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von Beate Hammers Am 16. und 17. Januar 2001 haben Wahlen zu zwei zentralen Gremien der Freien Universität stattgefunden. Die Mitglieder des Akademischen Senats (einschließlich seiner Erweiterung) sowie die universitären Mitglieder des ruhenden Kuratoriums gemäß §64 BerlHG sind für die Amtszeit vom 01.04.2001 bis zum 31.03.2003 neu gewählt worden. Die neue Sitzverteilung im Akademischen Senat zeigt in der Gruppe der Professor/inn/en eine deutliche Verschiebung zu Gunsten der Liste der Vereinten Mitte. Sie konnte die Anzahl ihrer Mandate von vier auf sechs erhöhen. Im Gegenzug haben Liberale Aktion und Dienstagskreis je einen Sitz verloren. In der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen ist eine neue Liste Wissenschaft und Zukunft angetreten und hat aus dem Stand einen Sitz errungen. Die Liste LA/Dialog ist erstmals nicht mehr im Akademischen Senat vertreten. Die beiden anderen Listen haben ihre Sitze halten können. Auch bei den Studierenden gibt es eine veränderte Sitzverteilung: DEFO und JUSOs/LHG/Unabhängige FSIs/INI Semticket sind anders als 1999 in getrennten Listen angetreten und haben nun je einen Sitz gewonnen. Die FSI Naturwissenschaften und Medizin hat die FSIs der Geistes- und Sozialwissenschaften verdrängen können. In der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter gibt es keine Veränderungen. Die Wahlbeteiligung bleibt in allen Mitgliedergruppen deutlich hinter dem Ergebnis von 1999 zurück. In der Gruppe der Studierenden machten von den 41.634 Wahlberechtigten gerade einmal 2.300 (5,5%) von ihrem Wahlrecht Gebrauch. In den übrigen Mitgliedergruppen ist die Wahlbeteiligung im Schnitt um 7% gesunken. Nimmt man ein gleichgebliebenes hochschulpolitisches Interesse an, so kann möglicherweise der Umstand, dass in der kommenden Amtszeit keine Nachwahl des Präsidiums ansteht, das Interesse der Wahlberechtigten gedämpft haben. Viele werden angenommen haben, dass es bei diesen Wahlen um nichts geht. Doch das Gegenteil ist der Fall. In der kommenden Amtszeit werden die zentralen Gremien über die Zukunft des Erprobungsmodells zu entscheiden haben. Die Erprobungsregelungen sind auf eine vierjährige Erprobungsphase befristet, die am 31.12.2002 endet. Rechtzeitig vorher müssen die Weichen in die eine oder andere Richtung gestellt werden. Die Erprobungsregelungen werden derzeit von einer Arbeitsgruppe des Akademischen Senats begleitend evaluiert. Im Juni 2001 wird die Arbeitsgruppe einen Zwischenbericht und im März 2002 den Abschlussbericht vorlegen. Im Sommersemester 2002 steht dann die Entscheidung über Fortsetzung oder Änderung des Erprobungsmodells an. Auf der Grundlage des Abschlussberichts beschließt der Akademische Senat voraussichtlich im Mai oder Juni über das Ergebnis der Evaluation. Zu diesem Ergebnis hat auch das ruhende Kuratorium das Recht zur Stellungnahme. Es wird also aus seinem Schlaf geweckt, um die Freie Universität in einer zentralen Entscheidung zu beraten. Diese enge Terminplanung wird von den in zwei Jahren erneut anstehenden Gremienwahlen bestimmt, die Mitte Oktober 2002 bekannt gemacht werden müssen. Spätestens dann muss feststehen, ob das Erprobungsmodell fortgesetzt wird oder nicht. Dieser Fristenlauf steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass das Land den Hochschulen weiterhin die Entscheidungsspielräume belässt, die aus der Erprobungsklausel erwachsen In den nächsten Monaten stehen darüber hinaus weitere wichtige Entscheidungen an. Der Akademische Senat wird über eine eventuelle Anpassung des Strukturplans entscheiden müssen, wenn die vom Wissenschaftssenator eingesetzten Fachkommissionen ihre Arbeit abgeschlossen haben werden. Der Wissenschaftssenator hat diese Kommissionen zu seiner Beratung einberufen, nachdem der Wissenschaftsrat seine Begutachtung der Strukturpläne der Berliner Universitäten vorgelegt hatte.
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