DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 04 | |||||||||||||
Die Vorlesung Sozialrecht II knüpft an die Vorlesung Sozialrecht I an und wieder steht das Sozialrecht im Mittelpunkt. Zwei Gebiete werden in der Veranstaltung vertieft, nämlich das Recht der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat zu vielen Veränderungen seit dem 1. Januar 2004 geführt, die auch der Einzelne zu spüren bekommt. Ab jetzt werden nach Aussage von der Ministerin Schmidt die ökonomische Vernunft, partnerschaftliche Zusammenarbeit und gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt. Dagegen werden falsche Anreize, die zur Verschwendung der Ressourcen beitragen, beseitigt. Die ersten Umsetzungen der Ziele sind die Einführung der Praxisgebühr und der tollen Bonusprogramme durch die Krankenversicherungen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist der Fels in der Brandung der sozialrechtlichen Umbrüche. Von tief greifenden Änderungen blieb sie bisher verschont.
Die Freunde des Sozialrechts treffen sich montags in kleiner Runde, um die letzten Lücken zusammen mit Prof. Maier zu schließen. Die Vorlesung schließt den sozialrechtlichen Zyklus ab. In diesem Semester werden die gesetzliche Rentenversicherung und das Sozialhilferecht abgehandelt. Die große Bedeutung der Rechtsmaterie zeigt sich schon daran, dass 98 % der deutschen Bevölkerung hiervon betroffen sind, trotzdem führt es im universitären Bereich ein Schattendasein. Gerade im Bereich der Rentenversicherungen kommt es zu großen politischen Verwerfungen. Die Probleme der Sozialversicherungen aufgrund der demographischen Veränderungen wirken sich hier besonders aus. Da eine langfristige Anpassung durch die Politik nicht erfolgte, müssen kurzfristige Reformschritte Entlastung bringen. Die Funktion, die Entwicklung und die rechtlichen Grundlagen zu kennen, ist die Aufgabe des sozialrechtlichen Nachwuchses. Aber auch in anderen Bereichen sind sozialrechtliche Kenntnisse unerlässlich, zum Beispiel der Versorgungsausgleich bei Ehescheidung.
Eine Wahlfachklausur im ersten Examen stammt aus dem Privatversicherungsrecht. Für diese Leistung wird in der Vorlesung die Grundlage bereitet. Im Mittelpunkt steht das Versicherungsvertragsrecht. Die allgemeinen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes werden umfassend abgehandelt. Die speziellen Versicherungsarten bleiben der zweiten Veranstaltung vorbehalten. Ein sehr umfangreiches Skript erleichtert die Aufbereitung des Vorlesungsstoffes. Die Veranstaltung ist sehr empfehlenswert, denn die Schwerpunkte der Vorlesung sind auch die wesentlichen Punkte der späteren Klausur. Das Lehrbuch von Weyers kann ich zur begleitenden Lektüre nur empfehlen.
Die sozialrechtliche Falllösung fällt am Anfang des Wahlfachgruppenstudiums den Studierenden sehr schwer, da nur sehr wenig entsprechende Ausbildungsliteratur vorhanden ist. Weiterhin führen die vielen Gesetzesreformen dazu, dass die vorhandene schnell veraltet. In diese Lücke springt die Veranstaltung ein und rundet das umfangreiche Ausbildungsangebot ab. Anhand aktueller Fälle aus der Rechtsprechung wird unter der Beteiligung der Hörerschaft eine klausurmäßige Lösung erstellt. Ihr seid also zur aktiven Teilnahme aufgefordert. Zur besseren Nachbereitung erhalten die Teilnehmer fertige Formulierungsvorschläge. Besonderes Gewicht legen die Dozenten auf die vernünftige Gliederung, mit welcher das Übersehen von Fallproblemen verhindert werden soll. Studierende mit und ohne Vorkenntnisse wird die Möglichkeit gegeben, die Fähigkeit in der Lösungstechnik zu verbessern. In der letzten Veranstaltung wurde eine mündliche Prüfung von Prof. Schirmer mit freiwilligen Teilnehmern simuliert. Es ist wünschenswert, dass diese Tradition fortgesetzt wird. Für ein erfolgreiches Examen ist die Arbeitsgemeinschaft unentbehrlich.
Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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