DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 03 | ||||||||||
Anknüpfend an die Vorlesung Sozialrecht I wird der Überblick im Sozialrecht fortgesetzt. Prof. Schirmer bespricht die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung. Das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung ist immer wieder ein Schwerpunkt in den sozialrechtlichen Examensklausuren, deshalb solltet Ihr hier möglichst keine Lücken lassen. Die Vorlesung ist die beste Möglichkeit, seine Kenntnisse zu vertiefen. Ein besonderes Augenmerk müsst Ihr auf die Regressmöglichkeiten und den Haftungsausschluss werfen. Ob sich eine Behandlung des Krankenversicherungsrechts angesichts der anstehenden Reformen überhaupt noch lohnt, könntet Ihr Euch sicher fragen. Aber zumeist bleibt es bei Reförmchen und die Systematik selbst unverändert. Weiterhin sollten sich alle Sozialrechtler schnell an die vielen Änderungen gewöhnen, denn das ist eine typische Erscheinung. Das Krankenversicherungsrecht bleibt eine spannende Materie. Prof. Schirmer trägt den Stoff mit großer Freude für Details vor und findet immer wieder Zeit für wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung.
Der Stoff für die Vorlesung Sozialrecht ist sehr umfangreich. Das gesamte Rentenrecht wird behandelt - einschließlich der flankierenden Maßnahmen einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge. Ebenso wird ein Blick auf die Vorschläge der Rürup- und Hartz-Kommissionen geworfen. Hinzu treten das Sozialhilferecht und die Grundsicherung gegen Armut. Dieses neue Gesetzgebungswerk wird in den Medien immer wieder heftig diskutiert. Auch die Rürup-Kommission möchte ein großes Konzepte entwickeln, um die Einnahmeseite zu reformieren. Die Aktualität der Vorlesung ist wie immer gewährleistet. Sie steht für alle Freunde des Sozialrechts offen. Leider sind dies nur sehr wenige, obwohl 98 % der Bevölkerung von den sozialen Sicherungssystemen betroffen sind. Für die wenigen ausgebildeten Sozialrechtler bleibt eine Menge Arbeit. Aber die geringe Beteilung sorgt für eine gute Betreuungsrate, die an der Massenuniversität FU einmalig ist.
Das Herz des Versicherungsrechtler fängt fröhlich an, im Brustkorb hin- und herzuhüpfen, denn ein Großmeister des Versicherungsrechts findet den Weg in den Hörsaal. Prof. Prölss ist Herausgeber des Standardkommentars zum Versicherungsvertrags- und zum Versicherungsaufsichtsrecht. Seine Urteilsanmerkungen und Artikel sprühen geradezu vor Geist. Seine Vorlesungen sind eine Freude, denn es verbleibt nicht beim Frontalvortrag, sondern ein Diskurs mit den Hörern wird eröffnet. Die Diskussion wird zwar mit scharfen Worten geführt. Aber die Begeisterung des Dozenten überträgt sich auf das Publikum. Prof. Prölss hat dabei immer ein Ohr für neue kreative Ansätze und ist bereit, seine eigenen Ansichten zu revidieren. Leider ist die Vorlesung eine absolute Rarität. Wer sie verpasst, dem kann ich leider auch nicht mehr helfen, denn mehr kann man bestimmt in keinem Buch zum Versicherungsrecht lernen. Für alle Wahlfächler ein absolutes Muss und mein persönliches Highlight.
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