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Es gehört zur Tradition der Universität, Brücken zur Praxis zu schlagen und für Honorarprofessuren Persönlichkeiten zu gewinnen, die durch ihre professionelle Arbeit Maßstäbe setzen. Der Harvard-Absolvent (Master of Laws, 1983) ist seit 1984 in New York als Rechtsanwalt zugelassen und führt seit 1985 in Hamburg eine Rechtsanwaltskanzlei; kürzlich wurde in Berlin eine Dependance eröffnet. Der renommierte Jurist ist bereits seit 1997 als Lehrbeauftragter an der FU tätig. Mit zahlreichen erfolgreichen Grundsatzprozessen bis zum Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht hat Matthias Prinz in den letzten Jahren Rechtsgeschichte geschrieben, das Medienrecht verändert und die Stellung der von Medienberichterstattung Betroffenen erheblich verbessert. Er hat in vielen Veröffentlichungen zu medienrechtlichen Fragen Stellung genommen und ist Co-Autor eines Standardwerkes zum Medienrecht. Der breiten Öffentlichkeit wurde Prinz durch spektakuläre Prozesse für prominente Mandanten wie Christoph Daum, Karl Lagerfeld, Claudia Schiffer, Prinzessin Caroline von Monaco u.a. bekannt. FU-Pressedienst |
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