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Und ewig politisiert das Mandat ... (Dezember 1998)

Eigentlich, so sollte man meinen, war der Streit um das politische Mandat ausgestanden. Die Studierendenschaft wurde von einigen Studierenden (v. a. vom RCDS) verklagt, Äußerungen zu unterlassen, die keinen unmittelbaren Bezug zur Uni hätten, und von den Verwaltungsgerichten dementsprechend verurteilt.

Nun kann man sich bekanntlich darüber streiten, ob man seinem AStA gerichtlich den Mund verbieten lassen will oder lieber auf Abwahl setzt. Wenn allerdings die Gerichte entschieden haben, sollte man in einem Rechtsstaat deren Urteile auch respektieren. Nicht so unser AStA. Im Juli startete er eine Kampagne "Wir nehmen den Maulkorb ab" und kündigte an, sich weiter mit "verbotenen" Themen zu beschäftigen, was ihm prompt ein Ordnungsgeld von DM 5.000 einbrachte, das aus dem Haushalt der Studierendenschaft bezahlt werden mußte.

Keine weiteren Kosten und Mühen scheuend legten die AStA-Vertreter sogar Verfassungsbeschwerde ein, obwohl selbst ihr Anwalt zuvor öffentlich erklärt hatte, daß er ihnen nicht dazu geraten habe. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes dazu ist auch ganz eindeutig, Organisationen wie die Studierendenschaft können von vornherein schon gar keine Verfassungsbeschwerde einlegen. Auch hier werden weitere Kosten auf den Haushalt der Studierendenschaft zukommen, einmal abgesehen davon, daß zu Lasten der Studierenden die Anwälte beider Seiten profitieren.

Wenigstens war es hochschulintern eine Zeitlang ruhig und man konnte sich drängenderen Fragen wie dem Semesterticket zuwenden. Allerdings meinten zu Beginn des Semesters dann wohl einige im AStA, die Zeit des Stillhaltens sei nun vorbei und produzierten einige Artikel, die dann wiederum die Kläger provozierten, ein weiteres Ordnungsgeld zu beantragen. Dabei haben letztere offensichtlich die Reaktion der Gerichte überschätzt, denn bisher tat sich nichts. Das wiederum scheint den AStA derart in Sicherheit zu wiegen, daß er zunehmend mehr Material produziert, was über kurz oder lang wiederum die Gerichte beschäftigen und wohl auch den Haushalt der Studierendenschaft weiter belasten dürfte. Fragt sich bloß, wie lange das so noch weitergehen soll.

(erschienen im DEFO-Info-Update Nr. 38/2 vom WS 1998/99)



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