DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 04 | |||||||
Diese zweisemestrige Veranstaltung wird im Rahmen des Masterstudiengangs Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement angeboten; Neuanmeldungen zu diesem Studiengang sind zum Wintersemester 2004/2005 möglich. Im ersten Teil der Veranstaltung erfahrt Ihr die methodisch-theoretischen Grundlagen, im nächsten Semester können diese dann praktisch angewendet werden. Also, helft dabei, unseren Planeten für kommende Generationen zu erhalten.
Die Projektgruppe Öffentliches Umweltrecht II bezieht sich - wie schon die Vorgängerveranstaltung im vorherigen Semester - auf die Vorlesung "Einführung in das öffentliche und betriebliche Umweltmanagement". Der Dozent Ulf Marzik wird Euch mit Hilfe seiner jahrelangen praktischen Erfahrungen aktuelle themenbezogene Gerichtsentscheidungen näher bringen. Dabei wird er sich nicht auf das deutsche Territorium beschränken, sondern auch insbesondere auf das europäische Umweltrecht und das Umweltvölkerrecht eingehen. Damit werdet Ihr Eure Kenntnisse über die Grundlagen des allgemeinen Umweltrechts intensivieren. Aber ob Grundlagen vorhanden sind oder nicht, Marzik lädt alle Interessenten ein die Veranstaltung zu besuchen.
L eider verlaufen sich Juristen eher selten in diese Veranstaltung. Dabei sind die Themen, die Euch erwarten (könnten), durchweg juristisch relevant. Es geht um die Behandlung von Straftaten, die Psychologie von (Zeugen-) Aussagen, die Beurteilung von Schuldfähigkeit und um einiges mehr, was für Juristen wirklich interessant ist. Ich muß zugeben, daß man als Jurist vielleicht nicht alles versteht und mitunter etwas erstaunt ist, in welchen Sphären andere Studierende schweben. Vielleicht kommt man sich beim ersten Besuch dieser Veranstaltung ein bißchen wie ein "Fremdkörper" vor, wenn man überhaupt den Veranstaltungsort gefunden hat, denn die überwiegende Hörerschaft dieser Veranstaltung entstammt dem Fachbereich Erziehungswissenschaften und Psychologie. Aber ich will jetzt nicht alt bekannte Vorurteile aufwärmen - es mag zugegebenermaßen auch einen optischen Unterschied geben. Aber das macht nichts, Ihr werdet sehen, daß es gerade die Erziehungswissenschaftler recht bereichernd finden, wenn sich Juristen dazu gesellen, die nicht typische "Fachidioten" sind. Max Steller hat sich als Gutachter in wenig schönen Prozessen einen Namen gemacht. Als Dozent ist er sehr gut. Ich kann Euch also versprechen, der Blick über den juristischen Tellerrand lohnt und in der Limonenstraße seid Ihr mit Sicherheit willkommen.
Jeder hat sie schon im "Tatort" oder natürlich bei "Quincy" gesehen: Die Rechtsmediziner, die uns fremden Wesen, die in einer fast surrealen Welt umgeben von Toten ihr täglich Brot verdienen. Wer sich selbst einen Blick dafür schaffen will, dem ist der montägliche Weg in die Hittorfstraße zu Prof. Dr. Schneider, eine Kapazität auf seinem Gebiet, empfohlen. Die Veranstaltung richtet sich an Kriminalpolizisten, spätere Staatsanwälte und Richter. In Deutschland besteht das Problem, dass zahlreiche Verbrechen schon allein deshalb unerkannt bleiben, weil die Opfer den Weg zur Rechtsmedizin gar nicht nehmen, da Polizei und Justiz nachlässig sind; sie können es einfach nicht erkennen. Im Studium fallen die Worte "Mord" und "Totschlag" nicht nur einmal, aber was passiert da eigentlich. Was können Menschen anderen Menschen antun? Wie sieht eine Vergiftung oder Erstickung aus? Das Kolloquium kann für uns medizinische Laien nur ein kleiner, aber äußerst interessanter Einblick sein, der durch die Demonstration im Sektionssaal anschaulich ergänzt wird. Dort werden Leichen vorgeführt, die am Vormittag des Tages gerade seziert wurden. Wir sehen sie dann zugenäht und präpariert, doch wer ein schwaches Gemüt ist sollte den Besuch eher überdenken, was sowohl für manches Foto in der Vorlesung, als auch die Anblicke im Sektionssaal gilt. Mitzubringen sind Studierendenausweis und Personalausweis, da ohne diese Dokumente der Zutritt zum Sektionssaal nicht möglich ist. Wer in die Vorlesung geht, der ist nicht verpflichtet, in den Sektionssaal zu folgen. Man kann auch nur den Diavorträgen lauschen. Wer dann zu den Toten hinunter geht, der sollte auch den gebotenen Respekt mitbringen, denn hier liegt nicht der ewig getötete B, sondern ein verstorbener Mitmensch. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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