DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 03 | |||||||||||||||||||||
Nachdem Ihr Euch letztes Semester durch den "organisationsrechtlichen" Teil des Europarechts gequält habt, werdet Ihr jetzt mit dem materiellen Europarecht belohnt. Im wesentlichen werden die "Politiken" von EG und EU behandelt und wie immer die Grundfreiheiten - also die Dienstleistungsfreiheit, die Niederlassungsfreiheit, die Freiheit des Warenverkehrs etc. Heintzen ist ein recht guter Dozent, den die meisten von Euch ja schon irgendwoher kennen werden. Als Literaturempfehlung gibt er Herdegen und Streinz. Ergänzen könnte man da noch den obligatorischen Lecheler/Gundel in der Übungsbuchvariante für die Fallbearbeitung.
Bei Botschafter a.D. Dr. Vergau dreht sich alles um Diplomatie im Rahmen der Vereinten Nationen. Deren wichtigste Organe, Generalversammlung, Generalsekretär und vor allem der Sicherheitsrat werden besprochen. Auf das Spannungsverhältnis zwischen Gewaltverbot und Selbstverteidigungsrecht will Vergau aus aktuellem Anlass vertiefend eingehen. Das ganze wird sicher nicht trocken und langweilig. Vergau kann aus seiner 10-jährigen Erfahrung als deutscher Botschafter bei den Vereinten Nationen in New York reichlich aus dem Nähkästchen plaudern ... was er auch genießerisch tut. Wie er damals bei jener wichtigen Sitzung zu spät kam, weil er in der chinesischen Botschaft aufgehalten wurde, anschließend mit dem Taxi auf der 5th Avenue im Stau stand und dann 10 Blocks zum UN-Gebäude gejoggt ist, wo er unter den vernichtenden Blicken seiner Kollegen einlief ... und die Sitzung schließlich eröffnet werden konnte. Also, wenn auch nicht juristisch allzu tief - langweilig wird es bestimmt nicht. Die Vorlesung richtet sich übrigens ausdrücklich auch an Studierende anderer Fachbereiche. Ob man - um dieser Veranstaltung folgen zu können - wirklich schon vier Semester studiert haben muss, würde ich in Frage stellen. Wer sich schon im Grundstudium für die Vereinten Nationen interessiert, sollte sich frei fühlen teilzunehmen.
Für alle Newbies des Völkerrechts: Die Veranstaltungen von Randelzhofer zum Völkerrecht sind dreisemestrig angelegt. Wer im letzten Semester also das Friedensrecht verpasst hat, kann dies voraussichtlich im nächsten Sommer nachholen. Hochaktuell kommt das Völkerrecht in diesem Semester daher: Kriegsrecht ist angesagt. Genauer gesagt Kriegs- und Kriegsverhütungsrecht. Behandelt werden zunächst Mittel der friedlichen Streitbeilegung, das Gewaltverbot und seine kollektive Sicherung, Abrüstung und Peaceful Change. Anschließend folgt das völkerrechtliche Kriegsrecht mit der Erörterung hauptsächlich der Haager Abkommen und der Genfer Rot-Kreuz-Konventionen sowie der beiden Zusatzprotokolle. Alles in allem eine Veranstaltung, deren Besuch unter Umständen auch George W. Bush jr. empfohlen werden könnte. Zu vermuten gilt nämlich, dass der eine oder andere aktuelle Bezug nicht zu kurz kommen wird. Und auch wenn das Kriegsrecht eher selten im Examen kommt, angesichts der aktuellen Ereignisse erscheint es auch in examenstechnischer Sichtweise nicht sinnlos, sich hiermit zu beschäftigen.
Mit Prof. Bartsch liest ein weiterer Praktiker in der Wahlfachgruppe XI. Der Abteilungsleiter im Europarat reist aller zwei Wochen von Strasbourg nach Berlin, um seine Vorlesung zu halten. Die zweiteilige Vorlesung stellt die bestehenden internationalen Systeme zum Menschenrechtsschutz dar. In seinem ersten Teil der Vorlesung behandelt Prof. Bartsch die internationalen Pakte der Vereinten Nationen und die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats. Neben ausgewählter Spruchpraxis soll auch das Problem der Koexistenz der verschiedenen internationalen Rechtswege erörtert werden. Wer ein bisschen über den Tellerrand des Pflichtstoffes hinausschauen will, dem empfehle ich die Vorlesung nachdrücklich. Veranstaltungsbeginn ist am 26. April.
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