DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 02/03 | ||||||||||
Im ersten Teil des Vorlesungszyklusses zum Sozialrecht führt Prof. Maier in das Sozialrecht ein und stellt den allgemeinen Teil des Sozialrechtes vor. Das Sozialrecht ist sehr kurzlebig geworden und die Abstände zwischen den einzelnen Änderungen betragen nur noch wenige Monate, wobei auch größere Kodifikationen in Angriff genommen werden, zum Beispiel das neunte Sozialgesetzbuch. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, die allgemeinen Prinzipien des Sozialrechts zu kennen, um im Wust der Paragrafen nicht die Übersicht zu verlieren. Die Bedeutung des Sozialrechts darf nicht unterschätzt werden, obwohl es in der Ausbildung nur ein Schattendasein führt. Schließlich sind 98 % unserer Bevölkerung von der Sozialversicherung betroffen. Im Rahmen des demographischen Wandels kommen große Probleme auf das Sozialrecht zu. Die nächsten Reformen sind im Rahmen der Krankenversicherung zu erwarten. Für den künftigen juristischen Nachwuchs sind deshalb Kenntnisse des Sozialrechts unerlässlich.
Der Versorgungsausgleich bei Ehescheidung oder das Rentensplitting bei der künftigen Hinterbliebenenversorgung von Witwen und Witwern sind eklatante Beispiele aus dem Spannungsbereich des Sozialrechts, was häufig verkannt wird und doch so bedeutsam ist. Dazu bedarf es auch der Kenntnis des sozialrechtlichen Verfahrensrechts, um in der Verwaltung, in der Anwaltschaft und der Gerichtsbarkeit sozialrechtlich erfolgreich agieren zu können. In der Vorlesung werden das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren und das sozialgerichtliche Verfahren dargestellt. Aus obigen Gründen handelt es sich für alle engagierten Sozialrechtlicher um eine absolute Pflichtveranstaltung.
Nachdem im letzten Semester das allgemeine Privatversicherungsrecht behandelt wurde, möchte Prof. Baumann das besondere Privatversicherungsrecht in seiner Vorlesung darstellen. Der Dozent behandelt ausgiebig die Besonderheiten der einzelnen Versicherungsarten, zum Beispiel des Haftpflicht- oder Krankenversicherungsrechts. In jedes Gebiet wird ein kurzer Blick geworfen, ohne in zu vielen Details die Übersicht zu verlieren. Zum besseren Verständnis werden an der Tafel die Beziehungen der Versicherungsnehmer zum Versicherer graphisch dargestellt. Während der Behandlung der Transportversicherung entstanden im Verlauf einer Veranstaltung schon kleine Kunstwerke, denn hier gibt es ein wahres Gewirr von Ansprüchen. Prof. Baumann ist auf dem Gebiet des Versicherungsrechts eine absolute Koryphäe. Am Ende des Semesters habt Ihr einen Überblick über den gesamten Bereich des besonderen Privatversicherungsrecht.
Im Rahmen des Vorlesungszyklusses Privatversicherungsrecht werden in der dritten Vorlesung das Versicherungsaufsichts-, Versicherungsgesellschafts- und das Versicherungskartellrecht behandelt. Mit drei Veranstaltungen hat das Privatversicherungsrecht schon gigantische Ausmaße angenommen. Hier wird sogar noch das Privatversicherungsrecht verlassen und das Aufsichtsrecht ausführlich behandelt. Es handelt sich um öffentlich-rechtliches Verbraucherrecht zum Wohle des Versicherungsnehmers. In der jüngsten Vergangenheit kam es zu großen strukturellen Veränderungen in der Versicherungsaufsicht, denn das Bundesamt für Versicherungsaufsicht wurde zu einem Teil der umfassenden Aufsicht über alle Finanzdienstleister. Eine lange Tradition der eigenständigen Versicherungsaufsicht endete. Diese Entwicklungen werden bestimmt intensiv besprochen werden. Hoffentlich hat die Arbeitsbelastung des Lehrstuhls Prof. Schirmers etwas abgenommen, denn in der letzten Veranstaltung wurde erst zur Mitte des Semesters eine zudem unvollständige Veranstaltungsgliederung ausgeteilt, die leider auch nicht ergänzt wurde. Allen Studierenden der Wahlfachgruppe wird ein vertiefter Einblick in das Versicherungswesen geboten.
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