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Wahlfachgruppe X   SS 00


Schirmer - Sozialrecht II (Kranken- und Unfallversicherung)   (09 165 V)

Wer sich durch die Vorlesung Sozialrecht I gearbeitet hat, der verfügt schon über einen gewissen Grobüberblick, den es jetzt im Rahmen der Veranstaltungen zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung zu verfeinern gilt. Trotz seiner ständig wachsenden Bedeutung fehlt das Sozialversicherungsrecht im neuen Katalog der Wahlfachgruppenangebots in der neuen Studienordnung. Was dies allerdings praktisch bedeutet, steht ebensowenig fest. Prof. Schirmer wird sich jedenfalls bemühen, Euch die Einzelheiten von Unfall- und Krankenversicherungsrecht nahezubringen. Dabei läuft die Vorlesung zum Glück nicht an den zahlreichen (fast klassischen) Entscheidungen der Rechtsprechung vorbei, die man auch im Examen präsent haben solche. Insgesamt ist die Vorlesung für alle Wahlfachgruppler ein Muß, auch weil es kaum einen einfacheren Weg gibt, sich den Stoff anzueignen. Als Literatur ist nunmehr uneingeschränkt der Schulin, Sozialrecht, 6. Auflage, zu empfehlen, der nunmehr auch das SGB VII behandelt.



Maier - Sozialrecht III: Recht der gesetzlichen Rentenversicherung und Sozialhilfegesetz   (09 166 V)

Sozialrechtler wissen, wie man arbeitet: Eine dreistündige Vorlesung am Freitag und vier Stunden am Montagnachmittag, dies allerdings nur alle zwei Wochen. Am Montagnachmittag übernimmt Prof. Maier die Einführung (und auch gleich die Vertiefung) in das Rentenversicherungsrecht sowie das Recht der Sozialhilfe. Als wahrlich engagierter Honorarprofessor und ehemaliger LVA-Geschäftsführer garantiert Prof. Maier dafür, dass in die Vorlesung sowohl etliche Beispiele aus der Praxis als auch die neuesten Gesetzgebungsvorhaben (Rentenstrukturreform 2000) einfließen. Nicht nur deshalb sollte der/die Wahlfachgruppenstudent(in) sich bemühen, der Vorlesung treu zu bleiben, auch wenn sich mancher erst an den Vortragsstil des Dozenten gewöhnen muß.



Baumann, Schirmer - Interdisziplinäres Seminar im Versicherungsrecht (im Anschluß an SS 99)   (09 243 S)

Eine Veranstaltung, die in mehrerlei Hinsicht nicht zum Studienalltag gehört. Zum einen ist es eher ungewöhnlich, daß Seminare gleichzeitig von drei Professoren von drei Berliner Universitäten veranstaltet werden, zum andern ist auch der Veranstaltungsort - Mathegebäude der TU - für ein juristisches Seminar etwas ausgefallen. Für den Normalverbraucher ist das Seminar auch nicht unbedingt gedacht, für den versicherungsrechtlich Interessierten aber ein Muß. Unter den Zuhörern sind dann auch die Studenten in der Minderheit, freie Versicherungsmakler, Versicherungsagenten und Mitarbeiter großer Versicherungen gehören zu den Teilnehmern. Die Themen sind dementsprechend danach ausgerichtet, was die Branche im Moment interessiert und was auf diesem Rechtsgebiet derzeit im Fluß ist. Kleine Bonbons, wie Vorträge von bekannten Namen des Versicherungsrechts (im letzten Jahr war Reiner Schmidt zu Gast) runden das Angebot ab. Zuhörer, die nicht gleich selbst ein Referat übernehmen sind trotzdem gern gesehen und interessierte Fragen werden immer beantwortet, so daß vielleicht auch Leute, die die Wahlfachgruppe nicht gewählt haben, sich aber für das eine oder andere Thema interessieren, mal vorbeischauen könnten.





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