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Wahlfachgruppe XI   WS 00 / 01


Kunig - Völkerrecht I (Friedensrecht)   (09 170 V)

Er geht wieder los, der zweisemestrige Turnus des Völkerrechts. Die Veranstaltung von Prof. Kunig versteht sich demgemäß auch als Einstieg in die Wahlfachgruppe 11 überhaupt. Dessen weit ausladender Vortragsstil sollte Euch nicht die Tatsache verhüllen, daß seine häufig blumigen Formulierungen weit mehr an Substanz transportieren als man vielleicht auf den ersten Blick vermutet. Ihr könnt durchaus erwarten, präzise, bis ins Detail genaue und auf das wesentliche konzentrierte Informationen zu erhalten, welche in seinem gefällig dahinplätschernden Reden verborgen sind. Diese Informationen werden sich auf allgemeine Lehren des Völkerrechts und auf das Friedensvölkerrecht beziehen. Allgemeine Lehren befassen sich dabei unter anderem damit, aus welchen Quellen Völkerrecht fließt. Dabei spielt das Gewohnheitsrecht eine größere und das Vertragsrecht eine ungewohnte Rolle. Beides erschwert für den Neuling zunächst den Zugang, da Gewohnheitsrecht naturgemäß nicht nachlesbar und das Vertragsrecht auf eine Vielzahl von Verträgen verstreut ist und es den jeweils Einschlägigen zu finden gilt. Auch ist zunächst auf Anhieb nicht erkennbar, wann eigentlich all diese Rechtsfragen und grundsätzlichen Theorien auch für die Fallbearbeitung relevant werden, auf die in punkto Examen auch im Völkerrecht (fast) alles hinausläuft. Zur Behebung letzteren Problems mag es helfen, die Einleitung des Fallexaminatoriums von Kunig und Uerpmann durchzulesen (vielleicht besser erst nach der ersten Hälfte der Vorlesung), welche Prof. Kunig aber gerade nicht als Literatur empfohlen hat. Er empfiehlt das von Vitzthum herausgegebene Lehrbuch "Völkerrecht", in dem eine Menge des genannten theoretischen Wissens zu finden ist. Mitbringen sollte man in die Vorlesung gewisse Grundkenntnisse wie Recht an sich so funktioniert und auch ein Gespür dafür, was tragende Grundsätze einiger oder aller Rechtsgebiete sind, was besonders bei der Feststellung allgemeiner Rechtsgrundsätze hilft. Ansonsten ist das Völkerrecht aber inhaltlich von allen anderen Rechtsgebieten unabhängig, so daß Vorkenntnisse nicht erforderlich sind. Wer sich in dieser Hinsicht noch nicht so ganz fit fühlt, kann sich mit dem Gedanken beruhigen, daß es die Veranstaltung auch im Wintersemester 2001/2002 wieder geben wird. Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß Prof. Kunig bei Interesse eine (nicht scheinrelevante) Abschlußklausur stellen wird. Viel Spaß!


Lehmann - AG zur Verteifung im Völkerrecht   (09 175 AG)

Wenn ich an das Experiment aus dem letzten Semester denke, dann fällt mir eine Veranstaltung ein, die so brechend voll war, daß im Umfeld von einer Meile rund um den Raum zeitweilig kein Stuhl aufzutreiben war, bis sie in den Raum 1122 verlegt wurde. Und eine Veranstaltung, die darunter litt, daß zwei nicht zu verbindende Pole unter einen Hut gebracht werden mußten: Anfänger und Examenskandidaten, die beide sich in der Klausurtechnik üben wollten. Nur leider auf verschiedenem Niveau. Das ich fast alles, was kam, dann irgendwie schon mal gehört hatte, stimmte mich im Angesicht meiner Faulheit in dieser Wahlfachgruppe (ich studiere sie zwar schon länger, habe aber wohl nie was aktives getan) nachdenklich. Als ein Freund von mir das Ganze dann als genauso einfach einstufte, wie ich geschlußfolgert hatte aus dem Ausmaß meines Nichtwissens, bin ich mit einigen anderen vor Schreck ferngeblieben. Insofern begrüße ich die Tatsache, daß jetzt eine AG im Völkerrecht für Fortgeschrittene angeboten wird. Aber das der Besuch empfehlenswert ist, braucht man wohl niemandem zu sagen. Bleibt zu hoffen, daß diese AG erhalten bleibt, was angesichts des Bedarfs der Pflichtfacharbeitsgemeinschaften im Öffentlichen Recht an AG-Leitern wohl aber fraglich ist.


Lecheler - Europarecht I   (09 171 V)

Da stelln wa uns doch mal janz doof. Lecheler - klingt doch ürjentwie sümpatisch und kompetent. Und Europarecht is doch eijentlich n janz dolles Jebiet. Ürjentwie indernaddional und zukunftsträchtig. Jemacht wird in dieser Veranstaltung so unjefähr das, was dem Staatsorgarecht im Öffentlichen Recht entspricht. Allllso Wahlen, Aufbau und Funktion von Organen, Jesetzjebungsverfahrn un son Kram. Wär ja wie jesagt alles jannz doll, wenn wa den Lecheler nich kenn'n wüadn. Obwohl - eijentlich is dis doch janz a kompetenter Mann. Wenn man üba das bisken Chaos hinwegsieht....


Lecheler - Europarechtliches Seminar   (09 239 S)

Gut, dass diese Veranstaltung ein Seminar ist, da müssen sich vor allem die Studenten vorbereiten. Denn mit der Vorbereitung seiner Lehrveranstaltungen steht Lecheler auf Kriegsfuß. Ich unterstelle ihm das mal zu seinen Gunsten, denn anders lassen sich die kabarettreifen Situationen kaum erklären, die sich in seinen Lehrveranstaltungen abspielen.. Dabei ist Prof. Lecheler ein ausgesprochen netter Mensch und man bringt es kaum übers Herz, ihn zu kritisieren, aber er ist leider ein Beispiel für viele Professoren, die sicher hervorragende Wissenschaftler und liebenswerte Menschen sind, über deren didaktische Fähigkeiten wir aber lieber das Mäntelchen des Schweigens decken. Naja, vielleicht reißen hervorragende Referate auf höchstem Niveau die Sache noch in den grünen Bereich. Die Themenvergabe war bereits Ende Juli, so dass die Referate schon verteilt sein dürften. Übrigens, im Hinblick auf die Korruptionsskandale, die in der letzten Zeit in der EU aufgedeckt wurden, können einige Teilnehmer in ihre Referate brisante aktuelle Bezüge einbauen.


Lecheler - Examinatorium im Europarecht   (09 216 Ex)

15 - 20 Teilnehmer erwartet Prof. Lecheler zu seinem Examinatorium im Europarecht. Das wäre eine echte Explosion der Teilnehmerzahl. Es steht allerdings zu erwarten, daß es sich wieder um einen eher familiären Kreis handeln wird, der sich 14-tägig am Donnerstag von 16 bis 18 Uhr in Raum 2212 treffen wird, was der Veranstaltung eher nutzen würde. In ihr wurde in der Vergangenheit gemeinsam die Lösung von Fällen erarbeitet, wobei Prof. Lecheler eher die Rolle des primus inter pares einnahm und sich offen für die Lösungsideen der Teilnehmer zeigte. Inhaltlich ging es fast ausschließlich um Standardprobleme, was zu der angenehmen Erkenntnis beitrug, daß die Fälle im Europarecht nach einer gewissen Einarbeitungszeit häufiger alte Bekannte sind als in anderen Rechtsgebieten. Das macht dann auch die Notwendigkeit erträglich, manche EuGH-Entscheidungen schlicht auswendig zu lernen... Es gab auch einige simulierte mündliche Prüfungen im Europarecht, bei deren Besprechung wie bei der Fallbearbeitung praktische Formulierungs- und Aufbaufragen eher größeres Gewicht hatten als die theoretische Wiederholung des Stoffes. Insgesamt eine Veranstaltung, die sich eher an den (zumindest leicht) Fortgeschrittenen in der Wahlfachgruppe richtet und zumindest diesem nur von Nutzen sein kann, zumal die Wahrscheinlichkeit groß ist, Prof. Lecheler in der Mündlichen wiederzutreffen.


Gundel - Europarecht I   (09 176 AG)

Ohne die begleitende AG zur Vorlesung geht es eigentlich nicht. Zumindest, wenn man die komplizierten Aufbauschemata zur Prüfung der Grundfreiheiten wirklich verstehen will. Und wer sich Gundel entgehen lässt, der ist nun wirklich selbst Schuld. Denn einen so engagierten, strukturiert unterrichtenden und fachlich kompetenten AG-Leiter findet man nicht alle Tage. Deshalb: Unbedingt hingehen!


Bartsch - Internationaler Menschenrechtsschutz II: Ausgewählte Spruchpraxis   (09 172 V)

Nachdem letztes Semester die einzelnen zum Schutz der Menschenrechte bestehenden Systeme vorgestellt wurden, soll dieses Semester ihre Effizienz anhand ausgewählter Spruchpraxis untersucht werden. Schwerpunkt sollen dabei die Europäische Menschenrechtskonvention und die große Reform, die am 1.11.1998 in Kraft getreten ist, sein. Bartsch wird euch dieses vermutlich mit gewohnter Kompetenz und Erfahrung nahebringen. Schließlich hält er diese Veranstaltung wohl fast jedes Semester im Turnus mit Internationaler Menschenrechtsschutz I.


Vergau - Diplomatie, Außenpolitik und Gruppendynamik in den Vereinten Nationen   (09 174 VV)

Eine interdisziplinäre Veranstaltung, wow! Teilnehmen können Studierende der Rechts- und Politikwissenschaften mit Englischkenntnissen ab dem 5. Semester. "Lösung der Namibia-Frage" und "eine tragfähige Regelung für Zypern" sind die beiden Fallstudien, anhand derer Botschafter a.D. Dr. Hans-Joachim Vergau aufgrund eigener Erfahrungen Chancen und Schwierigkeiten diplomatischer Verhandlungsprozesse erörtern will. Hintergründe und praktische Einleitung der Verhandlungsinitiative, Strategie und deren ständige Anpassung, Mitspiel von Drittstaaten, Medien und Wirtschaft, Methoden wie Reisediplomatie oder getrennte Gespräche zeitgleich unter einem Dach werden anschaulich vorgeführt. Doch zunächst wird die aktuelle Bedeutung und Praxis der Diplomatie - insbesondere des deutschen auswärtigen Dienstes - und deren Rolle in den Vereinten Nationen dargestellt. Die Rolle des Generalsekretärs und des Sicherheitsrats werden als der institutionelle Rahmen, in dem sich diese Diplomatie entfaltet, besonders untersucht. Und wer weiß, vielleicht plaudert der Herr Botschafter a.D. zwischendrin ja auch mal aus dem Nähkästchen...





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