veranstaltung wird der Lösung von Fällen zur Besteuerung von Personengesellschaften gewidmet sein, worüber aber auch das sonstige Handels- und Steuerbilanzrecht nicht vergessen werden wird.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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