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[Menschenrechtler im Visier der Stasi]

„Ich besitze nichts. In der Zelle kann ich mir die kahlen weißen Wände anschauen oder einige Schritte hin und her gehen. Jeder, auch der geringste Beschäftigungsversuch wird sofort unterbunden. So sitze ich nach den Vernehmungen und an den „freien“ Wochenenden in einer totenstillen Zelle. Mein Sitzplatz ist der freie Raum zwischen dem Kopfende der Pritsche und der Zellenwand. Eine Fläche von höchstens 60 x 60 cm, gerade groß genug, um auf einem Hocker sitzen zu können.“ So zitiert Klaus-Dieter Müller in dem Buch „Die Vergangenheit lässt uns nicht los“ einen ehemaligen politischen Häftling in der DDR. Er sei inhaftiert worden, weil die Stasi glaubte, ihn der schweren Spionage überführen zu können, ohne Beweise dafür zu haben. Nach heutigen Forschungsergebnissen waren in der DDR 175.000 bis 231.000 Gefangene Opfer der politischen Strafjustiz und SED-Willkür.

Seit ihrer Gründung 1969 setzte sich die unabhängige Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ (AI) verstärkt auch für politische Häftlinge in der DDR ein. In ihrer im Jahr 2001 an der Freien Universität Berlin erschienenen Dissertation beschreibt die Politikwissenschaftlerin Anja Mihr erstmals detailliert die Vorgehensweise der Organisation in der DDR und schildert Möglichkeiten und Grenzen, Erfolge und Misserfolge ihrer Arbeit. Mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten im Oktober 1990 ergab sich die bis dahin einzigartige Möglichkeit, die Wirkung von Amnesty International anhand von staatlichen Akten nachzuvollziehen. Durch Sichtung des umfangreichen Archivmaterials und Interviews mit ehemaligen Häftlingen und AI-Mitarbeitern war Mihr in der Lage, politische Entscheidungsfindungen der DDR-Regierung, deren Beurteilung von AI-Aktivitäten und ihre Gegenmaßnahmen zu dokumentieren.

So kann die Autorin heute bestätigen, dass die Quellen, von denen AI ihre Informationen über politische Gefangene in der DDR erhielt, zuverlässig waren, obwohl die unabhängige Organisation bis 1989 stets die Befürchtung hegen musste, im herrschenden Ost-West-Konflikt instrumentalisiert zu werden. Da AI als „Feindorganisation“ von staatlichen Stellen aus der DDR nur sehr selten Auskünfte über politische Inhaftierungen bekam, war sie größtenteils auf westliche Institutionen, ehemalige DDR-Gefangene und Angehörige von Inhaftierten angewiesen, deren Objektivität stets in Frage gestellt werden musste. Der direkte Kontakt mit Häftlingen oder Angehörigen in der DDR, beispielsweise durch Gefängnisbesuche oder Prozessbeobachtungen, wurde vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gewissenhaft verhindert. Stattdessen war die Stasi stets auf der Suche nach zusätzlichen Argumenten, die den „staatsfeindlichen“ Charakter der Menschenrechtsorganisation belegen und bei der DDR-Bevölkerung ein negatives Bild von AI erzeugen sollten. Das ging so weit, dass das MfS behauptete, Amnesty arbeite mit westlichen Geheimdiensten zusammen – ein Vorurteil, dass noch heute das Bild vieler Ostdeutscher von AI prägt.

Kein entschiedener Protest gegen Schießbefehl

Anja Mihr verschweigt in ihrer Arbeit jedoch nicht, dass AI die Verleumdung durch das MfS nicht glaubwürdig entkräftigen konnte, weil die Organisation nicht von Anfang an alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR konsequent moralisch verurteilte. Beispielsweise protestierte AI nie entschieden gegen den Schießbefehl an der Berliner Mauer, da man – nach außen hin – den Standpunkt vertrat, ein Land wäre völkerrechtlich dazu berechtigt, seine Einwohner am Verlassen des Landes zu hindern. Außerdem würden „Grenzverletzer“ vor den Selbstschussanlagen an der Mauer gewarnt und wüssten somit, welcher Gefahr sie sich aussetzten. Das Kriterium einer „extra-legalen“ Hinrichtung, das laut AI-Mandat bei der „Adoption“ eines „Falles“ erfüllt sein musste, sei somit nicht gegeben. Innerhalb der Organisation wurde diese Regelung stark kritisiert, aber erst 1991 wurde der Einsatz für die Abschaffung von Selbstschussanlagen und Schießbefehlen in das AI-Mandat aufgenommen.

Ein weiteres Problem von Amnesty International bei der Arbeit zur DDR bestand auch darin, dass die „Adoption“ eines DDR-Häftlings bei den einzelnen Gruppen der Organisation ziemlich unpopulär war. Da die meisten politischen Gefangenen in der DDR nicht aufgrund ihrer oppositionellen Haltung zum herrschenden System, sondern „lediglich“ wegen „versuchter Republikflucht“ eingesperrt waren, galten sie als wenig spannende „Fälle“ und die AI-Gruppen waren entsprechend unmotiviert, für sie zu kämpfen.

Trotz aller Schwierigkeiten beim Einsatz für die Menschenrechte in der DDR kommt Anja Mihr zu dem Ergebnis, dass sich die Situation mit der Zeit verbesserte. So beobachtete die Organisation Mitte der 70er Jahre, dass mehr Ausreisewillige das Land verlassen durften und Haftstrafen oft geringer ausfielen. 1987 wurde in der DDR außerdem die Todesstrafe abgeschafft. All diese Verbesserungen waren wohl auf den Druck der internationalen Öffentlichkeit zurückzuführen, die nicht zuletzt durch Kampagnen und Proteste von Amnesty International auf die in der DDR herrschenden Missstände aufmerksam geworden war.

Franziska Garbe

Literatur:
Anja Mihr, Amnesty International in der DDR. Der Einsatz für die Menschenrechte im Visier der Stasi, Berlin: Ch. Links Verlag, 2001

Foto: Glaser

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