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Wahlfachgruppe II   SS 00


Steffen, Wüstenberg - Arbeitsgemeinschaft zur Deutschen Rechtsgeschichte   (09 082 AG)

Die Arbeitsgemeinschaft soll an die Vorlesung "Grundzüge der Rechts- und Verfassungsgeschichte" anknüpfen und schwerpunktmäßig die Exegese neuzeitlicher Quellen trainieren. Dabei stehen die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte; Straf- und Prozeßrechtsgeschichte werden auch angesprochen. Die Veranstaltung ermöglicht - bei entsprechenden Leistun- gen - den Erwerb eines Grundlagen- oder eines Wahlfachscheins. Wahlfächlern sei die Teilnahme schon zum Üben der Quellenexegese in Kleingruppen empfohlen. Teilnehmen können Studierende ab dem 2. Semester.



Wesel - Antikes Römisches Privatrecht   (09 083 V)

Diese Veranstaltung wendet sich vorrangig an Studenten der WFG II, kann aber auch für solche empfohlen werden, die unser heutiges Zivilrecht mal aus einem anderen Blickwinkel betrachten wollen, nämlich im Lichte seiner Entstehung. Zumindest der Verfasser verdankt dieser Betrachtungsweise manches Erhellende. Zum Dozenten: Von Prof. Wesel werden die meisten von Euch schon gehört haben, für alle anderen sei auf die Kommentierung zum Grundkurs Bürgerliches Recht III verwiesen.



Ahcin - Vertiefungsveranstaltung im Römischen Recht mit Digestenexegese   (09 080 V/Ü)

So wie es derzeit aussieht, wird es die Digestenexegese in der bisherigen Form (d. h. als viersemestriger, den ganzen Stoff abdeckender Zyklus) nicht mehr lange geben. Wer sich schon immer einmal für Römisches Recht interessiert hat, ist in dieser Veranstaltung bestens aufgehoben. Mit Kaufrecht und Eigentum werden zwei Gebiete behandelt, die einerseits unser heutiges BGB ganz maßgeblich geprägt haben, andererseits aber auch signifikante Unterschiede aufweisen und so geradezu exemplarisch für den geschichtlichen Wandel des Rechts stehen. Wenn der Dozent mit den eingefleischten "Römern" in die Höhen und Tiefen einzelner Digestenstellen abtaucht, werden es insbesondere die noch nicht unmittelbar vor dem Examen stehenden Teilnehmer bedauern, daß es der letzte Auftritt von Ahcin sein wird, in denen er seine profunden Kenntnisse vom römischen Recht weitergibt. Was die Zukunft bringt? Que será. In diesem Sinne ist es allen Interessenten dieses Wahlfaches dringend anzuraten, diese Veranstaltung und die Fortsetzung im nächsten Semester bei Prof. Wesel als ultimative Examens- vorbereitung anzusehen, da das Angebot an der HU nicht immer so üppig ausfällt wie dieses Jahr und vor allem sehr viel weniger Regelmäßigkeiten aufweist.



Carls - Der Prozeß mit dem Teufel - Lektüre und Exegese ausgewählter Quellen   (09 081 C/Ü)

Die Fans des mittelalterlichen Rechts werden in diesem Semester von Dr. Carls mit einem Seminar zur Problematik von Teufelsprozessen beglückt. Neben paläographischen Grundkenntnissen sollen zentrale Begriffe des mittelalterlichen Gerichtsverfahrens erarbeitet sowie wichtige Hilfsmittel für die Rezeption von historischem Quellenmaterial vorgestellt werden. Der Dozent ist Germanist und als solcher natürlich besonders befähigt, Einzelheiten mittelalterlicher Quellen und ihrer Sprache dem interessierten Publikum näherzubringen. Aber keine Angst, er ist sehr nett und stellt keine unerfüllbaren Anforderungen. Teilnehmen können Studierende aller Fachbereiche ab dem 1. Semester. Ein Wahlfachschein kann erworben werden. Allen, die interessante, aber nicht überfüllte Seminare schätzen, sei diese Veranstaltung wärmstens empfohlen.



Wesel - Rechtsgeschichte der DDR   (09 084 V)

Für Fans von Prof. Wesel (und solche, die es werden wollen) gibt es dieses Semester mal wieder eine Veranstaltung zur Rechtsgeschichte der "Zone", einem Fachgebiet, das ja an diesem Fachbereich nach dem Mauerfall zeitweise richtig beliebt wurde, etwa nach dem Motto: "Gehabte Schmerzen hab´ ich gern".

Ein kleiner Tip noch: Interessierte Kommilitonen, die aus den hier thematisch relevanten Regionen Deutschlands stammen, sollten sich bloß nicht etwa durch Prof. Wesels gelegentliche Lästereien über die besagte "Zone" abschrecken lassen! Wer für Prof. Wesel den frühen Freitagnachmittag erübrigen kann, hat diesen jedenfalls bestimmt nicht schlecht investiert.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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