DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 04 | |||||||||||||||||||||
Die Veranstaltung konzentriert sich auf die einzelnen Verweisungsgegenstände des deutschen Rechtsanwendungsrechts und ihre speziellen Probleme. Prof. Grothe wird dabei unter anderem das internationale Familien- und Erbrecht, das Gesellschaftsrecht und das internationale Sachenrecht behandeln. Einen Schwerpunkt bildet das Kollisionsrecht der Schuldverträge. Dies wird mit vielen netten Fällen angereichert, die einem die verschiedenen Anknüpfungsmöglichkeiten nahe bringen. Ein Beispiel gefällig: D ist Deutscher und zieht nach Holland. Er wird arbeitslos und verlangt Unterhalt von seiner Mutter B, die in Belgien lebt. Wonach richtet sich der Unterhaltsanspruch? Es lohnt sich, auch einen vorbereitenden Blick in die empfohlene Literatur zu werfen, insbesondere Abbo Junker, Internationales Vertragsrecht und von Hoffmann, Internationales Privatrecht, 7. Auflage. Unabdingbar sind die notwendigen Gesetze aus dem Jayme/Hausmann.
Dies ist die Fortsetzung der Vorlesung Rechtsvergleichung I aus dem Wintersemester. Verglichen wird das Vertragsrecht der verschiedenen europäischen Rechtsordnungen. Da aber diese Rechtsordnungen in nahezu alle Teile der Welt exportiert wurden, wird sicherlich auch über fernere Länder gesprochen werden. Es werden insbesondere Fragen des Abschlusses von Verträgen, der Vertragsverletzung und der vertraglichen Schadensersatzansprüche auf ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede hin untersucht. Wenn im Fall ein Schiff vorkommt, das irgendwie gesunken ist, dann ist es immer England; geht es um einen Minderjährigen, dann zumeist Frankreich, dessen Recht behandelt wird. Viele interessante kleine Fälle warten auf Euch. Hinzu kommen die immer wichtiger werdenden Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung auf dem Gebiet des Vertragsrechts mit besonderem Blick auf das UN-Kaufrecht. Zur Vorbereitung empfehlen sich Zweigert/Kötz "Einführung in die Rechtsvergleichung", Kötz/Flessner "Europarecht" oder Schlechtriem "UN-Kaufrecht". Studierende, die mit der Wahlfachgruppe in diesem Semester beginnen, können gleichwohl einsteigen, denn RVGL II setzt nicht unbedingt den Besuch der Veranstaltung zum Deliktsrecht voraus.
Nicht alle Juristerei spielt in Deutschland, sondern oftmals wird auch im Ausland geklagt und vollstreckt, insbesondere innerhalb Europas. Zunächst geht es darum, unter welchen Voraussetzungen vor deutschen Gerichten in Fällen mit Auslandsberührung ein zivilprozessuales Erkenntnisverfahren durchgeführt werden kann. Oder ist ein deutsches Gericht gar nicht zuständig, sondern vielleicht Frankreich oder Italien? Sodann werden die Kriterien einer Anerkennung ausländischer Entscheidungen im Inland erörtert. Auch die Vollstreckung ausländischer Urteile wird besprochen. Gegenstand der Betrachtung ist neben dem autonomen deutschen Recht auch die EuGVVO. Eine optimale Veranstaltung für das Examen, denn in den Wahlfachklausuren nehmen die Fragen zur Zuständigkeit einen gewichtigen Raum ein. Grundkenntnisse im IPR sind erforderlich, aber die konnte man ja im letzten Semester in IPR I erwerben. Als Literatur empfiehlt Prof. Grothe Linke, Internationales Zivilprozessrecht, 3. Auflage Köln 2001; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht 3. Auflage 2002 (sehr gut zu lesen); Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Auflage Heidelberg 2002.
Auch in diesem Semester hält erfreulicherweise wieder ein Gastdozent eine Vorlesung zum amerikanischen Recht. Erwartet werden gute Englischkenntnisse und die Bereitschaft, sich auf die Veranstaltung etwas gründlicher vorzubereiten, als die meisten Studenten dies aus unseren Grundkursen gewohnt sind. Schon andere Gastprofessoren haben mit der amerikanischen Lehrmethode den einen oder anderen Studenten erschreckt, wenn es hieß "lesen Sie zum nächsten Mal bitte die Seiten 38 - 212 und 314 - 365." Das ist natürlich eine leichte Übertreibung, zeigt aber den Unterschied zwischen deutscher und amerikanischer Didaktik. Auch Prof. Hyland wird nicht einfach nur dozieren, sondern vermutlich ähnlich wie schon andere Gastprofessoren die Diskussion mit seinen Hörern suchen. Wenn man bestimmte Rechtsfragen diskutieren will, ist es unerlässlich, entsprechend vorbereitet zu sein - um so höher ist auch der Lerneffekt, der sich dabei einstellt. Wer Interesse am amerikanischen Privatrecht hat, dem sei diese Veranstaltung ans Herz gelegt. Am Ende kann dann sowohl ein Wahlfachschein erschlagen werden als auch der in Zukunft notwendige Nachweis fremdsprachlicher Fachkompetenz.
Wie gewohnt findet im Sommersemester anstelle der IPR-AG, welche eher für Anfänger der WFG VII gedacht ist, ein Examinatorium inkl. Klausurenkurs für die Fortgeschrittenen statt. Neben der Fallbesprechung im Rahmen einer privaten AG (Fallbücher gibt es inzwischen auch zum IPR mehrere) ist diese Veranstaltung für die Examensvorbereitung ein Muss, aber das muss ich wohl keinem mehr erzählen ...
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