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Wahlfachgruppe X   WS 00 / 01


Maier - Sozialrecht I   (09 160 V)

Dieses Semester tritt Professor Maier alleine an, um das Banner des Sozialrechts hochzuhalten, wenn man mal von der Beteiligung der Professoren Schirmer und Schmitt am Klausurenkurs absieht. Erstaunlicherweise findet dieses Semester keine Vorlesung im Privatversicherungsrecht statt, dem zweiten Bein der Wahlfachgruppe. Professor Maier jedenfalls wird sich in Sozialrecht I darum kümmern, eine neue Wahlfachlergeneration in der Einführungsveranstaltung für die öffentlich-rechtliche Komponente der WFG zu begeistern. Rationale Argumente, die Vorlesung zu hören (auch ohne sich gleich für die WFG zu entscheiden) gibt es genug: Von den sozialrechtlichen Sicherungssystemen sind 98% der Bevölkerung betroffen und egal in welchem Rechtsgebiet der spätere Tätigkeitsschwerpunkt liegen mag, sozialrechtliche Bezüge werden immer auftauchen. Seien es Fragen der Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern für den Unternehmensjuristen, der Versorgungsausgleich für den Scheidungsanwalt oder der eigene Sozialhilfeantrag für den erfolglosen Kollegen (hoffentlich nie!). Berücksichtigt man die Bedeutung der Renten- und Gesundheitsreform, die man in ihren Einzelheiten wohl ohne einen Einstieg ins Sozialrecht nicht voll begreifen kann, dann darf man der Veranstaltung einen gewissen allgemeinbildenden Charakter auch nicht absprechen. Zum Dozenten ist anzumerken, dass Professor Maier als ehemaliger Geschäftsführer einer Landesversicherungsanstalt auch die praktischen Seiten der Rechtsanwendung in Form von Beispielen in die Vorlesung einfließen läßt, was angesichts der teils durchaus abstrakten Materie nur zu begrüßen ist. Inhaltlich steht zunächst eine Definition des Begriffs des Sozialversicherungsrechts und die Abgrenzung von Privatversicherungsrecht an, gefolgt von der Vorstellung der grundlegenden Prinzipien des Sozialrechts. Schließlich wird ein Überblick über die Sozialversicherungssysteme gegeben. Den Literaturempfehlungen von Professor Maier kann man sich nur anschließen: Schulin/Igl, Sozialrecht, 6. Auflage 1999, sowie Bley/Kreikebohm, Sozialrecht, 3. Auflage 1993, sind wohl nach wie vor die Standardlehrbücher. Der Bley/Kreikebohm leidet jedoch unter seinem Bearbeitungsalter.


Maier - Grundzüge des sozialgerichtlichen Verwaltungs- und Gerichtsvverfahrens   (09 161 V)

Wie in allen öffentlich-rechtlichen Klausuren spielt das Verfahrensrecht für die Klausurlösung und den -aufbau eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Als anständige Wahlfachgruppe bringt das Sozialrecht natürlich auch sein eigenes Verfahrensrecht mit. Das Verwaltungsverfahren, geregelt im Sozialgesetzbuch 10, sowie das sozialgerichtliche Verfahren, geregelt im Sozialgerichtsgesetz (SGG), sind denn auch Gegenstand dieser Vorlesung von Professor Maier. Behandelt werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Vergleich zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen und der Verwaltungsgerichtsordnung, insbesondere natürlich die Besonderheiten des Sozialverwaltungsverfahrens. Gerade an letztere knüpfen erfahrungsgemäß Examensklausuren gerne an (z.B. § 44 SGB X), daher sollte man sich die Veranstaltung, die erst vor einem Jahr in den Wahlfachgruppenzyklus aufgenommen wurde, nicht entgehen lassen.





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