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Wahlfachgruppe IV   SS 02


Westermann - Gesellschaftsrecht II   (09 100 V) - Do 16-19 h, Fr 8:30-11 h - Hs. III

Die vorläufige Veranstaltungsliste des Fachbereichs für das Sommersemester wies noch am 7. Februar für Gesellschaftsrecht II noch ein drohendes N.N. aus. Aber Prof. Heintzen und die Wissenschaftliche Einrichtung Zivilrecht waren nicht untätig, denn nunmehr ist aus N.N. Westermann geworden. Westermann? Das kann doch nicht sein! Dies hätte ich auch gedacht, wenn ich es nicht selbst aus dem Munde der Herren Heintzen und Grothe erfahren hätte. Also nochmals: Herr Westermann, Harm Peter, ist wirklich der bekannte handels- und wirtschaftsrechtliche Autor und Dozent aus Tübingen. Der Fachbereich und insbesondere "unsere" Wahlfachgruppe haben also wöchentlich donnerstags nachmittags und freitags vormittags ein vierstündiges Highlight zu bieten - hingehen! Aber: Leider erinnert die Gewinnung des prominenten Dozenten im Sommersemester an ein länger anhaltendes Problem: die noch immer nicht geregelte Nachfolge von Prof. Dr. Schulze-Osterloh.

Inhaltlich wird es um das Recht von GmbH, AG und GmbH und Co KG mit den Schwerpunkten Gründung und Organisation gehen und auf das hoffentlich vorhandene Wissen aus Gesellschaftsrecht I aufgebaut.


Franke - Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht   (09 102 AG) - Mi 13-16 h - R. 2212

In der AG kannst Du eine erste Bilanz ziehen, inwieweit Du das Unternehmen Wahlfachgruppe IV wirklich durchstehen kannst. Denn, all die graue Theorie aus bereits schon gehörten Vorlesungen und die Praxis der kaufmännischen Buchführung mündet nunmehr in die examensrelevante Fallbearbeitung. Die Technik der Fallösung im Bilanz- und Steuerrecht wird in den kurzweiligen AG-Stunden erlernt werden, der Dozent bemüht sich um jeden Teilnehmer und die AG kann auch der wiederholten Übung in Vorbereitung auf das Examen dienen. Das Wagen weiterer Kommentare hieße "Eulen nach Athen tragen". - daher zum Abschluß ein Zitat aus dem DEFO-Info des vergangenen Semesters: "Inzwischen avanciert auch diese AG schon fast zum Klassiker. ... P.S.: Im KVV gibt es Kommentare zu den Klausurenkursen (wenngleich auch in diesem Fall wenig aussagekräftig), in diesem Werk allerdings nicht, daher an dieser Stelle ein ganz dickes Dankeschön an Herrn Franke für das" auch in diesem Semester zusätzliche "Anbieten eines WFG-IV-Klausurenkurses in diesem Semester!"


Scherzer-Schelletter - Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Überschußeinkünfte nach EStG   (09 104 V) - Mi 16-18 h - R. 3315

Der Titel sagt fast alles zum Inhalt. Es wird um den öffentlich-rechtlichen Teil des Steuerrechts und insbesondere die "VwGO" des Abgaben- und Steuerrechts gehen. Auch die Finanzgerichtsordnung und somit das Prozeßrecht wird nicht zu kurz kommen. Der berufliche Hintergrund der Dozentin bietet dafür Gewähr, ist sie doch Richterin am Berliner Finanzgericht. Wir danken Frau Scherzer-Schelleter für Ihre Lehrbereitschaft und Herrn Heintzen für seine Bemühungen zur Gewinnung der Dozentin.

P.S.: Wer etwas für den Background (künftiger) eigener Steuererklärungen tun will, ist hier richtig. So behandelt die Dozentin auch die Grundzüge der Überschußeinkünfte nach dem Einkommensteuergesetz.


Grimm - Buchführung   (09 103 AG) - Di 16-18 h - R. 2215

Wir geben der enttäuschten Leserschaft hiermit bekannt: Nichts Neues im DEFO-Info. Die Dozentin ist bewährt, die Veranstaltung gibt es allsemesterlich und Klagen über beide/s sind nicht einmal an unsere buchführenden Augen und Ohren gedrungen. Somit darf auch im Sommer Buch geführt werden - und dies nicht nur durch Einsteiger in die Wahlfachgruppe IV. Denn gemäß des Satzes eines Altkanzlers ist in der Politik (und somit auch im wahren Leben) entscheidend, "was hinten herauskommt". Selbst wenn gerade dieser Kanzler über einige Zahlungseingänge nicht gar so gut Buch führte, hat der Spruch doch auch und gerade wirtschaftliche Gültigkeit: Nur wer weiß, was er verdient hat, weiß auch, was er - auch als fertiger Jurist - ausgeben kann.

Ihr werdet doppelt Buch führen, die technischen und rechtlichen Grundlagen der kaufmännischen Buchführung erfahren und erlernen, Beispiele berechnen und buchen. Mitzubringen sind die in der Wahlfachgruppe üblichen Gesetzestexte.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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