DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 02/03 | ||||||||||||
Eigentlich habt Ihr nach Eisenbergs Plan im letzten Semester die Vorlesung Kriminologie I gehört und könnt jetzt mit dem Thema weitermachen. Von Vorteil wäre dies bestimmt schon, allerdings sind die beiden Veranstaltung nach langjähriger Erfahrungen größtenteils doch nicht aufeinander aufbauend. Man könnte also auch einfach so diese Veranstaltung besuchen. Die Lesung hält der Meister der Kriminologie selbst, der einzige Kriminologieprofessor an unserem Fachbereich. Er benutzt sein Buch intensiv, und als Service sozusagen - natürlich auch, um auf dem Level der didaktischen Modernität zu bleiben - stellt er Fragen über das gerade Vorgelesene. Manch einem Studenten mag dieses nicht gefallen, allerdings wird alles Notwendige für das Examen angesprochen und man kann sehr viel Inhalt aus den Veranstaltungen mit nach Hause nehmen. Die Vorlesung behandelt in einem ersten Teil Zusammenhänge der Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen sozialen bzw. Gruppennormen sowie grundlegenden durch Gesetz verankerten Konzeptionen. In einem zweiten Teil werden die Abläufe der Strafverfolgung erörtert, beginnend bei der Anzeigeerstattung über den Ermittlungsvorgang bzw. Fragen der Einstellung des Verfahrens bis hin zur Hauptverhandlung. Im dritten Teil werden Entstehungszusammenhänge von Kriminalität als Gesamterscheinung dargestellt, getrennt nach Delikts- und Tätergruppen sowie kulturell-technischen, wirtschaftlichen und räumlichen bzw. zeitlichen Gegebenheiten. Im abschließenden Teil wird auf Entstehungszusammenhänge der Straftat als Einzelerscheinung eingegangen, mit Fragen zur Tatsituation, zum Täter-Opfer-Verhältnis und zur wiederholten Tatbegehung bzw. Opferwerdung bis hin zur Erörterung der verschiedenen empirischen Befunde hinsichtlich des Täters wie auch des Straftatopfers.
In Eisenbergs System seid Ihr jetzt im zweitem Semester der Wahlfachgruppe. Hier bietet er Kriminologie II und das Jugendstrafrecht an (letztes Semester waren es Kriminologie I und Strafvollzug). Eisenberg ist DIE Koryphäe für Kriminologie am Fachbereich - zugegeben, leider fehlt uns der Vergleich, da er auch der einzige Kriminologe am Fachbereich ist. Der Mangel an Auswahl wird aber durch gute Veranstaltungen durch Eisenberg und Co. kompensiert. Er nimmt alle relevanten Punkte durch und bereitet einen gut auf das Examen vor; er selbst prüft dieses Fach auch im Examen. Mit großer Wahrscheinlichkeit werdet Ihr ihn, sofern Ihr diese Wahlfachgruppe wählt, im Examen wiedersehen. Eisenberg liest gerne aus seinem Buch zur Kriminologie; dieses stellt zugleich das Standardwerk dieser Wahlfachgruppe da. Angesprochen wird die prozessuale (unter anderem Vor- und Hauptverfahren) sowie die materielle Seite des Jugendstrafrechts, Theorien dazu, aber auch wieso das Jugendstrafrecht anders ist als das "normale" Strafrecht. Gesellschaftliche Aspekte wie die Voraussetzungen für die Begehung einer Straftat eines Jugendlichen oder die Entwicklung des Jugendstrafrechts werden ebenfalls erörtert. Eben eine typisch kriminologisch-empirische Vorlesung.
Nicht nur die theoretische Wissenschaft ist wichtig, es geht im Jurastudium vorrangig darum, dieses erlangte Wissen in die Tat umzusetzen. Dies ist besonders bedeutsam im Hinblick auf die Examensklausuren, die in naher Zukunft anstehen. Die Arbeitsgemeinschaft bietet einen ersten Zugang zu den Themengebieten der Kriminologie. Erörtert werden die Theorien zu den Entstehungszusammenhängen von Kriminalität, Methoden kriminologischer Untersuchungen sowie Befunde und Erkenntnisse zu einzelnen Teilbereichen der Kriminologie. Herr Puschke hält am Fachbereich erstmals solch eine AG - also mal sehen, wie es sich so entwickelt. Auch hält er die AG gleich doppelt.
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Klausurenkurs und Examinatorium - ein echter Klassiker im immer wiederkehrenden Reigen der "Eisi"-Veranstaltungen und Pflichtübung für jeden angehenden Kriminologen. Schließlich ist es nicht unwahrscheinlich, in der mündlichen Prüfung dem Meister höchstpersönlich zu begegnen. Und aus wohlunterrichteter Quelle habe ich erfahren, daß seine Gedankengänge für den durchschnittlichen Studierenden nicht ohne weiteres zu verstehen sind. Daher ist eine Generalprobe dringend zu empfehlen.
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... Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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