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Wahlfachgruppe VI   WS 00 / 01


Säcker - Betriebsverfassungsrecht   (09 120 V)

Betriebsverfassungsrecht heißt nicht etwa, dass man Verfassungsbeschwerde beim Betriebsrat einlegen kann. Auch haben die wenigsten Industriebetriebe eine Grundrechtcharta. Aber nachdem Ihr in der Vorlesung zum kollektiven Arbeitsrecht (hoffentlich) mitbekommen habt, dass das Arbeitsrecht nicht nur aus ein paar BGB §§ und Individualverträgen besteht, könnt Ihr Euch jetzt damit vertraut machen, ab welcher Größe welcher Betrieb einen Betriebsrat haben muß, wie und wann dieser zu beteiligen ist und was eigentlich Mitbestimmung heißt. Übrigens durchaus examensrelevant, denn eine der beiden Wahlfachklausuren kommt regelmäßig aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts und läßt sich prima mit Problemen aus dem Betriebsverfassungsrecht versehen. Diesmal wird das Betriebsverfassungsrecht nicht von Schmitt gelesen, sondern von Säcker, unserem Tausendsassa mit der visitenkartensprengenden Titelsammlung, der aus seiner Festung im ersten Stock der Boltzmannstr. herabsteigt, um viel Ehre in der Lehre zu erringen. Einer unserer Mitstreiter hat in einem alten Info mal geschrieben, Säcker sehe Norbert Blüm ähnlich - fragt sich wer von beiden jetzt beleidigt ist. Über Säckers didaktische Fähigkeiten sind die Meinungen gespalten, aber wann hat man schon die Ehre einer wirklichen Koryphäe lauschen zu dür- fen.


Germelmann - Personalvertretungsrecht   (09 121 V)

Angehende Personalräte aufgepasst! Hier gibt es das Rüstzeug für die erfolgreiche Interessenvertretung. Sage keiner, dass man an der Universität nicht für das Leben lernt. Die Mitwirkungsmöglichkeiten im Öffentlichen Dienst unterscheiden sich nicht unbeträchtlich von denen in der freien Wirtschaft. Germelmann will in der Vorlesung auf diese Unterschiede beson- ders eingehen. Ihr werdet danach wissen, wann ohne den Personalrat nichts läuft und wann man ihn übergehen kann. Als Praktiker wird Euch Germelmann einige Geschichten vom alltäglichen Kleinkrieg erzählen können. Ob Klassenkampf oder Interessengeschacher, die Regeln und Rituale führen entweder zu faulen Kompromissen oder eben vor Gericht.


Schleusener - Repetitorium im Arbeitsrecht   (09 219 V)

Schön, dass es seit geraumer Zeit ein regelmäßiges Repetitorienangebot auch im Bereich der Wahlfachgruppe 6 gibt. Im Kampf um die Gunst der Hörer schickt die Uni jetzt Dr. Schleusener, seines Zeichens Richter am Arbeitsgericht Berlin ins Rennen. Angeblich gut unterrichtete Greise wollten meinen zu wissen, er sei ein wenig arrogant. Da wir diese Information bei näherer Recherche nicht gerichtsfest bestätigen lassen konnten, nehmen wir diese Behauptung zurück, bevor wir sie überhaupt richtig in die Welt setzen. Besucher der Veranstaltung können uns gern sachdienliche Hinweise zukommen lassen, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden. Fachlich geht es sowohl im Individual- als auch im kollektiven Arbeitsrecht zur Sache. Dr. Schleusener verspricht, Fälle auf dem Niveau der Examensklausuren zu besprechen.


Adomeit - Seminar zum Kollektiven Arbeitsrecht   (09 234 S)

Und noch ein arbeitsrechtliches Seminar. Diesmal allerdings erstens nicht in Blockform. Hier geht es um die in der Koalitionsvereinbarung 1998 vorgesehene Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes. Ein DGB-Entwurf liegt dazu wohl bereits vor und auch eine Gesetzesinitiative. Und nicht nur das: In aller Bescheidenheit gibt Prof. Adomeit auch einen Artikel in der NJW an, selbstverständlich von einer ihm gut bekannten Persönlichkeit, deren wertvolle Meinung er in der Regel eben besonders schätzt. Ihm zuliebe wollen wir hier ganz unauffällig die NJW 2000, Seite 1918 dem wohlwollenden Seminarinteressenten ans Herz legen. Falsch sein kann es wohl nicht, da reinzugucken. Die Wahrscheinlichkeit, daß er dem Inhalt des Artikels widerspricht, ist wohl gering. Selbstverständlich können auf diesem Wege der übliche Schein erstanden werden.


Säcker / Germelmann / Joost - Seminar zum Arbeitsrecht   (09 233 S)

Arbeit ist echt nicht meine Sache. Und in Kombination mit Recht ist es eine echt höllische Verbindung. Trotzdem: ein Blockseminar ist doch eine echt tolle Sache, weswegen es schon fraglich ist, ob noch Plätze frei sind. Schließlich gelten Blockseminare als äußerst erstrebenswert: Wo bekommt man sonst soviel Schein für sowenig Aufwand, außer man heiratet als reiches Mädchen einen Heiratsschwindler? Zwölf Themen sind aber immerhin nicht so schlecht. Inhalt des Seminars wird die Bedeutung und der Funktionswandel der Tarifautonomie sein, stattfinden wird es in der ersten Februarwoche 2001. Nähere Informationen zu den Themen und vielleicht dem Buchungsstand gibt's am Brett.





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