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Wahlfachgruppe VII   SS 00


Grothe - Seminar zum Internationalen Zivilverfahrensrecht   (09 239 S)

In diesem Seminar geht es um aktuelle Fragen des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens. Außerdem gibt es auch Themen zum Internationalen Rechtshilfe- und Beweisrecht. Berührt werden auch neuere Entwicklungen in ausländischen Zivilprozeßrechten. Bei Redaktionsschluß waren noch sechs Themen zu vergeben. Das Seminar wird als Blockseminar an zwei Wochenenden stattfinden (26./27. Mai und 14./15. Juli). Während der erste Termin hier in Berlin stattfindet, wird es zum Juliwochenende eine Auswärtsfahrt nach Mecklenburg-Vorpommern geben. Die Arbeiten müßten jeweils zwei Wochen vor der Veranstaltung fertig sein, so daß durchaus noch die Gelegenheit besteht, einen Seminarschein zu erwerben.



Grothe - Rechtsvergleichung II   (09 130 V)

Dies ist die Fortsetzung der Vorlesung Rechtsvergleichung I aus dem Wintersemester. Verglichen wird das Vertragsrecht, der verschiedenen europäischen Rechtsordnungen. Da aber diese Rechtsordnungen in nahezu alle Teile der Welt exportiert wurden, wird sicherlich auch über fernere Länder gesprochen werden. Es werden insbesondere Fragen des Vertragsschlußes, der Vertragsverletzung und der vertraglichen Schadensersatzansprüche auf ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede hin untersucht. Hinzu kommen die immer wichtiger werdenden Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung auf dem Gebiet des Vertragsrechts mit besonderem Blick auf das UN-Kaufrecht. Wer sich vorbereiten will (empfehlenswert, da in den Veranstaltungen von Prof. Grothe ein recht anspruchsvolles Arbeitstempo herrscht) kann sich an Zweigert/Kötz "Einführung in die Rechtsvergleichung", Kötz/Flessner "Europarecht" oder Schlechtriem "UN-Kaufrecht" halten. Denjenigen, die mit der Wahlfachgruppe in diesem Semester beginnen, kann ich als kleinen Vorgeschmack den Aufsatz von Hannes Rösler "Rechtsvergleichung als Erkenntnisinstrument in Wissenschaft, Praxis und Ausbildung" erschienen in JuS 1999 S. 1084 und 1186 empfehlen.



Grothe - Internationales Privatrecht II   (09 131 V)

Auch in dieser Veranstaltung wird dort weiter diniert, wo wir im letzten Semester aufgehört haben. Auf dem Speiseplan stehen nun die einzelnen Verweisungsgegenstände des deutschen Rechtsanwendungsrechts und die speziell damit zusammenhängenden Probleme. Auch hier lohnt es sich, vorbereitet zu sein, z.B. mit v. Bar "Internationales Privatrecht - Besonderer Teil" oder einem anderen Rezeptbuch (in der Bibliothek dürfte so einiges dazu stehen), denn das Menü ist umfangreich: Das Kollisionsrecht der Schuldverträge ist wohl die Vorspeise, gefolgt von mehreren schmackhaften Gängen: das Internationale Familien-, Erb-, Handels- und Gesellschaftsrecht muß ebenso verdaut werden, wie das Internationale Sachenrecht - gewisser Maßen als gut gesüßte Nachspeise. Als Sahnehäubchen oben auf kommt dann noch das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Alles das wird noch mit Hinweisen zur Fallbearbeitung abgeschmeckt. Und wer jetzt keine Geschmacksfäden zieht, der hat wohl schon gegessen.



Oldörp, Grothe - Examinatorium IPR / Rechtsvergleichung in Kooperation mit der HU   (09 221 Ex)

Pünktlich zum Gutachten des Wissenschaftsrats (das ja noch nicht veröffentlicht worden ist, jedenfalls nicht offiziell - siehe zusammenfassenden Artikel der taz: Bemängelt wurde danach anscheinend unter anderem die schlechte Zusammenarbeit der juristischen Fachbereiche) wird die Zusammenarbeit der FU mit der HU verstärkt durch ein Gemeinschaftsexaminatorium im Internationalen Privatrecht. Dabei werden Fälle zur Examensvorbereitung im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht besprochen. Außerdem gibt es 4 Klausuren, die geschrieben werden können (wovon wahrscheinlich zwei aus dem Bereich IPR/IZVR stammen). Und im übrigen muß man dem kundigen Interessenten für dieses Examinatorium (das Ihr das hier lest, bekundet ja schon mal Interesse!) nicht mehr gesagt werden, wie wichtig Examinatorien sind. Somit unterlassen wir jetzt alle weiteren, überflüssigen Wortschwälle und wünschen Euch viel Spaß beim Klausurenschreiben. Termine könnt Ihr den entsprechenden Aushängen entnehmen.



Roggemann - Rechtsvergleich und Rechtsentwicklung in Osteuropa   (09 240 S)

Fangen wir mit etwas Erfreulichem an. Während andere (juristische) Professoren bei Teamwork gleich mit der Keule Betrug (Vermögensschaden?) winken und von Veranstaltungs-, Uni-, Gesellschaftsausschluß und Gaskammer faseln, unterstützt unser sympathischer OSI-Import solch verwerfliches Tun, indem er - inhaltlich abgegrenzte - Gemeinschaftsarbeit ausdrücklich zuläßt. Was mag das bedeuten? Sollten sich die Seminararbeiten nur von anderen Themen unterscheiden oder müssen die Bearbeiter zwar dasselbe Thema, aber unter verschiedenen Blickwinkeln, behandeln? Letzteres scheint wahr- scheinlich, womit die zeit- und energiesparende Teamarbeit über die Hintertür doch wieder abgeschafft wäre (Buh, Pfui). Also handelt es sich beim OSI doch nicht um einen völlig unseriösen, rechtsfreien Raum, in dem alles erlaubt ist (wir müssen das Schlaraffenland weiter suchen ...).

Wie bereits in den vergangenen Semestern besteht die besondere Attraktivität dieses Seminars jedoch keineswegs in den (Un)Möglichkeiten des Teamworks, sondern darin, daß immer auch "auswärtige Fachreferenten und Institutionen in den Meinungsaustausch einbezogen (O-Text Roggemann, KVV)" werden. Die Themen zu aktuellen Fragen und Problemen der Rechtsentwicklung in Osteuropa (würde sich irgendein Dozent jemals dazu bekennen, veraltete Themen anzubieten?) können im Osteuropainstitut, Garystr. 55, Zi. 319 (Tel. 838 56292) eingesehen und abgeholt werden. Auf die Möglichkeit an der Dalmatienreise teilzunehmen (Näheres vgl. V + Ü Einf. Int. StrR) weisen wir auf Bitte des Dozenten erneut hin.



Greff-Bohnert - Protection juridique civile et pénale en France   (09 134 V)

Frau Richterin Greff-Bohnert aus Frankreich hält ihre erste Veranstaltung als Dozentin an der FU Berlin über den Rechtsschutz in Frankreich. Zunächst ist geplant, die Veranstaltung auf französisch zu halten, wobei aber die wesentlichen Erläuterungen auch in deutsch gegeben werden. Sollten sich Verständigungsprobleme ergeben, ist Frau Greff-Bohnert bereit in deutsch weiter zu unterrichten.

Inhaltlich wird es sowohl um den zivilrechtlichen als auch den strafrechtlichen Rechtsschutz in Frankreich gehen, angefangen beim französischen Gerichtsaufbau (Gerichtsbarkeit, Instanzen) über nahezu alle prozeßrechtlichen Probleme (Klage, Fristen und Fähigkeiten, der Prozeß und seine Vorbereitung, Rechtsmittel etc.) bis hin zum Urteil. Es dürfte sich nicht nur für Studenten der Wahlfachgruppe VII lohnen, sich mit französischen Verfahrensfragen zu beschäftigten, ist doch der Umgang mit dem Recht anderer europäischer Staaten längst mehr als nur ein Blick über den Tellerrand.



Scholz - Islamisches Familien- und Erbrecht   (09 137 V)

Oh, Hadschi kommst Du schon wieder. Über meine Tochter Ayesha haben wir doch letztes Jahr erst geredet. Ich kann Dir die Kamele auch nicht zurückgeben, sie gingen in einem Sandsturm verloren ... Sag´ mal Hadschi, wie hast Du eigentlich überlebt? Du warst doch nach unserer Messerstecherei tot? Ach, und überhaupt, sie hat Dir doch inzwischen eine Tochter geboren - was willst Du überhaupt...

Das islamische Familien- und Erbrecht stand bereits im Sommersemester 1999 auf dem Programm. Die eigentliche Überlegung eine Veranstaltung zum islamischen Strafrecht anzubieten (dann wäre es in der Einleitung um die Strafverfolgung gegen Mehmet wegen Mordes an seinem Schwiegersohn gegangen), ist leider verwaltungsinternen Problemen zum Opfer gefallen. Es geht unter anderem um das traditionelle Ehe-, Abstammungs-, Personen-, Unterhalts-, und Familienrecht und dessen Fortwirken in der modernen Gesetzgebung islamischer Staaten. Viel Spaß!



Nautré - Schadenshaftung im französischen Recht mit rechtsvergleichenden Hinweisen zum deutschen Recht   (09 136 AG)

Wenn ein Franzose einen Verkehrsunfall hat und sein Auto drei Tage in die Werkstatt muß, kann er vom schuldigen Unfallgegner keinen Schadenersatz wegen Nutzungsausfall geltend machen. Wir in Deutschland dagegen sehen in der bloßen Möglichkeit, einen Wagen zu nutzen, bereits eine selbständige Vermögensposition und nehmen den Verursacher für einstweilige Entbehrung des fahrbaren Gefährts dafür geldwert in Haftung. Liegt es an dem abstrakten, hochentwickelten deutschen materiellen Recht? Oder ist der Ursprung hier ganz konkret mehr in der Pkw-zentrierten Kultur der Deutschen zu sehen? Diese Frage, zumindest die Ausgangsfragestellung, werdet ihr sicherlich noch in der Veranstaltung diskutieren. Schwerpunkt soll vor allem die deliktische Haftung des Code Civil und seine historische Entwicklung sein. Ein Vergleich mit dem deutschen Recht wird angestrebt. Frau Dr. Nautré vermittelt als Dozentin nicht unbedingt Esprit und Begeisterung. Man kann in Ihren Veranstaltungen aber durchaus etwas lernen. Ihr solltet (Soll-Regelung, keine Muß-Regelung!) Euch bereits im 4. Semester befinden. Zur Vorbereitung empfiehlt Euch Frau Dr. Nautré "Das französische Zivilrecht" von Ferid / Sonnenberger Bd. II, 2. Aufl. 1986.



Nautré - Terminologie juridique francaise   (09 135 AG)

Le but de cette classe est d´acquérir du vocabulaire de droit francais et de se familiariser avec la langue juridique. Man sollte ehrlich gesagt nicht allzu hohe Erwartungen an diese Veranstaltung stellen. Die Dozentin bringt als Muttersprachlerin und Juristin zwar alle erforderlichen Voraussetzungen mit. Nach knappen 12 Wochen Vorlesungszeit die dieses Sommersemester andauert kann man sich einfach noch nicht wirklich familiär in der französischen Rechtssprache fühlen. Der Unterricht findet meist in angenehm kleinem Rahmen statt. Es werden zumeist französische Rechtstexte gelesen (auch von den Teilnehmern vorgelesen), und anschließend darüber diskutiert. Des weiteren werden Urteile und Gesetze übersetzt und untersucht. Am Anfang des Semesters werden Themen vergeben, über welche später diskutiert werden soll. Die gesamte Veranstaltung findet selbstverständlich auf Französisch statt. Donc, une bonne connaissance de la langue francaise est la premisse principale pour y participer! Ein Schein kann erworben werden, welcher auch als außerrechtlicher bzw. Grundlagenschein (§ 1 I 1 Nr. 2a JAG) anerkannt werden kann.



Gurlit - Einführung in das Öffentliche Recht der USA   (09 138 V)

Der Blick über den großen Teich ist auch im juristischen Bereich beliebt. Die Veranstaltung soll anhand von Fällen in das Verfassungs- und Verwaltungsrecht der USA einführen und auch rechtsvergleichende Elemente enthalten und den Blickwinkel auf die eigene Rechtsordnung dadurch erweitern. Mitarbeit, besonders in Form von Lektüre, wird vorausgesetzt, was natürlich gute Englischkenntnisse erfordert, auch der "große Ö-Recht-Schein" ist wünschenswert. Mit Dr. Gurlit führt eine hervorragende Ö-Rechtlerin durch diese Veranstaltung. Der Besuch derselben empfiehlt sich schon deshalb, weil die - inzwischen habilitierte- Dozentin dem Fachbereich wohl nicht mehr sehr viele Semester lang erhalten bleiben wird.



Roggemann - Einführung in das Internationale Strafrecht   (09 133 Ü)

Vorlesung und Übung zur Einführung in das Internationale Strafrecht schließen zeitlich unmittelbar aneinander an. Das ist weder ein Fingerzeig Gottes, noch ein glücklicher Zufall, sondern Grund maßvollen Planens (Hattet Ihr nicht schon immer den Eindruck alles werde aufgrund eines großen Planes gelenkt? - Nun bei diesen Veranstaltungen ist dies jedenfalls der Fall!). Im Vorlesungsteil wird man erst einmal sacht in das Thema eingeführt, indem Grundlagen und Hauptfragen gelegt werden. Dann wird der Dozent munter übergehen zu aktuellen Fragen des materiellen internationalen Strafrechts inklusive. der Problematik der Einrichtung einer internationalen Strafgerichtsbarkeit. Von dort ist es ein logischer Schritt zu Rechtshilfe- und Auslieferungsgesuchen und zur Frage der (internationalen) Strafrechtsanwendung. Übersichtlich wird das ganze dadurch, daß die Einführung anhand von Fallbeispielen erfolgt. Der Übungsteil dagegen dürfte eher verwundern. Wer sich nun nämlich eine Übung im klassischen Sinne vorstellt, wird enttäuscht - hier werden keine Klausuren geschrieben, sondern die Teilnehmer halten Referate. Wer Interesse hat, sollte sich schnellstmöglichst im Osteuropainstitut, Garystr. 55, Zi. 319 (Tel. 838 56292) melden und sich Thema, Literaturhinweise und Gliederung der Vorlesung abholen.

Ausdrücklich hinweisen wollen wir auf die Möglichkeit einer Dalmatienreise mit Roggemann. Die Exkursion wird in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für deutsches und europäisches Recht an der Uni von Split angeboten (und gesponsort?!). Roggemann selbst ist "nur" Importware am Fachbereich. Zwar gestaltet er seit Jahren die WFG 7 maßgeblich mit, "gehört" aber eigentlich dem OSI, ist also quasi Leiharbeiter. Eine für (hoffentlich beide Seiten) fruchtbare und wertvolle Zusammenarbeit. Danke, Prof. Roggemann!



Roggemann - Deutsch-Kroatisches Seminar   (09 241 S)

Es handelt sich hierbei um ein rechtsvergleichendes Seminar, in welchem "Rechtsfragen von gemeinsamem und speziellem Interesse für Deutschland und Kroatien" (welche auch immer das sein mögen) anhand von Seminarreferaten erarbeitet werden. Schwerpunkte sollen beispielsweise Privatisierung, Eigentumsverfassung und finanzielle Beteiligung von Belegschaftsangehörigen oder Internationales Strafrecht oder gar eine Einführung in die deutsche und kroatische Rechtssprache sein (besondere Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich, stören aber auch nicht). Gut, jetzt kennen wir Schwerpunkte - aber sollen diese tatsächlich von gemeinsamem Interesse sein? Wie auch immer: Themen können im Osteuropainstitut, Garystr. 55, Zi. 319 (Tel. 838 56292) eingesehen und abgeholt werden. Auf die Möglichkeit an der Dalmatienreise teilzu-nehmen (Näheres vgl. V + Ü Einf. Int. StrR) weisen wir auf Bitte des Dozenten nun bereits zum dritten Mal hin.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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