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Bericht aus dem Studierendenparlament (April 2004)

Das vergangene Jahr im Studierendenparlament unserer Universität muß man leider als verlorenes Jahr bezeichnen. Im Januar 2003 hatte die StuPa-Wahl Mandatsverschiebungen zu Ungunsten der AStA-tragenden Fachschaftsinitiativen und sich selbst als "links" bezeichnenden Listen gebracht. Die demokratische Opposition - inklusive des DEFOs - verlor ebenso, aber zwischen beiden Lagern legten Unabhängige Linke (UL), die Hochschulgruppen der Jungsozialisten (JUSOs) und der Alternativen Liste/Bündnis 90/Grüne (Grüne - nicht zu verwechseln mit den "Kritischen" JuristInnen an unserem Fachbereich) deutlich zu. Diese glaubten, im damaligen AStA einen Wandel durch Annäherung erreichen zu können. Sie schafften es immerhin - auch mit intensiver Beratung und teilweiser Unterstützung durch die Opposition - den Beitritt zum bundesweiten "Freien Zusammenschluß der Studierendenschaften" (fzs) zu erzwingen und den Haushaltsplan der Studierendenschaft (lediglich) formell neu zu gestalten. Aber: Die drei Gruppen unterstützten im Gegenzug den AStA bei seiner Wiederwahl und entfernten sich im Verlauf des Jahres immer weiter von ihren Wahlversprechen (transparenter Haushalt, transparenter AStA, sichere und ausreichende Finanzierung der Fachschaftsräte). Insbesondere die Grünen traten im Vorfeld jeder der sieben StuPa-Sitzungen mit vielen sinnvollen und unterstützenswerten Forderungen an, um sich wieder und wieder - und ohne jegliche Notwendigkeit - in Vorgesprächen von ihren Partnergruppen UL und JUSOs und erst recht in weiteren Gesprächen mit dem AStA herunterhandeln zu lassen. Sprichwörtlich galt in jeder Sitzung "Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet".

Die StuPa-Wahl im Januar dieses Jahres brachte - nicht unerwartet - deutliche Mandatsverluste für diese drei Gruppen und ebenso deutliche Gewinne für die AStA-tragenden Gruppen (mehr in der Wahlnachlese in diesem DEFO-INFO). Die erste Sitzung des neugewählten Studierendenparlaments zeigte deutlich den nunmehr wieder offen gezeigten Machtanspruch des AStAs und den Willen der AStA-tragenden Gruppen, alle Zugeständnisse insbesondere gegenüber der grünen Hochschulgruppe unverzüglich wieder rückgängig zu machen.


Parlamentarische Teilhabe und kontrolle - aber nicht im StuPa der Freien Universität

Die bereits erwähnte erste Sitzung des neuen StuPas am 22. Februar bot das übliche Demokratieverständnis der AStA-tragenden Gruppen - allerdings in ungewohnt offener Form. Es begann mit der Wahl der Sitzungsleitung, in der sich in den letzten Jahren zumindest ansatzweise die politischen Mehrheiten und Minderheiten des StuPas widerspiegelten. Diesmal allerdings wurden nicht nur die Grünen gar nicht erst gefragt, sondern auch die in der letzten Sitzungsleitung sehr engagierte Denis Bauer der oppositionellen Naturwissenschaftlichen Liste gezielt außen vor gehalten. Auffällig war bereits in diesem Punkt, daß sowohl die Unabhängige Linke als auch die JUSOs sich offen als Steigbügelhalter des noch im Wahlkampf kritisierten AStAs betätigten.

Der Tagesordnungspunkt "Wahl des Haushaltsausschusses" brachte ähnliches zum Vorschein: Die bislang im fünfköpfigen Gremium vertretenen Grünen - sie hatten immerhin im Verlauf eines Jahres eine kritische Frage an den AStA gestellt (allerdings ohne je eine Antwort zu erhalten) - wurden wiederum aus dem Ausschuß gedrängt. Unser üblicher Antrag, den Ausschuß - als verkleinertes Parlament - paritätisch gemäß den Mehrheitsverhältnissen im StuPa zu besetzen, wurde ebenso üblich abgelehnt. Auf unseren Vorwurf "Damit schließt Ihr (gemeint ist der AStA) die Minderheit von allen Haushaltsinformationen aus." wurde von AStA-Vertretern verblüffend offen beantwortet: "Richtig!". Soviel zum Demokratieverständnis von StuPa-Mehrheit und AStA.


Der AStA FU zog vors OVG - verlor und "erzwang den Austritt aus dem fzs

War noch was? Ach ja ... Erst wenige Tage vor der StuPa-Sitzung reichte die Sitzungsleitung einen geänderten Tagesordnungsvorschlag nach - u.a. mit einem neuen TOP "fzs-Austritt". Interessanterweise war die Studierendenschaft der FU erst im Sommer in einem zweiten Anlauf dem bundesweiten "freien Zusammenschluß der studierendenschaften" beigetreten. Der AStA hatte aus seiner Antipathie zum zunehmend pluralistischen Studierendenverband nie einen Hehl gemacht, nun aber nutzte er erstens das Wahlergebnis, zweitens die neue Bedeutungslosigkeit von UL, JUSOs und Grünen und drittens einen druckfrischen Beschluß des Berliner Oberverwaltungsgerichts, um schnellstens dem fzs den Rücken zu kehren.

Die Antragsteller für den Ausschluß Michael Hewener und Gernot Rogier wollten zu Anfang erst gar nicht ihren Dringlichkeitsantrag begründen, um dann aber - wenn auch nur sehr vage - gewisse inhaltliche Differenzen zum fzs und einen erneuten Beschluß eines Berliner Verwaltungsgerichts anzuführen. Die inhaltlichen Differenzen schienen sich um den Bologna-Prozeß und das Stattfinden von Demonstrationen gegen die Kultusministerkonferenz zu drehen. Zum Gerichtsbeschluß wollten die AStA-Vertreter sogar keinerlei Aussagen machen.

Wir hatten uns den Beschluß des OVG vom 15. Januar 2004 beschafft, ihn gründlich gelesen und im Vorfeld auch mehrere Kopien für interessierte StuPa-Mitglieder gefertigt. Auf unsere Fragen hin wollten sich die AStA-Vertreter weder zu Kläger, Tenor oder gar zur Begründung des Beschlusses äußern. Als wir dann den 22-seitigen Beschluß vorlegten, wurden uns die Kopien geradezu aus den Händen gerissen: Dem AStA FU war aufgrund eines Antrags eines Studenten unseres Fachbereichs am 16. Mai 2002 im Wege einer einstweiligen Anordnung unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt worden, bis zu einer (noch ausstehenden) Entscheidung in der Hauptsache "politische Erklärungen, Forderungen, Äußerungen und Stellungnahmen abzugeben, die keinen spezifisch und unmittelbar hochschulbezogenen Inhalt haben, sowie bei allgemeinpolitischen, nicht spezifisch und unmittelbar hochschulbezogenen Tätigkeiten Dritter unterstützend zu handeln". Das OVG hatte aufgrund einer Beschwerde des AStAs zu entscheiden und tat dies deutlich - es bestätigte den angegriffenen Beschluß völlig und in seinen 20-seitigen Ausführungen deutlich (nachzulesen unter http://www.fu-berlin.de/defo/fub/ovg-8-s-133-03.pdf.

Das OVG befaßte sich mit allen sachlichen Punkten, auf die das VG die Anordnung gestützt hatte:

  • den Aufruf zu Antikriegsdemonstrationen durch den AStA,
  • die Unterstützung einer Veranstaltung zum Ausländerrecht,
  • die Zahlungen an die "Antirassistische Initiative",
  • den Druck einer "Zeitschrift für Popkultur, Politik und das Leben",
  • die Unterstützung von Antiglobalisierungs-Gruppen (attac),
  • die allgemeinpolitischen Beiträge in AStA-Publikationen, den Druck der Publikation "Chiapas und die Linke" und
  • den Beitritt zum fzs.

Interessant an dem Beschluß sind weniger die konkreten Beispiele und die Argumentation, daß sich Zwangsverbände - so auch die Verfaßten Studentenschaften - nur gruppennützig (also im spezifischen studentischen Interesse) betätigen dürfen.

Vielmehr fallen am Beschluß zwei Dinge auf: Erstens ist der AStA zu einem Zeitpunkt in Berufung gegangen, in dem Bundes- und Landesgesetzgeber scheinbar eine Aufweichung des strikt allgemeinpolitischen Mandats in die Hochschulgesetze schrieben. Alle verfassungs- und hochschulrechtlichen Experten und die wissenschaftlichen Parlamentsdienste waren sich aber darin einig, daß die Änderungen und Konkretisierungen der Formulierung der Aufgabenkataloge der Studentenschaften aus dem hochschulpolitischen kein allgemeinpolitisches Mandat werden lassen konnten. Wäre man aber nicht in Berufung gegangen, so hätten sowohl Gesetzgeber als auch die betroffenen Studentenschaften weiter an die Kompetenzerweiterung glauben und apellieren können. So aber bekamen AStA, Gesetzgeber und der klagende Student es ausführlich begründet und schwarz auf weiß: materiell hat sich nichts am hochschulpolitischen Mandat der Studentenschaften geändert.

Zweitens sind der AStA bzw. seine Verfahrensbevollmächtigten gegen alle Punkte des angegriffenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts vorgegangen, aber mit einer Ausnahme: "Das VG hat auch zu Recht angenommen, dass das Verhalten ... des fzs, der sich seinerseits unbestritten allgemeinpolitisch betätigt, die Besorgnis zukünftiger allgemeinpolitischer Betätigung der Antragsgegnerin rechtfertigt." Erst nach Lesen des gesamten Beschlusses und mehrfachem Nachdenken über das Wort unbestritten wird die Verfahrensstrategie des AStAs klar: 1. Der AStA versuchte in allen Punkten (außer fzs), die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sachlich und rechtlich anzugreifen. 2. Der AStA rechnete - er mußte es - mit einer Zurückweisung der Beschwerde. 3. Der AStA bettelte förmlich darum, seine ungeliebte fzs-Mitgliedschaft auch vom Oberverwaltungsgericht beanstandet zu bekommen. Wenn der AStA in 95 % aller Fälle zurecht verklagt wird, ist dies aus seiner Sicht schreiendes Unrecht und Willkür. Klagt der AStA aber selbst (oder geht er in Berufung), so bedient er sich der ungeliebten Gerichte gern für seine politischen Spielchen!

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch eines noch: Das im Akademischen Senat zu den Auswirkungen dieses Beschlusses befragte und rechtsaufsichtlich zuständige Präsidium sieht im Beschluß bisher lediglich "Ansatzpunkte zur Überprüfung des Finanzgebarens der Studentenschaft". Was muß in unserer Studentenschaft eigentlich noch passieren, damit AStA und StuPa endlich wieder etwas für uns Studierende tun?

Andreas Schulz und Stephan Manske

(erschienen im DEFO-Info Nr. 49 vom SS 2004)



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