DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 03/04 | ||||||||||
Der Einstieg in das Sozialrecht ist sehr schwer, wobei durch die sehr vielen Gesetzesänderung immer wieder neue Steine in den Weg geworfen werden. Aus diesem Grund sind Hilfen bei den ersten Schritten unentbehrlich. Diese Hilfe gewährleistet die Vorlesung Sozialrecht I, denn hier werden die allgemeinen Prinzipien des Sozialrecht dargelegt. Im Weiteren werden die allgemeinen Sozialversicherungsbereiche einschließlich der weiteren zukünftigen Entwicklungen behandelt. Die große Bedeutung des Sozialversicherungsrecht zeigt sich schon daran, dass 98 % der deutschen Bevölkerung hiervon betroffen sind, trotzdem führt es im universitären Bereich ein Schattendasein. Die Bedeutung zeigen auch die hart umkämpften Reformen zum Renten- und Krankenversicherungsrecht. Wenn Ihr hier mitsprechen wollt, führt an der Vorlesung kein Weg vorbei.
Die Verwaltungskosten der Krankenkassen steigen, obwohl das nach dem Gesetz eigentlich nicht möglich ist. Hier könnte eine interessante Abhandlung über den Unterschied von Sein und Sollen folgen, aber die Rechtsphilosophie verlangt eine Null weniger in der Wahlfachgruppe. Die neue Krankenkassenkarte steht vor der Tür und auch dies wird wieder Millionen verschlingen. Das Verwaltungsverfahren wird durch einen Wust von Vorschriften geregelt, dass niemand mehr das große Ganze oder den roten Faden erkennt. Hingegen ist das sozialgerichtliche Verfahren sehr kläger- und somit bürgerfreundlich. Für Euch hat es den Vorteil, dass es auch sehr gedächtnisfreundlich ist, da keine größeren Probleme bestehen. Da die Zulässigkeit einer Klage die Visitenkarte einer Klausur ist, solltet Ihr das Verfahrensrecht nicht vernachlässigen.
Auf geht es in den besonderen Teil des Versicherungsvertragsrechts. Nachdem im vergangenen Semester Prof. Prölss den allgemeinen Teil in einer hervorragenden Vorlesung vorgestellt hat, werden jetzt die einzelnen Versicherungszweige näher dargestellt. Hier werden die Einzelheiten der Haftpflicht-, Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung behandelt. Prof. Baumann ist ein erfahrener Versicherungsrechtler, der große Teile des Berliner Kommentars erstellt hat. Er kann leider die wichtigen Gebiete aufgrund der kurzen Zeit nur anreißen. Am Ende des Semesters ist der Überblick perfekt und der Karriere steht nichts im Weg. Für jeden angehenden Versicherungsrechtler ein absolutes Muss.
Das Privatversicherungsrecht wird in der Vorlesung abgerundet mit dem Versicherungsaufsichts-, Versicherungsunternehmens- und Versicherungswettbewerbsrecht. Beim Aufsichtsrecht handelt es sich um öffentlich-rechtliches Verbraucherrecht, das stark vom Europarecht durch mehrere Richtlinien Generationen geprägt wird. Zum Privatversicherungsrecht besteht nur eine sehr entfernte Verbindung. Aber mit der Gründung der neuen Superaufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, ist das Aufsichtsrecht wieder in die Medien gelangt. Nach der Gründung der Protektor Lebensversicherungs-AG, der Auffanggesellschaft für kranke Lebensversicherer, ist auch das Versicherungsgesellschaftsrecht in die Tageszeitung gekommen. Ihr seht die Vorlesung hat eine sehr hohe Aktualität. Für die Versicherungsrechtler bildet sie das i-Tüpfelchen auf der Ausbildung, denn hier werdet Ihr zu Experten auf einem Gebiet für Eingeweihte. Nur sehr wenige Juristen haben überhaupt eine Ahnung von der Materie.
Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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