DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 02/03 | |||||||||||||||||||||||||||||
Was haben Herr Professor Lecheler und ein Rammstein-Song gemeinsam? Absolut gar nichts. Herr Professor Lecheler ist nicht laut, versucht nicht, rebellisch zu sein und er erregt bei mir keine Lachanfälle, wenn ich seinen Texten lausche. Wäre aber auch eher verwunderlich, schließlich geht es doch bei ihm in diesem Semester um den Aufbau der Europäischen Union, zum Beispiel das Zustandekommen von Richtlinien, Kompetenzen und Aufgaben der Organe und ähnliches. Auch mit einem N'Sync-Song hat er nur sehr entfernte Ähnlichkeit. Er ist nicht eine fünffach multiple Persönlichkeit (jedenfalls nicht, das wir wüssten) und es fallen nicht reihenweise junge Frauen mit einem zweifelhaften Geschmack auf ihn herein. Und soweit wir wissen, ist noch keine Frau vor ihm in Ohnmacht gefallen. Nein, wenn man versucht, Herrn Professor Lecheler mit Musik zu vergleichen, muss man wohl nach einem anderen Vergleich suchen. Ich denke da an eine Blockflötensolo im Verwandtenkreis. Sympathisch, wirklich, sehr nett. Und leider ziemlich ...
Eine Veranstaltung, die jeder Wahlfachgrüppler besuchen sollte. Schließlich ist dies zur Zeit die einzige Veranstaltung, in der man lernt, europarechtliche Fälle zu bearbeiten. Egal, ob man seinen Schein hier erschlagen möchte, das gelegentlich von demselben Professor angebotene Seminar wählt oder eher darauf hofft, dass Herr Prof. Randelzhofer sein völkerrechtliches Seminar wieder anbietet. Hier sollte man wohl auch so einmal vorbeischauen.
Stellt Euch vor, Staat A wird regiert von einem häßlichen Typen mit Schnurrbart. Der Schnurrbart an sich ist zwar schon furchtbar, aber nicht strafbar. Stellt Euch aber dann vor, Staat A wird permanent verdächtigt, Atomwaffen zu besitzen. Dies aktualisiert sich plötzlich, obwohl das niemand so genau weiß, weil es sich gerade keiner anschauen darf. Der häßliche Typ lässt nämlich niemanden herein (gehen Sie davon aus, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass der häßliche Typ nur deshalb niemanden ins Land lässt, weil ihm beim Rasieren die Hand ausgerutscht ist und er sich ohne den schönen Schnurrbart nicht traut, vor die Tür zu gehen). Staat B möchte jetzt gerne den häßlichen Typen ausradieren und Staat A angreifen, auch wenn Staat B das noch nicht so genau weiß. Darf Staat B das? Diese und andere Fragen beantwortet das Völkerrecht. Ein sicherlich sehr guter Einstieg in diese Wahlfachgruppe ist die Vorlesung von Prof. Randelzhofer zum Völkerrecht. Prof. Randelzhofer selbst ist nicht nur ein sehr erfahrener Völkerrechtler mit Leib und Seele, sondern auch eine internationale Größe auf diesem Gebiet. Das Völkerrecht behandelt er souverän und versteht es, auch bei Einsteigern, die vielleicht noch nicht so überzeugt sind, Interesse dafür zu wecken. In diesem Semester steht das Friedensrecht an. Das beginnt damit, warum Völkerrecht überhaupt Recht ist und was überhaupt ein Völkerrechtssubjekt ist. Es werden die völkerrechtlichen Quellen und dann unter anderem das Recht der völkerrechtlichen Verträge behandelt. Friedensrecht deshalb, weil es eben nicht um Gewaltanwendung geht. Das kommt dann erst im zweiten Teil dieser Veranstaltung im nächsten Semester dran.
In dieser Veranstaltung wird das Recht der Internationalen Organisationen besprochen, man denke z.B. an die UNO. Behandelt wird, wann etwas eine sogenannte "international non-governmental organization" ist und somit kein Völkerrechtssubjekt und wann eine sogenannte "international governmental organization" und deshalb ein Völkerrechtssubjekt vorliegt. Und zum Beispiel, wo sich die EU einordnet (nämlich noch ein bisschen woanders.). Und das ist alles ziemlich interessant. Zumal Vergau früher Botschafter war und sich daher sowohl juristisch als auch politisch mit den Problemen auskennt. Dies dürfte auch dafür bürgen, dass es sich hier nicht um eine rein wissenschaftliche Veranstaltung handelt, sondern dass die Praxis nicht zu kurz kommt. Alles in allem eine lohnende Veranstaltung.
Völkerrecht (Public International Law) ist in der heutigen zivilisierten Gesellschaft als Grundprinzip alles Rechts nicht mehr hinwegzudenken. Es beeinflusst den Umgang der Nationen miteinander, aber auch den Umgang der Nationen mit sich selbst. Die englische Sprache nimmt hier eine wichtige Funktion ein, um die Kommunikation zwischen den Nationen und das Verständnis der verschiedenen Rechtsordnungen und Gesetze zu fördern. Viele Fälle und auch Literatur sind zumeist nur in englischer Sprache zu erhalten. Diese AG wird eine Einführung in die englische Terminologie bieten, stellt aber keinen Sprachkurs da. Die aktive Mitarbeit, trotz eventueller Sprachhemmungen, wird erwartet. Dieses schult zum einen die eigenen Englischkenntnisse, zum anderen werden Grundlagen anhand von Fällen vermittelt. Englische Textausgaben von völkerrechtlichen Verträgen sind erwünscht, das Lehrmaterial wird als Kopie in der Veranstaltung ausgegeben. Es wird erwartet, gewisse Vorkenntnisse im Völkerrecht zu besitzen, da sonst die Mitarbeit sehr schwierig wird. Ein sogenannter "Lustschein" wird erteilt.
Im Sommersemester `02 hat Bartsch wieder seinen ersten Teil der Vorlesung zum Internationalen Menschenrechts abgehalten. Es wurden im allgemeinem die zur Zeit bestehenden Systeme auf internationaler Ebene erklärt. Jetzt folgt wie gewohnt der zweite Teil. Hier wird unter anderem die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) sowie die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) dargestellt. Vor allem die OAU ist momentan hochaktuell, tagte doch vor kurzem eine Versammlung der Afrikanischen Staaten in Durban, Südafrika, um über die Bausteine einer "Afrikanischen Union" zu diskutieren, ähnlich dem Vorbild der Europäischen Union. Erörtert werden soll auch die Effizienz verschiedener internationaler Schutzsysteme - mit Hauptaugenmerk auf der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihre große Reform von 1998. Voraussetzung sind also der Besuch des ersten Teils dieser Veranstaltungsreihe sowie fundierte Kenntnisse des Völkerrechts. Für ERASMUS- und LL.M.-Studenten kann bei Leistung einer Hausarbeit ein "Lustschein" ausgestellt werden.
Frisch habilitiert bietet Herr Dr. Dörr, LL.M., jetzt das Examinatorium zum Völker- und Europarecht an. In ihm habt Ihr einen sowohl fachlich als auch didaktisch fähigen Dozenten. Was sollte man dazu wohl schreiben, außer die dringende Empfehlung an alle Wahlfächler der Gruppe XI hinzugehen. Aber eigentlich könnten wir uns wohl auch das sparen, da Ihr das wohl sowieso tut.
In dieser AG soll auf den European Law Moot-Court vorbereitet werden. Also ganz im Allgemeinen: Ein Moot-Court ist eine Gerichtsverhandlungssimulation, in der verschiedene Gruppen, die sich aus Studenten unterschiedlicher Universitäten bilden, vor einem Gericht, das sich aus hochrangigen fertigen Europarechtlern zusammensetzt, gegeneinander antreten. Dies geschieht dann wie vor dem EuGH, das heißt, man muss einen Fall vertreten. Dazu muss man sich natürlich vorbereiten und sich überlegen, mit welcher Strategie man am besten die Argumente der gegnerischen Partei aus dem Feld schlägt. Erforderlich sind dazu natürlich zunächst sichere Sprachkenntnisse in Englisch und eventuell Französisch, sowie selbstverständlich gute Europarechtskenntnisse. Alleine muss man jedoch nicht antreten, schließlich bekommt man sowohl Rückhalt und Ansporn von den Kollegen sowie strategische und mentale Unterstützung der betreuenden Lehrstuhlmitarbeiter Nele Behr und Daniel Meltzian. Wer also Spaß daran hat, eine interessante Erfahrung zu machen und andere mit Argumenten in der Luft zu zerreißen, der sollte hier teilnehmen. Näheres dazu findet Ihr auch unter http://www.fu-berlin.de/jura/projekte/wettbewerbe/elmcindex.html.
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