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Das "allgemeinpolitische Mandat" am Ende! Unser AStA am Anfang?

Am 17. August 1999 hat das Verwaltungsgericht Berlin nun auch im Hauptsacheverfahren bestätigt, was alle ohnehin schon gewußt haben: Dem AStA steht kein allgemeinpolitisches Mandat zu, einer diesbezüglichen Unterlassungsklage von neun RCDSlern und einem DEFO-Mitglied gab das Verwaltungsgericht Berlin in vollem Umfang statt. Auch die Kosten dieses Verfahrens von schätzungsweise über 10.000,- DM müssen aus dem Haushalt der Studentenschaft - also mit Euren Beiträgen - bezahlt werden.

Während der mündlichen Verhandlung vom gleichen Tag versuchten sich der AStA und sein Rechtsanwalt Christian Ströbele ("Jede Klage stärkt die Grundrechte!") noch in Alibigefechten, die jedoch beim Gericht erkennbar auf wenig Resonanz stießen. Insbesondere der vorgetragenen Ansicht, dem AStA sei nicht klar erkennbar, was ihm verboten und was ihm erlaubt sei, konnte das Gericht keinen Glauben schenken. Auch stellte der Vorsitzende Richter klar, daß ein politisches Mandat, wie es sich der AStA wünsche, mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sei.

Zum Hintergrund:

Als Pflichtmitglieder in der Studentenschaft können die Studenten verlangen, daß der AStA als ihr gesetzlicher Vertreter sich auf die Wahrnehmung der gesetzlichen Kompetenzen beschränkt, wozu nach der Rechtsprechung ein allgemeinpolitisches Mandat nicht gehört. Diese Rechtslage war dem AStA spätestens seit dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung vom Januar 1998 bekannt. Dennoch bemühte er sich nach Kräften, diese ihm gezogenen Grenzen zu überschreiten, und erzielte damit umgehend "Erfolge": zwei Ordnungsgelder (5.000,- und 10.000,- DM), die ebenfalls erst einmal zu Lasten der Studentenschaft gehen.

Nun kann man ja durchaus der Meinung sein, daß der Studentenschaft ein allgemeinpolitisches Mandat zustehen müsse (das DEFO ist diesbezüglich bekanntermaßen geteilter Ansicht - auch lehnen wir es mehrheitlich ab, das Verbot des allgemeinpolitischen Mandats gerichtlich durchzusetzen), es kann jedoch nicht im Interesse der Studentenschaft sein, einen aussichtslosen Rechtsstreit bis zum bitteren Ende und mit ständig neuen Kosten durchzuführen.

Aber beim AStA achtet man offenbar nicht auf derlei "Peanuts". Schließlich handelt es sich nur um fremdes Geld. Und überhaupt: "Die seit langem amtierenden "Vertreter" der Mehrheit im Studentenparlament haben es mit ihrer Art geschafft, die studentische Interessenvertretung insgesamt als verantwortungsunwürdig zu brandmarken.

Durch die so verursachte Abscheu der Studierenden vor der Hochschulpolitik und durch die gut organisierte Ausschöpfung des überschaubaren radikalen Potentials gelang es, Macht zu sichern und zu erhalten, ohne auch nur ansatzweise der Verantwortung gerecht werden zu müssen, die das Mandat jedem Träger abverlangt.

Das ist schon irgendwo schizophren: Wäre die AStA-Linie schlicht eine schlechte Interessenvertretung, würden die Listen abgewählt und andere könnten es besser machen. Leugnet der AStA aber seine satzungsmäßigen Aufgaben und betreibt er eine weltfremde Revolutionspolitik, trägt der allgemeine Widerwillen dagegen zum Machterhalt bei. Bei aller Kritik: Ein geniales Konzept. Wäre da nicht noch das, wofür die ganze Interessenvertretung eigentlich da ist, nämlich die Wahrnehmung von Verantwortung im Interesse der Studierenden." (DEFO-Info Sommersemester 1998, S. 37)

In diesem Licht ist der 17. August 1999 für den AStA unserer Freien Universität zu einem äußerst problematischen Tag geworden, denn würde sich unser AStA nunmehr an das Urteil halten - ich gebe zu, dies nicht ernsthaft zu glauben - säße er in der oben beschriebenen strategischen Falle:

Er müßte auf hochschulpolitischem Terrain aktiv werden. Dann aber müßte er sich auf dem Gebiet bewegen, auf welchem insbesondere wir dem AStA seit Jahren intensiv und zunehmend erfolgreich auf die ewig (aus)flüchtenden Füße treten. Die Themen der vergangenen drei Jahre wurden nicht durch die Regierung (AStA), sondern durch uns als größte Oppositionsgruppe (Einrichtung der Fachschaftsräte, Finanzierung der Fachschaftsräte, Urabstimmung zum Semesterticket usw.) oder die anderen Oppositionsgruppen vorgegeben.

Inzwischen gibt es die Fachschaftsräte, deren Finanzierung beginnt sich zu etablieren und die Urabstimmung hat es bekanntlich gegeben. Damit sind wir aber nicht am Ende - das Thema "Kontrolle des AStA durch das Studentenparlament" wird im nächsten Jahr unser zentrales Anliegen sein!

Unter Beachtung dieser Zusammenhänge begreift man zunehmend, warum gerade unser AStA derart verbissen - und im übrigen völlig aussichtslos - gegen das Verbot allgemeinpolitischer Betätigung von Zwangskörperschaften kämpft.

Ein Nachvollziehen der Rechtslage würde den radikalen studentischen Gruppen das Vertrauen ihrer für Begriffe wie Demokratie und politische Fairneß völlig unzugänglichen Aktiven entziehen und sie über kurz oder lang auch die Unterstützung der Wählerschaft kosten. Die sodann auf sich allein gestellten "gemäßigten" Gruppierungen müßten Hochschulpolitik machen.

Das regelmäßig eintretende Desaster am Ende derartiger Versuche kenne ich aus mehrjähriger Mitgliedschaft in Studentenparlament und Akademischem Senats nur allzu gut.

Ein Kommilitone formulierte es drastischer: "Hätten die Kläger statt auf Unterlassung allgemeinpolitischer Betätigungen auf die Verpflichtung des AStA zu lediglich hochschulpolitischen Betätigungen geklagt, so hätte die Klage keinen Erfolg haben können. Das Verwaltungsgericht hätte das Klagebegehren schlichtweg zurückweisen müssen, schließlich kann die Beklagte nicht zu etwas ihr Unmöglichem verpflichtet werden!".

Wenn sich unser AStA aber nicht an das Urteil hält, so wird er zunehmend höhere Ordnungsgelder vom Gericht auferlegt bekommen: Nach 5.000 und 10.000 DM kommen nach Adam Riese 20.000 und 40.000 DM, usw. usf. ...

Auch unser AStA wird irgendwann merken, daß dies nicht geht. Der Streit um eine Fachschaftsfinanzierung zwischen 5.000 und 15.000 DM erscheint da lediglich als ein Fall á la Hilmar Kopper: eben Peanuts.

Es gibt also zwei Lösungsmöglichkeiten: Dieser AStA wird nach all seinen Rechtsbrüchen und den Wortbrüchen der angeblich gemäßigten studentischen Gruppen ("AusländerInnen"liste, AL und AL-Jura sprachen im letzten Wahlkampf u.a. von Transparenz, einer angemessenen Finanzierung der Fachschaften und unüberbrückbaren Differenzen mit den radikal antidemokratischen Gruppen) im Januar endlich durch einen neuen AStA aus der bisherigen Opposition ersetzt (Wählen gehen kann lohnen!).

Als Alternative verbleibt eine Hinwendung des bisherigen AStA zu seiner eigentlichen Bestimmung - der Hochschulpolitik. Aber daran kann ich einfach nicht glauben - ebenso wenig wie an einen "Demokratischen Sozialismus"!

Andreas Schulz



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