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Wahlfachgruppe XI   SS 04   -   FU Berlin


Albrecht / Baumberg - AG zum UN-Kaufrecht (CISG) und zum Internationalen Schiedsverfahrensrecht: Vorbereitung auf den 12th Willem C. Vis. International Commercial Arbitration   (09 108 AG) - Do 16-18 h - R. 3306

Mit der AG zum UN-Kaufrecht und zum Internationalen Schiedsverfahrensrecht wird die Rechtsvergleichungsvorlesung von Prof. Grothe begleitet. Ein weiterer Sinn der AG ist die Vorbereitung auf die Teilnahme am 12th Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court im nächsten Wintersemester. Wer daran interessiert ist, sollte die AG, die auf deutsch und englisch angeboten wird, unbedingt besuchen. Vorkenntnisse in den genannten Bereichen sind nicht erforderlich.


Lecheler - Europarecht II   (09 300 V) - Do, Fr 14-16 h - Hs. III

Europarecht I setzte sich hauptsächlich mit den institutionellen Grundlagen der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft auseinander. Quasi das Staatsorganisationsrecht des Europarechts. Jetzt, basierend auf der Grundlage dessen, werden ausgewählte Leitlinien und "Politiken" im Sinne von Umweltpolitik, Energiepolitik Verbraucherschutz und Gesundheitspolitik behandelt. Natürlich wird auch ein Schwerpunkt auf die Grundfreiheiten gelegt. Interessant dürften auch die diversen Vergleiche mit der vorgeschlagenen europäischen Verfassung sein. Leider unterschätzt man zu oft die Gewichtigkeit dieser Thematiken. Solche elementare Fragen werden nicht nur im Examen behandelt, auch in der Staatspraxis basieren mehr und mehr gesetzliche Initiativen auf "Anregung" gewisser europäischen Organe.


Rudolf - Völkerrecht II   (09 301 V) - Mi 10-12 h - Hs. 1122

Voraussetzung dieser Vorlesung ist der vorherige Besuch der Völkerrecht-I-Veranstaltung im letzen Semester. Diese "Friedensrecht" Vorlesung wurde von Herrn Professor Randelzhofer gehalten, der leider ab diesem Semester in Pension gegangen ist. Damit verliert dieser Fachbereich einen 1 A Dozenten. Quasi-Nachfolgerin ist Frau Professor Rudolf, die ihrem Vorgänger aber in Blick auf den Veranstaltungen in nichts nachsteht. Dieses Semester wird Euch das "Kriegsrecht" beigebracht. Inhalt wird das Kriegsrecht, das Kriegsverhütungsrecht, das völkerrechtliche Gewaltverbot und seine kollektive Sicherung sowie die wesentlichen Grundlagen des humanitären Völkerrechts sein. Genügend aktuelle Beispiele sind wohl traurigerweise zur Verbildlichung vorhanden. Nicht nur ist dieser Stoff examensrelevant, es ist auch ein nicht hinweg zu denkender Teil Eurer Allgemeinbildung.


Bartsch - Internationaler Men-schenrechtsschutz I   (09 302 V) - Sa 11-14 h (14-tgl.) - Hs. III

Professor Bartsch ist schon ein langjähriger Honorarprofessor an dieser Universität und sehr oft in dem Bereich der WFG 11 (oder bald Schwerpunktbereich 6: Internationalisierung der Rechtsordnung) als Dozent tätig. Ihr habt schon das erste Semester dieses Wahlfachs besucht und braucht dieses Wissen, um verständlicher mit dieser Materie arbeiten zu können. Die Vorlesung wird einen Überblick über die auf internationaler Ebene bestehenden Systeme zum Schutz der Menschenrechte geben. Diese wären, um die ganz großen zu nennen, die UN, der Europarat, die OAS und die OAU. Diese Veranstaltung ist auf zwei Semester angelegt, in dessen ersten Teil der Professor Euch die Internationalen Pakte der UN durchgehen sowie die Europäische Menschenrechtskonvention darstellen, vergleichen und die Problematik der Koexistenz dieser "verschiedenen Systeme" erörtern wird. Diese Veranstaltung findet jeweils Samstags in einem 2-Wochen-Rhythmus statt.


Blechschmidt - Europarecht   (09 303 AG) - Mo 8-10 h - Hs. 1122

Diese AG wird zusätzlich zu der Europarechtsvorlesung angeboten. Sie bildet ein gutes Supplement zu der Vorlesung, da sie den dort gehörten Stoff vertieft und durch aktuelle praktische Fälle verinnerlicht. Sinn der AG ist es vor allen Dingen, die europarechtliche Fallbearbeitung zu erlernen. Eine solide Veranstaltung, die sehr lehrreich ist. Anmelden müsst Ihr Euch am 13. bis 15. April im Zimmer 4427 und 4428.


von Arnauld - Völkerrecht   (09 304 AG) - Di 14-16 h - R. 3306

Diese AG wird zusätzlich zu der Völkerrechtsvorlesung angeboten. Sie bildet ein gutes Supplement zu der Vorlesung, da sie den dort gehörten Stoff vertieft und durch aktuelle praktische Fälle verinnerlicht. Sinn der AG ist es vor allen Dingen, die völkerrechtliche Fallbearbeitung zu erlernen. Eine solide Veranstaltung, die sehr lehrreich ist. Anmelden müsst Ihr Euch am 13. bis 15. April im Zimmer 4427 und 4428.


Wahlfachgruppe XI   SS 04   -   HU Berlin


Meßerschmidt - Europäisches Umweltrecht   (10 674 V) - Fr 14-20 h (16.4., 7.5., 28.5.), Sa 10-15 h (29.5.) UL 9, E14, - Sa 10-15 h (17.4., 8.5.) BE 1, 229


Tomuschat - Völkerrecht I   (10 687 V) - Di 16-18 h - UL 9, 213


Tomuschat - Übung im Völkerrecht   (10 688 V) - Mo 14-16 h - BE 1, 140/142


Tomuschat - Recent Developments in International Law   (10 689 C) - Mo 16-18 h - BE 1, 140/142


Tomuschat / Münkler - Seminar im Völkerrecht   (10 690 S) - Mi 18-20 h - BE 1, 229


Seidel - Völkerrecht II   (10 691 V) - Fr 12-15 h - UL 9, 213


Czarnecki / Lenski - Völkerrecht in Fällen   (10 692 AG) - Mo 18-20 h - BE 1, 144


Pernice - Europäisches Wettbewerbsrecht (Kartellrecht, Beihilfen, Auftragswesen)   (10 693 C) - Mo 16-18 h - BE 1, 144


Pernice - Übung im Europarecht   (10 694 Ü) - Di 14-16 h - BE 1, E42


Pernice - "Europäische Verfassung unter der Lupe" (Europarechtliches Seminar)   (10 695 S) - Di 18-20 h - UL 11, 103


Schilling - Menschenrechte im Völker- und Europarecht   (10 696 V) - Sa 10-14.30 h (17.4., 24.4., 8.5.) - UL 9, E14


Winckelmann - Vereinte Nationen   (10 697 V) - siehe Aushang -


Seidel - Repetitorium Völkerrecht   (10 745 Rp) - Do 17-18 h - BE 1, E42


Hölscheidt / Meyer - Verfassungsgebung in Europa: praktische Erfahrungen   (10 746 C) - siehe Aushang - siehe Aushang


Werle - Projektgruppe Völkerstrafrecht (mit Exkursion)   (10 757 PG) - Di 17-20 h - BE 1, E47





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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