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AStA wieder einmal mit Vollgas gegen die Wand - Schaden begleicht die Studentenschaft (August 1999)
- Urteil des VG Berlin vom 17.08.99 -

Am 17.08.99 hat das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt, was alle schon gewußt haben:

Dem AStA steht kein allgemeinpolitisches Mandat zu, einer diesbezüglichen Unterlassungsklage von neun RCDSlern und einem DEFO-Mitglied gab das Verwaltungsgericht Berlin in vollem Umfang statt. Die Kosten des Verfahrens von schätzungsweise über 10.000,- DM müssen aus dem Haushalt der Studentenschaft - also von euren Beiträgen - bezahlt werden.

Während der mündlichen Verhandlung vom gleichen Tag versuchten sich der AStA und sein Rechtsanwalt Christian Ströbele ("Jede Klage stärkt die Grundrechte!") noch in Alibi-Gefechten, die jedoch beim Gericht erkennbar auf wenig Resonanz stießen. Insbesondere der vorgetragenen Ansicht, dem AStA sei nicht klar erkennbar, was ihm verboten und was ihm erlaubt sei, konnte das Gericht keinen Glauben schenken. Auch stellte der Vorsitzende Richter klar, daß ein politisches Mandat, wie es sich der AStA wünsche, mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sei.

Zum Hintergrund:

Als Pflichtmitglieder in der Studentenschaft können die Studenten verlangen, daß der AStA als ihr gesetzlicher Vertreter sich auf die Wahrnehmung der gesetzlichen Kompetenzen beschränkt, wozu nach der Rechtsprechung ein allgemeinpolitisches Mandat nicht gehört. Diese Rechtslage war dem AStA spätestens seit dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung vom Januar 1998 bekannt. Dennoch bemühte er sich nach Kräften, diese ihm gezogenen Grenzen zu überschreiten, und erzielte damit den "Erfolg", daß zwei Ordnungsgelder (5.000,- und 10.000,- DM) verhängt wurden, die ebenfalls ersteinmal zu Lasten der Studentenschaft gehen.

Nun kann man ja durchaus der Meinung sein, daß der Studentenschaft ein allgemeinpolitisches Mandat zustehen müsse (das DEFO ist diesbezüglich bekanntermaßen geteilter Ansicht - auch lehnen wir es mehrheitlich ab, das Verbot des allgemeinpolitischen Mandats gerichtlich durchzusetzen), es kann jedoch nicht im Interesse der Studentenschaft sein, einen aussichtslosen Rechtsstreit bis zum bitteren Ende und mit ständig neuen Kosten durchzuführen. Aber beim AStA achtet man offenbar nicht auf derlei "Peanuts". Schließlich handelt es sich nur um fremdes Geld.

Infos über die weitere Entwicklung in diesem Rechtsstreit findet ihr auf unserer Homepage.



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