DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 02/03 | ||||||||||||
Die Rechtssoziologie untersucht die tatsächliche Funktion des Rechts in der Gesellschaft, verkürzt gesagt "Was macht Recht?". Die Vorlesung zielt auf die Einarbeitung in die Wahlfachgruppe I und führt in die Themen und Methoden der empirischen Rechtssoziologie ein. Sie setzt sich mit der tatsächlichen Rechtssetzung und -anwendung und der Relevanz gesellschaftlicher Unterschiede auseinander. Speziell werden die Methoden der empirischen Sozialforschung, Effektivitätsforschung und Justizforschung behandelt.
Das bedeutendste Mittel der empirischen Rechtssoziologie ist die statistische Analyse, deren Methoden sich kaum erlesen lassen, sondern vielmehr erarbeitet und erprobt werden müssen. Die rechtssoziologische Übung ist eine gute Unterstützung beim Erlernen der Methoden. Weiterhin wird der gesamte Stoff der obigen Vorlesung vertieft. Im Verlauf der Übung werden vier Klausuren angeboten. Sie behandeln den soziologischen Rechtsbegriff, einen Klassiker der Rechtssoziologie und die letzten beiden Klausuren stammen aus dem Bereich der empirischen Rechtssoziologie.
Das rechtsphilosophische Colloquium - veranstaltet von Prof. Bohnert - stellt am Fachbereich eine Tradition dar. In jedem Semester trifft sich ein kleiner Kreis zur Lektüre eines rechtsphilosophisch einschlägigen Textes. Sie trifft sich am Donnerstagabend. Nachdem der Dozent im ersten Treffen einen Monolog über das Leben des Philosophen und seine Zeit gehalten haben wird, beginnt die gemeinsame Lektüre. Ein Student liest den Text vor und es folgt das gemeinschaftliche Erschließen von Zusammenhang und Sinn. Immer wieder kommt es zu lebhaften Diskussionen innerhalb des Colloquiums, wobei ein jeder die Möglichkeit erhält, seine Sicht der Dinge vorzustellen. Hier ist die einmalige Möglichkeit, eine tiefe Bekanntschaft mit einem philosophischen Text herzustellen.
Die leidensvolle Zeit der Examensvorbereitung hält für die Studierenden des Wahlfachs Rechtsphilosophie einen Lichtblick bereit, denn neben der Beschäftigung mit den alltäglichen Rechtsproblemen verbleibt die Möglichkeit, die normativen Grundlagen der Rechtsordnung zu reflektieren. Die Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung bietet die einmalige Gelegenheit, die Rechtsphilosophie pragmatisch und ergebnisorientiert vorzubereiten. Wichtige Texte werden wiederholt, Lernbögen fassen die behandelten Theorien gedächtnisfreundlich zusammen und gekrönt wird alles mit drei Klausuren (5-stündig). Ich beneide die Wahlfachgruppe um diese Vorbereitung der Superlative, denn mehr kann man kaum erwarten. Die Wahlfachgruppe hat mit den Veranstaltungen von Dr. Mahlmann eine wahre Bereicherung gefunden. Leider findet nicht in jeder Wahlfachgruppe eine solche Examensvorbereitung statt.
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