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Wahlfachgruppe II   WS 00 / 01


Wesel - Vertiefungsveranstaltung im römischen Recht mit Digestenexegese   (09 080 V / Ü)

Es wird Zeit, Abschied zu nehmen von dieser Veranstaltung, die bisher kontinuierlich auf den examensrelevanten Stoff im Wahlfach Rechtsgeschichte, Schwerpunkt Römisches Recht, vorbereitet hat. Nicht mehr lange und von dieser einst so stolzen Disziplin an dieser Universität wird nicht einmal ein WiMi übrigbleiben. Wer sich zukünftig römischrechtlich orientieren möchte, wird dies an der HU tun müssen. Aber noch gibt es sie die FU-Digestenexegese, also nutzt sie! In dieser Veranstaltung wird anhand mehr oder weniger schwieriger Quellen das Römische Recht in den Bereichen Deliktsrecht (lex aquilia, furtum), Besitz und Vermächtnisrecht erkundet werden. Für diejenigen, die in diesem Semester entweder ins schriftliche oder ins mündliche Examen gehen, ist der Besuch besonders anzuraten - erfahrungsgemäß kommt der aktuell behandelte Stoff überdurchschnittlich häufig dran. Zum Dozenten kann man den Wahlfächlern wohl nichts neues mehr mitteilen - Prof. Wesels lockerer und angenehmer Stil dürfte allgemein bekannt sein.


Fijal - Übung zur neueren Privatrechtsgeschichte   (09 081 Ü)

Dr. Fijal is back again! Der langjährige Assistent von Prof. Ebel hat offenbar kurzfristig für dieses Semester die Übung zur neueren Privatrechtsgeschichte übernommen. Aus deren umfangreichem Bereich sollen nur die Zeit von der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis 1945 behandelt werden. Hier zeigt sich, daß die neuere Geschichte eine große Nähe zum Politik- und Geschichtsunterricht in der Schule aufweist. Wer sich hier heimisch fühlte, sollte vielleicht einfach einmal testen, ob diese Wahlfach-Untergruppe für ihn die richtige ist.

Der Ankündigung ist nämlich zu entnehmen, daß in der Veranstaltung der Spagat sowohl zwischen den Neueinsteigern als auch den Examenskandidaten gewagt werden soll: Zunächst ist eine Einführung in das Wahlfach geplant, anschließend geht es gleich medias in res. Die vorbereitenden Stichpunktexegesen mit anschließender Simulation eines Prüfungsgesprächs werden aber wohl kaum von Neulingen erwartet, so daß Interessierte sich von der Beschreibung im KVV nicht abschrecken lassen sollten. Zumal Dr. Fijal für eine absolut angenehme Arbeitsatmosphäre bekannt ist.


Ebel - Vertiefungsveranstaltung zur Rechtsgeschichte des Mittelalters   (09 220 Rp)

Da zeigen sich die Tücken des Wahlfachs Rechtsgeschichte: Diese Veranstaltung ist im KVV als Repetitorium eingestuft, dürfte sich aber, wie schon die Empfehlung "ab dem 4. Fachsemester" zeigt, ebenso wie die parallelen Veranstaltungen aus Antike und Neuzeit an die ganze Breite der Wahlfachstudenten richten, vom Einsteiger bis zum Examenskandidaten. Ähnlich wie die römischrechtlichen Quellen wollen sich die mittelalterlich Quellen erarbeiten, ja erfühlen lassen: Mit bloßer Lektüre von Sekundärliteratur ist es da nicht getan, man muß vielmehr gedanklich die Welt der damaligen Zeit vor den Augen erscheinen lassen, um das ganz andere Rechtsdenken des Mittelalters wirklich verstehen zu können. Mit Prof. Ebel steht hierfür ein absoluter Experte bereit. Große Vorlesungen in den Pflichtfachveranstaltungen sind nicht sein Metier, was man ihm auch deutlich anmerkt. In der familiären Atmosphäre seiner Bibliothek kann man ihn jedoch von einer anderen Seite kennenlernen.


Steffen / Wüstenberg - AG zur Rechtsgeschichte   (09 082 AG)

Dank der Bemühungen der beiden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen ist diese AG zum festen Bestandteil der Wahlfachgruppe II geworden. Die Exegese neuzeitlicher Rechtsquellen wird geübt, eine Probeklausur wird angeboten. Die Verfassungs- und Privatrechtsgeschichte stehen dabei im Mittelpunkt, die Strafrechtsgeschichte wird auch angesprochen. Bei entsprechender Leistung könnt Ihr einen Grundlagen- oder Wahlfachschein erwerben. Teilnehmen können Studierende ab dem 2. Semester.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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