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Wahlfachgruppe V   SS 00


Raue - Grundzüge des Urheberrechts   (09 110 V)

Das Recht des sogenannten "geistigen Eigentums" wird in dieser Vorlesung behandelt. Du krakelst in der Langeweile einer Vorlesung gedankenverloren ein paar wirre Kugelschreiberstriche auf Deine Vorlesungsbank. Ein findiger Design-Student mit Jura als Nebenfach entdeckt Dein Kunstwerk eine Vorlesung später und erkennt sogleich seine transzendentale Ausdruckskraft. Er kopiert das Gekrakel und eine Sommersaison später trägt jeder dritte Kommilitone ein "Kiemsee"-T-Shirt mit Deinem Epigramm auf dem Rücken. Hast Du millionenschwere Ansprüche gegen die Textilfirma? Wenn Dich diese und ähnliche Fragestellungen interessieren, ist diese Vorlesung ein Muß. Prof. Raue ist Sozius einer bundesweit agierenden Rechtsanwaltskanzlei und gilt als Experte für Kunst- und Urheberrecht. Seine Vorlesung ist gespickt mit Erfahrungsbe- richten aus vielen interessanten Mandaten. Auch sein Vortragsstil entspricht einem Menschen, der sich "den schönen Künsten" zugewendet hat. Zitate von Goethe, Auffrischung der Kenntnisse des Expressionismus, Berichte über Theateraufführungen sind ständige Begleiter der Stoffvermittlung, die dadurch zu einem Genuß wird.



Füller - Grundzüge des Erfinderrechtes   (09 113 V)

Hier ist offensichtlich Entenhausen an der FU eingefallen. Daniel Düsentrieb goes Bürokratie. Was sich hinter dem tollen Titel Erfinderrecht verbirgt - der so angenehme Erinnerungen an durchlachte Stunden mit Donald, Dagobert und Daniel Düsentrieb weckt (man erinnere sich nur an meine Lieblingsgeschichte: die mit Stefan Stenzel, Dagoberts fleißigem Buchhalter oder die Riesenabwaschgeschichte mit Donald) - ist nämlich schlichtes Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht. In Entenhausen war dies wohl nicht nötig, schließlich gab es dort doch nur einen Erfinder. Und was Daniel Düsentrieb immer für tolle Ideen hat! In der Hinsicht sind höchstens die Japaner mit Schuhspitzenregenschirmen, Tamagochi und Po-Bra konkurrenzfähig.

Ungefähr so kompliziert, wie diese Patentgeschichten ausgehen können, nimmt sich auch die Scheinfrage aus. Fragebögen nach jeder Stunde und Klausuren führen dann zum Scheinerwerb. Ziemlich aufwendig für nur einen "Lustschein". Behandelt werden sollen die nationalen Grundlagen und internationale Abkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Wobei sich natürlich wichtige Fragen stellen: Zu welchem Land gehört Entenhausen? Ist es gar ein Stadtstaat wie Athen früher? Und ist es Vertragspartner bei den zu behandelnden internationalen Abkommen? Ist Daniel Düsentrieb wirklich geschützt gegen eine doch eventuell aufkommende Konkurrenz? Zeit für einen Aufruf an Teilnehmer der WFG V: Rettet Daniel Düsentrieb! Besucht Füller! Nicht mal eine Anmeldung ist erforderlich.



Markert, Quack, Schmidt, Werner - Seminar zum deutschen und europäischen Wirtschaftsrecht   (09 238 S)

Das Seminar dieser Dozentenreihe dürfte wohl eins der anspruchvolleren darstellen. Nach eigenen Angaben werden denn auch gründliche Kenntnisse des deutschen und europäischen Kartellrechts verlangt. Es ist als dreitägiges Blockseminar angelegt und letztendlich bleibt nur zu hoffen, daß der geplante Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis bei den geladenen Dozenten gelingt. Offen ist man, wie wir aus dem Titel kaum vermutet hätten, für Studierende der Wahlfachgruppen Wirtschafts- und Europarecht.



Calliess - Telekommunikations- und Multimediarecht   (09 112 V)

Hier mal wieder ein zukunftsträchtiges Thema: Telekommunikation und Multimedia. Kommt ja nicht ganz so häufig vor, man überlege mal, von wann das Grundgesetz und von wann das BGB ist. Hier haben wir es dafür mit den Märkten der Gegenwart und Zukunft zu tun (einige Glückliche haben ja zum richtigen Zeitpunkt Handy-Aktien, z. B. Ericson und Nokia, gekauft). Für Wahlfachstudenten dürfte das Telekommunikations- und Medienrecht als besonderes Kartellrecht ein interessantes Thema sein. In dieser Vorlesung geht es (welch Überraschung!) um das Telekommunikationsgesetz mit den dazu ergangenen Rechtsverordnungen. Dieses wird vor dem Hintergrund der einschlägigen EG-Richtlinien beleuchtet. Angesichts der zunehmenden Verflechtung der Medien wird dabei auch in Grundlagen das Recht der Tee- und Mediendienste behandelt. Insbesondere sollen anhand aktueller Fälle aus Rechtsprechung und Praxis der Regulierungsbehörde Unterschiede zu den allgemeinen Vorschriften des GWB aufgezeigt werden (insbesondere im Bereich des Netzzugangs und der Entgeltregulierung). Am Ende der Vorlesung soll eine Semesterabschlußklausur gestellt werden. Bei Bestehen gibt es eine Teilnahmebestätigung, die aber nicht examensrelevant ist. Empfohlen wird diese Veranstaltung ab dem 5. Fachsemester. Literaturempfehlungen wird der Dozent zu Beginn der Vorlesung geben.



Schmidt - Einführung in ddie Wettbewerbstheorie und -politik   (09 114 V)

"Auch die Theorie über ein Marktversagen ist letztlich eine Theorie über den Markt (Sülz)". Dieses und vergleichbar unbrauchbare Zitate fielen beim Rätseln über den Inhalt dieser Vorlesung. Der Titel verspricht nähere Auseinandersetzung mit den theoretischen Grundlagen unseres Wirtschaftssystems. Ob dies auch philosophische, historische und politische Tiefen aufschürfen wird, ob wir uns also z.B. auf Smithsche unsichtbare Hände, Manchesterkapitalismus oder Schumpeters Demokratieanalyse einzurichten haben oder ob es sich in erster Linie um "workable competition", die WTO oder die Besetzung des Chefpostens beim IWF drehen wird: Wir sind so (wenig) schlau wie ihr! Auch der Dozent ist uns völlig unbekannt. Lassen wir uns also überraschen!





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