DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 02/03 | |||||||||||
Der Betriebsrat möchte die Kündigung verhindern, die Stechkarten sollen abgeschafft werden und außerdem muss endlich die Gleitzeit für alle her. Natürlich besteht für einige Regelungen auch noch eine tarifliche Vereinbarung. Ein Arbeitskampf steht vor der Tür, aber der hat im Betriebsverfassungsrecht eigentlich nichts verloren, denn hier steht die Beteiligung der Arbeitnehmer am Betriebsleben im Mittelpunkt. Das gesamte Gebiet ist politisch sehr umstritten und dementsprechend schnell können sich nach der Wahl viele Dinge ändern. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Grundzüge zu erfassen, um in den vielen Regelungen und erwartbaren Neuregelungen nicht den Überblick zu verlieren. Prof. Schmitt wird in seiner souveränen Art das Betriebsverfassungsrecht darlegen.
Diese Veranstaltung betreut eine "importierte" Privatdozentin aus Freiburg. Frischer Wind in unseren alten Gemäuern des Fachbereiches ist immer eine wohltuende Abwechslung. Die Vorlesung behandelt systematisch das Personalvertretungsrecht. Dieses regelt die Vertretung der Bediensteten (Arbeitnehmer und Beamte) in den Verwaltungen und Eigenbetrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie in den Gerichten. Auf grundlegende Unterschiede zwischen Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das die Vertretungen der Arbeitnehmer in den Betrieben der privaten Wirtschaft zum Gegenstand hat, wird hingewiesen. Erforderlich ist eine aktuelle Ausgabe des Bundespersonalvertretungsgesetzes sowie des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Berlin.
Für engagierte Studenten der Wahlfachgruppe VI, die kurz vor dem Examen stehen, bietet sich hier die Möglichkeit, das gesamte Arbeitsrecht zu wiederholen. Neben dem materiellen Recht bildet das Arbeitsverfahrensrecht einen weiteren Schwerpunkt der Veranstaltung. Der Stoff wird anhand von Fällen aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und Examensklausuren behandelt. Die neuen Entwicklungen in Rechtsgebiet werden auch nicht vernachlässigt, zudem werden Bezüge zum Handels- und Gesellschaftsrecht hergestellt. Die Veranstaltung ist aus der Examensvorbereitung nicht hinwegzudenken.
Arbeitsverhältnisse - eine Quelle voll sprudelnder Probleme. Oder anders ausgedrückt: Voll die Problemquelle, ey. Arbeitnehmer wird eingestellt, Arbeitnehmer wird gekündigt. Zwischendurch will der Arbeitnehmer auch noch Urlaub nehmen. Leider Probleme, die jedem Jurastudenten nicht nur im Leben, sondern vor allem auch im Examen begegnen können. Sei es in der mündlichen Prüfung im gemischten Recht oder in Form einer zivilrechtlichen Klausur mit arbeitsrechtlichem Einschlag. Daher hat der Dozent, RiArbG Schleusener, diese Veranstaltung nicht nur für Wahlfachstudenten vorgesehen, sondern wird auch alle anderen Examenskandidaten mit dem notwendigen Wissen versorgen.
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