DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 03/04 | |||||||||||||||
Die "I" im Namen der Veranstaltung deutet es bereits an - die Veranstaltung wendet sich Anfänger der Wahlfachgruppe VII. Ein wesentlicher Teil der Wahlfachgruppe ist dem Internationalen Privatrecht gewidmet. Das IPR ist Rechtsanwendungsrecht. Mit Hilfe des IPR klärt ein deutscher Richter, nach welchem Recht er einen Fall mit Auslandsberührung lösen muss, denn - und dies mag auf den ersten Blick verwundern - ein deutsches Gericht wendet nicht zwingend immer deutsches Recht an. Kleine Kostproben: Das Ehepaar B. lebt seit kurzem getrennt, er in München, sie mit den Kindern in Florida. Sie beantragt die Scheidung vor einem Gericht in Florida, er begehrt die Scheidung vor dem Amtsgericht in München. Der Münchner Amtsrichter möchte nun wissen, nach welchem Recht die Scheidung zu behandeln ist. Oder: In Paris stürzt eine Concorde mit deutschen Reisenden auf dem Weg nach New York ab. Nach welchem Recht beurteilen sich die Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen? Schaut Euch die Veranstaltung an, lernt den Dozenten kennen und besorgt Euch die Sammlung "Internationales Privat- und Verfahrensrecht" von Jayme/Hausmann.
Gegenstand der Veranstaltung ist die rechtsvergleichende Methode und die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie ihre Bewandtnis für die (supra-) nationale Gesetzgebung. Der Schwerpunkt wird im Vergleich der unterschiedlichen Formen des Deliktsrechts innerhalb der europäischen Rechtsordnungen liegen. Dabei sollen die typischen Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet werden, nicht zuletzt um im Vergleich mit anderen Rechtsordnungen das Verständnis für die Besonderheiten des eigenen (Delikts-)Rechts zu schärfen. Als Literaturempfehlung gibt Prof. Grothe folgendes an: Koch/Magnus/Winkler von Mohrenfels, IPR und Rechtsvergleichung (JuS-Schriftenreihe, Heft 106), 2. Auflage, 1996; Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, 3 Auflage 1996; v. Bar, Gemeineuropäisches Deliktsrecht, Band 1, 1996.
Die Arbeitsgemeinschaft im Internationalen Privatrecht richtet sich an Anfänger und Fortgeschrittene der Wahlfachgruppe. Geleitet wird sie von Frau Respondek, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Grothe. Anmeldung und Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Frau Respondek wird mit euch Fälle zum Internationalen Privatrecht und Internationalen Zivilverfahrensrecht besprechen.
Die Übung macht den Meister und frei nach diesem Motto trifft sich der Meister des internationalen Privatrechts mit seinen Adepten, um sich das IPR und das internationale Zivilverfahrensrecht noch einmal anzusehen. Ihr solltet unbedingt schon einige Grundkenntnisse erworben haben, denn die einzelnen Themenbereiche werden nur überblicksartig dargestellt. Aber in der Examensvorbereitung ist die Veranstaltung die optimale Ergänzung zum Selbststudium. Prof. Grothe hält solide Veranstaltungen, so kann ich den Besuch nur empfehlen.
Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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