DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 03/04 | ||||||||||||||
Das Deliktsrecht spielt im römischen Recht eine ähnlich bedeutende Rolle wie im deutschen Recht. Dementsprechend widmet Frau Möller dieser Materie ein ganzes Semester (früher wurde gleich noch das Besitzrecht mitbehandelt). Angesichts des Umstandes, dass das Deliktsrecht einigermaßen überschau- und gut erlernbar ist und es daher gerne im Examen (vor allem im mündlichen) thematisiert wird, sicherlich ein Muss für alle Wahlfächler, selbst die der anderen Untergruppen. Immerhin baut das römische Deliktsrecht (ähnlich dem deutschen) auf wenigen Vorschriften auf, nämlich nur dreien, von denen eine keine Rolle spielt. Das Material zu diesen beiden Kapiteln der lex Aquilia basiert daher vor allem auf einer Fülle von Einzelentscheidungen, die zudem eine kräftige Rechtsentwicklungen dokumentieren. Diese wiederum sind von den späteren kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen im wesentlichen rezipiert worden, weshalb sich Vergleiche mit dem heutigen Deliktsrecht förmlich anbieten. Alles in allem ein Rechtsgebiet, was sich geradezu exemplarisch für die Digestenexegese und damit auch ideal für den Einstieg ins römische Recht eignet.
In dieser Veranstaltung werden Quellentexte der Rechts- und Verfassungsgeschichte aus Mittelalter und Neuzeit exegetisch analysiert. Dabei ist aktive Mitarbeit der Teilnehmer erforderlich. Aber es kommt noch besser: Auf Wunsch werden Klausuren geschrieben und eine Hausarbeit gestellt. So habt Ihr die Möglichkeit, mit der Veranstaltung auch gleich den Wahlfachschein zu erschlagen. Dass die Übung durch die Tatsache, dass sie von Prof. Ebel gehalten wird, nicht gerade interessanter und spannender wird, ist klar, aber Ihr müsst das einfach so sehen wie beim Abfragen Eurer Mailbox: Das meiste, was ankommt, ist Spam, aber dazwischen befindet sich auch ab und zu eine wichtige Nachricht. Also schaltet Euren persönlichen Spamfilter ein und lasst Euch von vergangenen Zeiten verzaubern.
Die Kodifikationen des Privatrechts bewirken keinen Stillstand des Rechts. Im Gegenteil, ständig passt sich das Recht durch Gesetze, die Rechtsprechung und Theorien neuen sozialen Gegebenheiten an. In dieser Veranstaltung wird Prof. Ebel ausgewählte Komplexe vorstellen. Das klingt alles erst einmal sehr interessant. Allerdings gestaltet Prof. Ebel seine Vorlesungen gewöhnlich so langweilig, dass man sich die ganze Zeit über nur wünscht, dass Lawrence Fishbone den Hörsaal betritt und einem sagt, dass das alles nicht real ist, sondern nur Teil einer allumfassenden Matrix, die man auf Knopfdruck sofort wieder verlassen kann. Also, die rote oder die blaue Kapsel, Ihr müsst Euch entscheiden!
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