DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 00 | ||||||||||||
Das wohl umfangreichste Angebot von Veranstaltungen in der Wahlfachgruppe IV in den letzten Jahren umfaßt auch die AG zum Unternehmenssteuerrecht von Herrn Franke. Bilanz- und steuerrechtliche Fälle werden in der AG systematisch aufbereitet bzw. unter Fallösungsgesichtspunkten analysiert. Der Besuch der einschlägigen Vorlesungen des Chefs des Dozenten (natürlich Prof. Dr. Schulze-Osterloh - wer auch sonst?!) ist natürlich sinnvolle Vorausetzung, sofern man "Gesellschaftsrecht II" nicht sogar in diesem Semester besucht. Mehr muß nicht gesagt werden - Wahlfachgruppen-Insider wissen Bescheid: Die AG dürfte wie immer im Lehrstuhl Schulze-Osterloh perfekt mit den anderen Veranstaltungen abgestimmt sein.
Wie immer donnerstags und freitags am Vormittag in Hörsaal III beherrscht Prof. Dr. Schulze-Osterloh Zuhörer und Materie. Wer die Wahlfachgruppe ernsthaft absolvieren will und somit den Stoff der WFG notwendigerweise durchdringen muß, kommt nicht umhin, diese Vorlesung zu besuchen. Aufbauend auf die Grundzüge des Gesellschaftsrechts (Du hast die Vorlesung doch hoffentlich schon besucht?) erläutert der Dozent das Recht der Aktiengesellschaft, der GmbH bzw. GmbH- und Co. KG. Verbundene Unternehmen und die bilanz- und steuerrechtlichen Bezüge der Materie werden vom Dozenten gleich mit angesprochen. Zu den Risiken und Nebenwirkungen der Vorlesung lies bitte diesen Hinweis: Zu spätes Kommen ist strafbar gemäß § 2 des Schulze-Osterlohschen Strafgesetzbuchs (§ 1 ist dem Antreffen von Rauchern in der Van´t-Hoff-Straße 8 gewidmet). Gesetzestexte in einer aktuellen Ausgabe sind mitzubringen. Bei Berücksichtigung dieser Hinweise steht dem "Genuß" - und ich meine Genuß - der Vorlesung nichts mehr im Wege! Der Genuß ist ausbaufähig, sofern man die parallele AG "Einführung in die Kaufmännische Buchführung" besucht und regelmäßig den Wirtschaftsteil einer anständigen Tageszeitung liest.
Inzwischen könnte man die Veranstaltung schon als "Klassiker" der WFG IV bezeichnen. Zu erwerben ist wie gewohnt ein Lustschein, den es sich zu erschlagen aber zur eigenen Selbstbestätigung (oder eben auch nicht) doch lohnt. Ob man tatsächlich so weit gehen kann wie die Dozentin im KVV zu behaupten, "Kenntnisse kaufmännischer Buchführung erscheinen indes für jeden Juristen unentbehrlich", kann hier dahingestellt bleiben, denn gewisse kaufmännische Grundkenntnisse können sich wohl nie nachteilig auswirken. Allerdings sei die Veranstaltung durchaus interessierten Studierenden anderer Wahlfachgruppen und im übrigen auch Noch-nicht-Wahlfächlern empfohlen. Vorausgesetzt werden nur wenige wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Grundkenntnisse und natürlich aktive mündliche Mitarbeit, deswegen heißt das Ding ja auch AG.
M and A, wer hat dieses Begriffspaar noch nicht gehört? Und doch kann der Otto-Normal-Student damit vielleicht nicht unbedingt etwas anfangen, selbst wenn Fusionen und Unternehmenskäufe derzeit in aller Munde sind. Die Veranstaltung von RA Hoffmann-Theinert soll nun ein wenig Licht ins Dunkel bringen und natürlich in die diesbezüglichen Rechtsprobleme, z.B. im Falle von Leistungsstörungen, beleuchten. Ferner plant der Dozent ein Blockseminar zur Simulation eines Unternehmensverkaufs. Klingt nach einer weiteren echten Bereicherung des WFG IV - Angebots, na dann....!
Das Repetitorium inklusive Klausurenkurs widmet sich dem öffentlich-rechtlichen Teil des Steuerrechts. Ausgenommen bleibt das internationale Steuerrecht. Prof. Dr. Heintzen wird sich Einkommensteuergesetz, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung widmen, wobei er auch hofft, auf Vorkenntnisse aufbauen zu können. Es wird wahrscheinlich drei Klausuren geben - eine zum Steuerverfassungsrecht, eine zur Abgaben- und Finanzgerichtsordnung und eine zu den Grundfragen des Einkommensteuerrechts.
Ist es nicht ein bißchen müßig, noch etwas über den Inhalt eines Repetitoriums zu verlieren? Müßten nicht eigentlich potentielle Teilnehmer zumindest wissen, was sie sich unter dem Thema vorzustellen haben, wenn Sie schon das Thema selbst nicht beherrschen, was sie ja eigentlich schon kennen, nun ja. Aber das ist sowieso nicht Euer Problem. Ihr habt Professor Sedatis schon selbst erlebt, das Thema Personengesellschaftsrecht bereits beim Dozenten in epischer Breite genossen und seid eh schon bestens auf's Examen vorbereitet, insofern... Nicht? Na dann nix wie hin!
Beim Lesen des Titels dieser Veranstaltung sollte den Studierenden der Wahlfachgruppe IV ihr Inhalt eigentlich klar sein. Der Dozent will nach seiner Planung die steuerliche Behandlung der wichtigsten Kapital- und Personengesellschaften im Hinblick auf Einkommen und Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer erörtern. Das verspricht einiges an Stoff. Ein bißchen überraschend ist, daß zumindest der Vorankündigung des Dozenten nach die GmbH und Co. KG unerwähnt bleiben soll. Aber lassen wir uns einfach überraschen, ein wenig Zuwachs in der WFG IV kann jeden- falls nicht schaden. Vorkenntnisse im Steuerrecht sollen nicht erforderlich sein, ein Interesse an wirtschaftlichen Fragen ist jedoch erwünscht. Das solltet Ihr doch wohl haben, oder?
Eine absolut empfehlenswerte Veranstaltung zum Verständnis der Prinzipien des Einkommensteuerrechts und damit - zur Freude von Prof. Heintzen - des Art. 3 I GG. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet allerdings auch das Steuerverfahrensrecht anhand der Besprechung der Abgabenordnung. Dankenswerterweise hat Prof. Heintzen bisher die Inhalte seiner Vorlesung zeitnah im Internet veröffentlicht. Die ohnehin klar strukturierte Vorlesung konnte dadurch einiges an Tiefe gewinnen und hat insbesondere Vor- und Nacharbeit erleichtert. Von den immer wieder geäußerten Gerüchten, seine Anzüge seien von seiner Mutter ausgesucht, möchten wir uns hier einstweilen distanzieren.
Dem Dozenten geht es wie mir: Beiden fällt nichts Neues mehr ein, wenn es um die Beschreibung der Übung im Bilanz- und Steuerrecht geht. Oftmaliges Üben des Vorgangs "Beschreibung einer Lehrveranstaltung" hilft dabei wenig - es schadet eher! Also die Fakten - kurz, knapp und ohne jegliche Differenzen zwischen Dozent und Kommentator: Behandelt wird der Stoff der Vorlesungen "Handels- und Steuerbilanzrecht" und "Besteuerung des Unternehmensgewinns nach dem EStG und KStG". Neben einer Ferienhausarbeit werden zwei Klausuren angeboten und Fälle unter Berücksichtigung des Aufbaus bilanz- und steuerrechtlicher Falltechniken besprochen. Einen Schein gibt es zu den üblichen Bedingungen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
Studienberatung Sprechzeiten Vorlesungs-Kommentierung Veranstaltungsdaten Infos, Bücher, Skripte Aktivitäten Ersti-Wochenende Jur. Ausbildungsreform Fachbereichsrat Fachschaftsrat Sonstiges WFG I WFG II WFG III WFG IV WFG V WFG VI WFG VII WFG VIII WFG IX WFG X WFG XI |
|||||||||||
EMail Impressum Fragen+Meinung Links Übersicht | Zum Seitenanfang |