DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 02/03 | |||||||||
Wer schon immer gerne wissen wollte, wo alte Weisheiten wie: "Augen auf, Kauf ist Kauf", "Mitgefangen, mitgehangen" oder "Da, wo der Esel sich wälzt, da lässt er die Haare" herkommen, der sollte mal einen Blick in diese Vorlesung werfen. Die Lehrveranstaltung geht detailliert auf die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit ein, bei letzterer wird vor allem die verfassungsrechtliche Entwicklung näher beleuchtet. Begleitend werden Klausuren und Hausarbeiten während des Semesters angeboten. Mit Prof. Ebel leitet ein absoluter Experte diese Lehrveranstaltung, wer sich also für die Materie der Rechtsgeschichte interessiert und sich damit auch gerne beschäftigt, dem ist diese Wahlfachgruppe nur zu empfehlen.
Die Reform der Juristenausbildung führt die Rechtswissenschaften immer weiter weg von ihren Ursprüngen, insbesondere die Rechtsgeschichte wird dazu verdammt, ein Schattendasein zu führen. Aber unser Fachbereich stemmt sich mit der "gesamten" Kraft gegen diese Entwicklung und bietet weiterhin eine Veranstaltung im Bereich der Römischen Rechtsgeschichte an. Die Modeveranstaltungen, wie Mediation oder sonstige Vorlesungen mit rechtsanwaltlichen Bezügen, werden bald den Weg alles Vergänglichen gehen oder die Juristenausbildung wird vollkommen an die Fachhochschulen wandern. Aber die althergebrachte Rechtsgeschichte bleibt eines der letzten Überbleibsel einer universitären Ausbildung. In meinen Augen sollte das Studium nicht nur der Herstellung guter Arbeitnehmer dienen, sondern gebildete Menschen hervorbringen. Die juristischen Kenntnisse wären reine Nebenerfolge. Diese schöne Tradition wird mit der Digestenexegese fortgeführt. Dr. Ahcin behandelt in diesem Semester die adjektizischen Klagen, die Noxalhaftung, Delegation und Novation sowie den Auftrag (mandatum). Zwecks Scheinerwerbs werden zwei Klausuren angeboten.
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