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Kein Blick in die AStA-Kasse - Studierendenvertreter kämpfen um ihre Minderheitenrechte


Sieben Parlamentarier/innen klagen vor Verwaltungsgericht

Sieben Mitglieder der Oppositionsgruppen Demokratisches Forum e.V. (DEFO), JUSOs und RCDS im Studierendenparlaments (StuPa) der Freien Universität Berlin haben am vergangenen Freitag, 1. Dezember, beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht, um eine Neubesetzung des soeben - ihrer Meinung nach nicht rechtmäßig - gewählten Haushaltsausschusses zu erreichen. Nachdem der Ausschusses schon in den vergangenen Jahren Zankapfel der AStA-tragenden Mehrheit und den Oppositionsgruppen im Parlament war, und weder die Universität noch die Senatsverwaltung trotz mehrfacher Aufforderung nicht rechtsaufsichtlich tätig wurden, soll nun das Gericht über das Besetzungsverfahren des Haushaltsausschusses entscheiden.

"Es ist schlicht ein Skandal", kommentiert Bernhard Dietrich (DEFO) das Verhalten der AStA- tragenden Gruppen im Parlament. Die Studierendenschaft verwaltet im Jahr über 1,4 Mio. Mark. Über den Haushaltsplan beschließt das StuPa. Gleichzeitig wird ein Haushaltsausschuss gewählt, dem die Kontrolle der Haushaltsführung des AStA obliegt. Dieser Ausschuss wird im StuPa überhaupt erst seit wenigen Jahren gewählt. Denn erst nach Einschreiten der Universitätsverwaltung hat der AStA seine Einrichtung akzeptiert. Seither wird den Oppositionsgruppen konsequent der Zugang zum Haushaltsausschuss versperrt, und er wird lediglich mit Parlamentariern der eigenen Gruppen besetzt, teilweise sogar mit AStA-Referenten.

Zu einer effektiven Kontrolle der AStA-Finanzen gehört selbstverständlich auch die Beteiligung der Opposition am Haushaltsausschuss. "Die Regierung kann doch nicht ihre eigenen Finanzen kontrollieren", sagt René Richardt (DEFO), einer der Kläger. Das wichtigste Recht der Minderheit im Parlament ist die Kontrolle, insbesondere der Finanzen. Doch den Einblick in seine Finanzen will der AStA seinen politischen Gegnern nicht gewähren.

Durch dieses Gebahren bleiben die wesentlichen Teile der Haushaltsführung unklar. Der Verbleib von knapp einer Million Mark im AStA Haushalt liegt völlig im Dunkeln, über ihn kann lediglich gemutmaßt werden. Auch die alljährlichen Rechenschaftsberichte der AStA-Referenten enthalten keinerlei Angaben über die Verwendung der studentischen Gelder.

Diese Praxis halten die Kläger für rechtswidrig. Die klassischen Minderheitenrechte in den Organen der Selbstverwaltungskörperschaften sind Informations- und Kontrollrechte. Werden diese Rechte verweigert, kann die Mehrheit nach belieben verfahren, ohne dass dies nachvollziehbar wäre. "Von einer freien Willens- und Meinungsbildung innerhalb der Studierendenschaft kann keine Rede sein, wenn die wesentlichen Informationen dem Großteil der Studenten vorenthalten werden!", sagt Jörn Hökendorf (DEFO).

Da alle Versuche der Opposition sich am Haushaltsausschuß zu beteiligen bisher fehlschlagen sind (auch die Rechtsabteilung der FU und die zutändige Senatsverwaltung haben bisher nicht reagiert), soll jetzt das Verwaltungsgericht klären wie der Haushaltsausschuß besetzt werden muss. Die sieben Kläger sitzen für die studentischen Gruppen Demokratisches Forum e.V. (DEFO), Hochschulgruppe der JUSOs und den RCDS im Studentenparlament. "Wir gehören verschieden Gruppen an und sind uns längst nicht in allem einig, aber im Punkt der Haushaltskontrolle besteht Konsens!" erklärt Eileen Szabo (DEFO), warum sich die Gruppen zur Klage zusammengeschlossen haben.

Bleibt die Frage, warum der AStA den Einblick in seine Finanzen so energisch verhindert. "Ich kann nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen nicht ausschließen, dass in der Vergangenheit studentische Gelder rechtswidrig verwendet wurden - genau dieser Zustand aber muss endlich beendet werden", sagt René Richardt.

Verantwortlich: Florian Schierle



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